Dämmschichten in
Fußbodenheizungsanlagen werden sowohl zum Schutz gegen
Wärmeverlust nach unten als auch zur Erzielung eines ausreichenden
Trittschallschutzes eingesetzt. Die zu verwendenden Dicken und Qualitäten ergeben sich aus der
DIN EN 1264 Teil 4,
Fußbodenheizung, der
Energie-Einsparverordnung (EnEV) sowie der DIN 4109,
Schallschutz im Hochbau. Den unterschiedlichen Dämmeigenschaften entsprechend, sind sowohl unterschiedliche Schichtdicken als auch Verarbeitungsformen möglich. Während in Wohnungstrenndecken ein wesentlicher
Trittschallschutz gefordert ist, überwiegt in
Fußbodenheizungsanlagen, die an unbeheizte Kellerräume, Erdreich oder
Außenluft angrenzen, der
Wärmeschutz. Ausreichender Schallschutz kann nur mit
Dämmstoffen geringer dynamischer Steifigkeit erzielt werden. Es werden
Mineralfaserdämmstoffe nach
DIN EN13162, Polystyrol-Hartschäume nach
DIN EN 13163, der Bezeichnung DES, oder andere Hartschäume in Kombination mit PE-Weichschäumen oder Mineralwolle eingesetzt. Die Verlegung erfolgt in Platten oder Bahnen einoder mehrlagig. Der Rohbeton weist bestimmte Unebenheiten auf, die sowohl vom
Beton selbst als auch von Mörtelresten auf der Rohbetonoberfläche verursacht werden. Sind
Dämmstoffe zu steif, so liegen sie nicht ganzflächig auf dem Rohbeton auf, sondern nur auf den erhabenen Stellen. Unter Einwirkung der späteren Belastung aus
Estrichmasse und Verkehrslast kann es zu Absenkungen kommen. Die Abweichungen am tragenden Untergrund müssen den Maßtoleranzen im Rohbau DIN 18202 entsprechen. Auch die Größe der verlegten Dämmplatten hat einen Einfluss auf die Auflage. Kleine Formate passen sich aufgrund der Gelenkwirkung besser an als große. Die
Energie-Einsparverordnung (EnEV) sieht für
Fußbodenheizungen, die an unbeheizte Keller, Erdreich oder
Außenluft angrenzen, recht niedrige Wärmedurchgangskoeffizienten vor. Das erfordert große Dämmschichtdicken sowohl bei Polystyrol- als auch bei Polyurethanschaum. Derartige Dicken können nur mit entsprechend steifen
Dämmstoffen ausgeführt werden, da sonst die in der Norm zugelassene max. Zusammendrückbarkeit unter Belastung überschritten wird.
Die einschichtige Verlegung wird nur da möglich sein, wo eine dünne Spezialdämmschicht verwendet werden kann und keine kreuzenden Rohrleitungen vorhanden sind. Bei kreuzenden Leitungen, siehe auch Kapitel 16.8., müsste von unten her eine Aussparung entsprechender Breite und Tiefe zur Aufnahme der Rohrleitung hergestellt werden, dies geht jedoch nur bei ausreichend dicker Dämmschicht. Außerdem wird es kaum möglich sein, mit normalen Mitteln bei dicken Dämmschichten einen geraden Schnitt her zustellen (Abb.19.1.).
Unter besonderen Umständen kann eine zweischichtige Verlegung von Vorteil sein, wobei Platten mit versetzten Stößen zu verlegen sind (Abb. 19.2.).
Dämmplatten können auch zu rollbaren Dämmbahnen verarbeitet werden. Dabei sind einzelne
Dämmstoffelemente mit einer Deckschicht verklebt. Um die Bahnen rollen zu können, sind von unten her Schnitte eingebracht. Sie können sowohl gerade, aber auch schräg mit Restbruchstellen, siehe Abb. 19.4., ausgeführt sein.
Der Vorteil gegenüber geraden Schnitten besteht darin, dass sich die Schrägschnitte nach dem Ausrollen schließen und unter Belastung fest gegeneinanderpressen.
Dämmstoffe sind auf der Oberseite häufig so ausgeführt, dass sich die
Rohre mit widerhakenartigen U-Clipsen in der Deckschicht der
Dämmung befestigen lassen, bzw. von aufgeklebten Klemmschienen gehalten werden. Um zu verhindern, dass
Estrich an den Stoßkanten von Dämmplatten eindringt und zu
Schallbrücken führt, müssen lose verlegte
Dämmstoffplatten mit einer Folie abgedeckt werden. Die Abdeckung kann bei Systemplatten ggfs. entfallen, wenn die Kanten einen Stufenfalz oder eine Überlappung aufweisen, siehe Abb. 19.5. und Abb. 19.6. bzw. abgeklebt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die Systemanbieter mit ihren Spezialplatten auf die neue
Energie-Einsparverordnung (EnEV) und die niedrigen geforderten
Wärmedurchgangskoeffizienten in Erdgeschossen reagieren werden. Vermutlich wird man zur Erzielung geringer Aufbauhöhen auf Polyurethan-
Dämmstoffe geringer
Wärmeleitfähigkeiten zurückgreifen. Im Falle einer Kombination mehrerer Polystyrolschaumstoffe Typ DES ist darauf zu achten, dass die Gesamteinfederung c – die in
DIN 18560, Teil 2 festgelegten Werte nicht überschreitet. Sonst darf nur Polystyrolschaum Typ DEO oder Polyurethan-Hartschaum entsprechender Steifigkeit untergelegt werden.