Bei der folgenden Auflistung handelt es sich
Leistungen, die
vertraglich vereinbahrt und entsprechend
vergütet werden müssen, wenn sie dem
Auftraggeber (
AG) übergeben werden sollen. Dabei kann es noch von Bedeutung sein, ob der Vertrag nach
VOB/B oder
BGB abgeschlossen wurde und wer die Leistung erbringen soll. Verträge mit einem privaten
Bauherrn werden auf Grund eines
BGH-Urteils (
Urteil vom 24. Juli 2008, Az: VII ZR 55/07) meistens nicht mehr nach VOB/B abgeschlossen. Hierbei sind die Normen der
VOB/C als
anerkannte Regel der Technik weiterhin gültig.
Man könnte diese Auflistung auch als "
Wunschliste" für den Privatmann/frau bezeichnen, weil viele Dinge nicht beauftragt werden oder unklar ist, wer was zu liefern hat. In vielen Fällen müssen dem
Auftragnehmer bzw.
Angebotsersteller (
AN) viele Berechnungen und Unterlagen vom
AG zur Verfügung gestellt werden, die der
AN dann auf die Richtigkeit zu überprüfen hat. Außerdem bezieht sich die Auflistung auf eine größere gewerbliche Anlage.
Eine Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen - Fertigstellungs-Meldung
- Fachbauunternehmerbescheinigung
- Inbetriebnahmeprotokolle
- Messprotokolle
Revisionsunterlagen wie folgt beschrieben, 3-fache Ausfertigung:
- Inhaltsverzeichnis
- Wartungsplan/Wartungsverträge: Über Wartung und Instandhaltung aller im Leistungsumfang enthaltenen Geräte und Anlagen sind Gewerke spezifisch notwendige Verträge in Anlehnung an das Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden nach VDMA 24186 Teil 1-7 zu erstellen
- Zeichnungsverzeichnis
- Anlagenbeschreibung
- Ersatzteilaufstellung
- Bedienungsanleitungen
- Technische Berechungen
- Bestandzeichnungen nach DIN 824 gefaltet, ein Satz farbig nach DIN angelegt. Alle Bestandzeichnugen sind deutlich mit der Aufschrift BESTANDSPLAN, dem Firmenstempel und der rechtsverbindlichen Unterschrift mit Datum zu versehen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Dasrstellungen auf den Plänen der wirklichen Ausführung entsprechen. Die Zeichnungen sind mit allen formalen, technischen und funktionellen Angaben zu versehen
- Montage- und Detailzeichnungen, M 1:50
- Schemazeichnungen der technischen Anlagen
- Wasseranalyse EVU
- Schornsteinfegerprotokoll
- Protokolle hydraulischer Abgleich mit Einstellwerten der Ventile aus der Schemazeichnung
- Einweisungsprotokolle, Fachunternehmerbescheinigungen, Einmessprotokolle aller Gewerke HSLK, Dichtheitsprüfprotokolle der Sanitär- und Heizungsrohrnetze, Protokoll der Dichtheitsprobe für Abwasserkanäle nach DIN EN 1610, MLAR-/LüAR-Übereinstimmungserklärung, usw.
- Datenträger (CD) mit allen Installationszeichnungen als dxf-/dwg- u. plot-file, inkl. Layerliste
- Entsorgungsnachweise sind entsprechend den Vorschriften zu dokumentieren
- Die Schemazeichnungen sind im Nurglasrahmen in den Technikräumen aufzuhängen
Zusammengestellt von Kerim Riahi ©
Natürlich sind
alle Angaben ohne Gewähr