Die Verbindung zwischen dem
Außengerät und den
Innengeräten einer
Klimaanlage wird mit einer
Kältemittelleitung vorgenommen. Durchmesser und Länge der
Kältemittelleitung hängen vom Klimasystem und von dem verwendeten
Kältemittel ab. So erlaubt das
Kältemittel R 410 A aufgrund seiner hohen
Wärmeaufnahme besonders lange und schlanke Leitungssysteme. Neben der eigentlichen
Kältemittelleitung gibt es separate Leitungen für die elektrische
Steuerung und die Ableitung von Kondenswasser. Solche Anlage nennt man auch
Split- und
Direktverdampfungsanlagen.
Bei Arbeiten an Klimaanlagen ist die
DIN EN 378-2 (Kälteanlagen und
Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen - Teil 2: Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation) zu beachten.
Man unterscheidet zwischen
- Saugleitungen
- Druckleitungen (Heißgasleitungen)
- Flüssigkeitsleitungen
Bei der Auslegung und Bemessung eines kältemittelführenden Rohrleitungssystems sind besonders zu beachten:
- Druckabfall
- Ölrückführung
- Verdichterschutz
Bei der Montage von vorgefüllten Kältemittelleitungen ist kein Umgang mit Kältemittel erforderlich. Die kältetechnische Verbindung erfolgt mittels mehrfach lösbarer Schnellkupplungen.
Die Montage und Inbetriebnahme von Klimaanlagen darf nur durch einen konzessionierten Fachbetrieb bzw. Mechatroniker/-in für Kältetechnik durchgeführt werden.
Bei Klimageräten kann die
kältetechnische Verbindung von
Raum- und
Außenteil durch
vorgefüllte Kältemittelleitungen hergestellt werden. Bei dem installieren von vorgefüllten
Kältemittelleitungen (z. B. 2,5 m und 5,0 m) ist
kein Umgang mit
Kältemittel erforderlich. Die kältetechnische Verbindung erfolgt einfach durch Zusammenschrauben von
Schnellkupplungen. Hier können auch
mehrere Kältemittelleitungen miteinander verbunden werden. Dabei ergibt sich die maximal
zulässige Länge aus den
technischen Parametern des
Klimagerätes.
Die Anschlüsse der Klimageräte sind mit unterschiedlichen, selbstdichtenden Einfachkupplungen ausgerüstet. (Das Anschlussventil am Außenteil des Klimagerätes verfügt über eine Absperrvorrichtung, das Raumteil nicht.) Bei dem Anschluss der Splitleitungen ist auf das Herstellen der korrekten Verbindungen zu achten.
Bei der kältetechnischen Verbindung muss zuerst zwischen dem Raumgerät und den Splitleitungen und erst dann zwischen Splitleitungen und Außenteil hergestellen werden. Bei der Verwendung eigener Kälteleitungen (ohne
Kältekupplungen) ist diese Reihenfolge ebenfalls einzuhalten!
Die Splitleitungen (Gas- und Flüssigkeitsleitung bzw. Saug- und Druckleitung) haben jeweils eine Einfachkupplungshälfte "männlich" und eine Einfachkupplungshälfte "weiblich", die über einen
Schraderventilanschluss verfügt.
In Kombination mit den an den Splitgeräten bereits vorinstallierten Kupplungshälften ist ein fehlerhafter Anschluss der Splitleitungen (sofern die richtigen Splitleitungen verwendet werden) ausgeschlossen, da jeweils immer nur eine Kombination aus zwei passenden Kupplungshälften zur Verfügung steht. Splitleitungen mit gleichen Abmessungen (Kupplungsgröße) können über ihre Kupplungen aneinandergereiht und so bis zu einer max. Länge von 20 m verlängert werden. quelle: Glen Dimplex Deutschland GmbH
Diese Kupplungen dürfen nach dem erfolgten Verschrauben nur noch von einem Fachkundigen bzw. einem autorisierten Kundendienst getrennt bzw. gelöst werden (
Kältemittelverlust).
In Kälteanlagen dürfen nur Rohre und Bauteile, die den Regelwerken der Kälte- und Klimatechnik (z. B. DIN EN 378-1 - 2021-06) entsprechen, eingesetzt werden. Nur dann können technische und rechtliche Gewährleistungsanforderungen erreicht werden. So ist z. B. Kupfer ein ausgesprochener Tieftemperaturwerkstoff und daher besonders für Bauteile in Kälteanlagen geeignet. Denn Kupfer weist bei abnehmender Temperatur steigende Festigkeit und Dehnung auf. Erscheinungen wie Tieftemperaturversprödung gibt es bei Kupferwerkstoffen demnach nicht. Der Werkstoff Cu-DHP ist nach den einschlägigen Regelwerken für Temperaturen von –269 °C bis +250°C verwendbar. Außerdem ist Kupfer gegenüber fast allen üblicherweise verwendeten Kältemitteln und den entsprechenden Mischungen beständig. Dies sind insbesondere alle Sicherheitskältemittel, Kohlendioxid und brennbare Kohlenwasserstoffkältemittel und deren Mischungen.
Folgenden Kältemittel sind nur bedingt verwendbar. Ammoniak (R717 – Die Verwendung ist technisch möglich, aber derzeit nicht zugelassen) und Schwefeldioxid (R764– Nur in trockenem Zustand verwendbar). Der Betrieb von Anlagen mit dem Kältemittel CO2 erfordert den Einsatz von Bauteilen mit höherer Druckbeständigkeit. Hier werden Bauteile aus Kupferlegierungen eingesetzt.
Die bei der Montage vor Ort in Kältemittelkreisläufen zu installierenden Rohre müssen DIN EN 12735–1 (Kupfer und Kupferlegierungen – Nahtlose Rundrohre für die Kälte- und Klimatechnik – Teil 1: Rohre für Leitungssysteme) entsprechen. Diese Norm beschreibt sowohl Rohre aus Reinkupfer Cu-DHP als auch Rohre aus niedriglegiertem Kupfer CuFe2P z. B. für Hochdruckanwendungen.