Schäden, die durch undichte Rohrleitungen entstehen, können beträchtlich werden. In der Regel werden immer Wände und Böden in Mitleidenschaft gezogen und je länger es dauert bis die Ursache lokalisiert und der Schaden behoben ist, desto beträchtlicher kann der Schaden werden.
Der Schaden, der aufgrund eines Lecks in der Rohrleitung entstehen kann, sollte nicht unterschätzt werden – ein Leck mit einem Durchmesser von 0,5 mm kann zu einem Verlust von 20 l Wasser pro Stunde führen – wodurch in kürzester Zeit ein kapitaler Wasserschaden entstehen kann.
Durch den Einsatz der neuesten Technologien können kostengünstig und zerstörungsarm Undichtigkeiten punktgenau geortet werden. Das Aufstemmen von Wänden und Fußböden sollten der Vergangenheit angehören. Die Art der Leckagesuche ergibt nur eine unnötige Verschlimmerung des schon vorhandenen Schadens. Natürlich ist es in diesem Zusammenhang sinnvoll, die Entstehung des Wasserschadens zu erkennen und einzugrenzen.
Die Ursache eines Wasserschadens ist in vielen Fällen auf den ersten Blick nicht zu erkennen, muss aber schnell und nachhaltig beseitigt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Mit einer gezielten Leckortung, die mit einer professionellen Messtechnik und modernen Technologien durchgeführt wird, kann austretendes Wasser auch an verborgenen Stellen sichtbar oder hörbar gemacht werden. Mit viel Erfahrung lassen sich auch kleinsten Leckagen punktgenau orten und beseitigen. Eine Lecksuche bzw. Rohrbruchortung kann deswegen nur von Spezialfirmen durchgeführt werden.
Die Dichtheit eines Gebäudes wird mit einem Blower-Door-Test überprüft.
Nachdem die Leckstelle bzw. der Rohrbruch gefunden wurde, muss eine geeignete Maßnahme zur Beseitigung überlegt werden. Abhängig von den Feuchtigkeitsschäden ist zusätzlich ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, welches die Folgen (z. B. Schimmelpilzbildung, Schwammbildung) der Undichtigkeit beseitigt. In vielen Fällen ist auch eine Bautrocknung notwendig. Da es sich bei diesen Schäden in der Regel um ein Versicherungsschaden handelt, wird die Versicherung immer ein Gutachten in Auftrag geben. In diesem Zusammenhang sollte man auch über Leckage-Erkennung -, Leckage-Meldung-, und Leckage-Überwachungs-Systeme nachdenken, besonders dann, wenn es sich um ältere Gebäude handelt.
Die Dichtheit eines Gebäudes mit dem Blower-Door-Test nach der DIN 13 829 - 2001-02 (Verfahren A - Gebäude im Nutzungszustand oder Verfahren B - Prüfung der Gebäudehülle) festgestellt.
Verfahren A: Das Gebäude wird im Nutzungszustand gemessen. Dabei ist die Gebäudehülle im Zustand des Heizungs- und Lüftungsbetriebes. Dieses Verfahren wird zur Endabnahme ausgeführt und gilt als EnEV-Nachweis.
Verfahren B: Die Messung erfolgt nach Fertigstellung der Gebäudehülle bzw. luftdichten Ebene. In diesem Fall werden alle absichtilch vorhanden und einstellbaren Öffnungen abgedichtet bzw. geschlossen. Hierbei sollten die Wände verputzt und alle möglichen Öffnungen müssen noch zugänglich sein.
Dichte Gebäude sind die Voraussetzung für eine raumluftechnische Anlage (RLT). > Blower-Door-Test