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2036

Frostschutzmaßnahmen in nicht ständig oder selten genutzen Gebäuden

Autoren
OldBo
03.12.2012
Immer wieder stellt sich die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um ein Einfrieren wassergefüllter Bauteile in nicht ständig oder selten genutze Gebäuden (leerstehende Wohnhäuser, Ferienhäuser) zu verhindern.
Immer wieder stellt sich die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um ein Einfrieren wassergefüllter Bauteile (Wasserleitungen, Geruchsverschlüsse [Siphone], WC-Schüssel, aber auch oberirdische Regenzisternen, Regentonnen, Gartenschläuche, Hochdruckreiniger und Teichpumpen) in nicht ständig oder selten genutze Gebäuden (leerstehende Wohnhäuser, Ferienhäuser) zu verhindern. Wenn das Gebäude nicht genutzt wird und eine Heizung nicht in Betrieb gesetzt werden soll, dann ist die sicherste Möglichkeit das Wasser aus allen wasserführenden bzw. wassergefüllten Bauteilen (Heizung, allen Wasserleitungen, den Geräten (WW-Speicher), Spülkästen, WC-Schalen und Geruchsverschlüsse [Siphone]) zu entleeren.

Hierbei müssen einige Dinge beachtet werden.
- Wasserheizungsanlagen wir man nie vollständig entleeren und auch nicht mit Druckluft ausblasen können. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Anlagen mit einem Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch zu füllen, das regelmäßig überprüft werden muss.
- Wenn die Trinkwasserleitungen mit Gefälle verlegt sind, kann das Wasser an der tiefsten Stelle abgelassen werden. Wobei die Leitungen an der obersten Stelle belüftet werden müssen. Sicherer ist es, die Leitungen mit Druckluft auszublasen. In Trinkwasserleitungen aus Metall bestehen hier korrosive und hygienische Probleme. Solche Anlagen müssen bei der Wiederinbetriebnahme gespült und beprobt werden.
- Bei elektrischen Trinkwassererwärmern muss vor der Entleerung die Stromversorgung unterbrochen werden, damit der Heizstab nicht durchbrennt.
- Bodenabläufe, WC-Schalen und Urinale können mit einem Lappen ausgetrocknet werden. Besser ist eine Zugabe von Frostschutzmittel oder Salz in das Wasser. Wobei eine Salzzugabe sehr unsicher ist.
- Geruchsverschlüsse an Waschbecken, Dusch- und Badewannen kann die Wasservorlage am Bauteil entleert  werden. Aber auch hier sind die Maßnahmen, die bei den WC-Schalen angewendet werden, vorzuziehen. Natürlich dürfen diese gefüllten Geruchsverschlüsse nicht gespült werden.
- Entleerte Geruchsverschlüsse lassen die Gase aus dem Abwasserssystem in das Gebäude, was zu erheblichen Geruchsproblemen führen kann. Besonders in eingerichteten Gebäuden sollte man diese Methode nicht anwenden, da die Gerüche sich in der Einrchtung festsetzen können. Über das Eindringen von Ungeziefer wird auch berichtet. Für diese Zwecke werden inzwischen Trockensiphone angeboten, die aber meistens nur für Brennwertgeräte, Erdwärmetauscher oder an Kühlregister von Klimaanlagen geeignet sind.

Wird ein Gebäude immer wieder regelmäßig genutzt (z. B. Wochenendhaus), dann sollte die Heizung auf "Frostschutz" betrieben werden. Dabei muss bei der Temperaturwahl darauf geachtet werden, dass die Räume über Raumthermostate geregelt werden, da z. B. in einem nach Süden ausgerichtetem Raum mit Raumthermostat (Referenzraum) zur Regelung des ganzen Hauses eingesetzt wird, noch Plusgrade sein können, während Räume, die nach Norden ausgerichtet sind, bereits Minusgrade auftreten können. Hier sollte die Systemtemperatur so niedrig wie möglich eingestellt werden und die Umwälzpumpe darf nicht automatisch abgeschaltet werden. Außerdem sollte man überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, die Anlage mit einen Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch zu füllen, wenn das Haus nichtg regelmäßig überwacht wird, da dann bei einem unbemerkten Heizungsausfall die Probleme wie in einem nicht beheizten Gebäude auftreten können. Eine Fachfirma, die diese Anlage einstellt, sollte sich einen sog. "Frostbrief" unterschreiben lassen.

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