Beim bivalenten Heizen decken zwei Wärmeerzeuger die komplette Heizlast eines Gebäudes ab (z.B. ein Heizkessel und eine Wärmepumpe). Im Gegensatz dazu, wird beim monovalenten Heizen nur ein Wärmeerzeuger eingesetzt (z.B. ein Heizkessel).
Heutzutage wird bivalente Heizystem mit dem Modewort > "Hybrid-Heizung" bezeichnet
Diese Anlagen sind eine
Kombination verschiedener Systeme. Wobei es sich hier in den meisten Fällen um
herkömmliche Brennstoffarten (
Heizöl EL,
Erdgas) und
erneuerbaren Energien (Holz, Solar, Erdwärme, Windkraft) handelt.
Folgende Systeme können miteinander kombiniert werden:
In den meisten Fällen ist ein Pufferspeicher erforderlich, der dann die Heizungsanlage und die Trinkwassererwärmung mit Wärme versorgt.
Ein Vorteil der Hybrid-Heizung ist, dass sie problemlos schrittweise umgesetzt werden kann: In vielen Häusern ist schon ein Öl- oder Gas-Brennwertkessel eingebaut. Im nächsten Schritt können eine oder mehrere der o. g. Systeme hinzugefügt werden.
Eigentümer von Neubauten müssen das Heizungssystem im unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren
Energien abdecken. Diese
Nutzungspflicht ist nach dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und der
Energiebedarf ist anhand der gleichen
Vorschriften, die auch der
Energieeinsparverordnung (EnEV) zugrundliegen, einzuhalten. Als erneuerbare
Energien im Sinne des
Gesetzes gelten die
Geothermie, Umweltwärme, solare Strahlungsenergie und Biomasse.