Die
beheizte Wohnfläche AbehWF (
TFA [treated floor area]) ist die
Wohnfläche, die sich innerhalb der
thermischen Hülle befindet. Diese Fläche ist ein gutes Maß für den durch die Heizung gelieferten "Nutzen". Der Nachteil, dass es sich um nach nationalen
Regelungen zu bestimmende Flächen handelt, bleibt.
Berechnung der TFA (treated floor area)
Die
Berechnungsvorschrift wurde in einigen Punkten
vereinfacht und an die Erfordernisse der
Energiebilanzierung angepasst. Beheizte Nebenräume werden in diesem Verfahren berücksichtigt.
Zur Berechnung der TFA ist zunächst die Thermische Hülle festzulegen. Sie wird durch die Außenoberflächen der wärmegedämmten Außenbauteile gebildet. Die Thermische Hülle enthält alle beheizten Räume. Sie bildet zugleich die Bilanzgrenze für die Energiebilanz. In die TFA gehen nur Flächen innerhalb der thermischen Hülle ein.
Die TFA einer Wohnung oder eines Hauses ist die Summe der TFAs der zur Wohnung gehörenden Wohnräume. Als Wohnraum gelten alle Räume innerhalb einer Wohneinheit, die entweder oberirdisch gelegen sind oder deren Fensterfläche mindestens 10 % der Grundfläche ausmacht. Treppen mit mehr als 3 Stufen, Treppenabsätze und Aufzüge zählen nicht zum Wohnraum. Keller, Technikräume u.ä. innerhalb der Thermischen Hülle, die keine Wohnräume sind, werden zur 60% angerechnet.
Berechnung der Grundfläche:
4.1 Die Grundfläche eines Raumes wird aus den Rohbaumaßen ermittelt. Ein Abzug für Putz usw. ist nicht vorzunehmen.
4.2 Als Rohbaumaße sind die lichten Maße zwischen den Wänden
anzusetzen ohne Berücksichtigung von Wandgliederungen, Wandbekleidungen,
Fuß- und Scheuerleisten, Öfen, Heizkörpern usw.
Schornsteine, Pfeiler, Säulen usw. mit weniger als 0,1 m² Grundfläche werden nicht von der EBF abgezogen.
Tür- und Fensternischen werden nicht berücksichtigt
Schrägen:
7.1 Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll angerechnet.
7.2 Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 1 und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet. Quelle: © Passivhaus Institut
Die beheizte Wohn- oder Grundfläche ist ein theoretischer Wert. Bei der Heizflächenauslegung (z. B. Fußbodenheizung und/oder Wandflächenheizung) muss man die Fläche ermitteln, die wirklich Wärme in den Raum abgibt. Hier müssen dann Einrichtungsgegenstände (z. B. Einbauküche, Einbauschränke, Sitzmöbel), die bodengleich vorhanden sind, berücksichtigt werden. Die Flächen von einer Badewanne und/oder Duschwanne können mitgerechnet werden, wenn z. B. einer Fußbodenheizung die Rohre auch darunter verlegt werden.
Hier liegt auch der Grund, nach dem Einzug bzw. nach der Einrichtung ein Thermischer Abgleich durchgeführt werden muss, denn ein Hydraulischer Abgleich wird nach den theoretischen Einstellwerten der Heizlastberechnung (Raumheizlast) durchgeführt.