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Autoren
OldBo
11.07.2020
Und schon wieder ein Modewort > "Hybrid-Heizung". Bisher nannte man solche Anlagen "Bivalente bzw. Multivalente Heizungsanlage".
Hybrid-Heizung
 Hybrid-Heizung
Quelle: IWO
Anlagenschema einer Hybridanlage mit einer GWN-TEC-Regelung
 Anlagenschema einer Hybridanlage mit einer GWN-TEC-Regelung
Quelle: ZACK Gesellschaft für innovative Heizungssysteme mbH

Und schon wieder ein Modewort > "Hybrid-Heizung". Bisher nannte man solche Anlagen "Bivalente bzw. Multivalente Heizungsanlage".

Letztendlich sind diese Anlagen eine Kombination verschiedener Systeme. Wobei es sich hier in den meisten Fällen um herkömmliche Brennstoffarten (Heizöl EL, Erdgas) und erneuerbaren Energien (Holz, Solar, Erdwärme, Windkraft) handelt.

Folgende Systeme können miteinander kombiniert werden:

In jedem Fall ist ein Pufferspeicher erforderlich, der dann die Heizungsanlage und die Trinkwassererwärmung mit Wärme versorgt.

Ein Vorteil der Hybrid-Heizung ist, dass sie problemlos schrittweise umgesetzt werden kann: In vielen Häusern ist schon ein Öl- oder Gas-Brennwertkessel eingebaut. Im nächsten Schritt können eine oder mehrere der o. g. Systeme hinzugefügt werden.

Eigentümer von Neubauten müssen das Heizungssystem im unterschiedlichen Umfang aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Nutzungspflicht ist nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) einzuhalten. Der Energiebedarf ist anhand der gleichen Vorschriften, die auch der Energieeinsparverordnung (EnEV) zugrundliegen, einzuhalten. Als erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes gelten die Geothermie, Umweltwärme, solare Strahlungsenergie und Biomasse.

Bei Verwendung dieser Energien muss deren Anteil am Gesamtverbrauch mindestens betragen:

  • Solare Strahlungsenergie: 15 % (aus Vereinfachungsgründen muss bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Fläche der montierten Solarkollektoren mindestens 4 % der Nutzfläche, bei Mehrfamlienhäusern entsprechend 3 % betragen)
  • Biomasse: 50 % bei der Verwendung von flüssiger oder fester Biomasse (Bioöl oder Holzpellets, Scheitholz) und 30 % bei der Verwendung von Biogas
  • Geothermie und Umweltwärme: 50 % (z.B. Wärmepumpen).

Die Bundesländer können den Anteil der erneuerbare Energien höher einstufen und gesetzlich festlegen.

Letztendlich steht aber nicht der Neubau im Blickpunkt der Überlegungen, was eingebaut werden soll. Der Sanierungsbedarf der Bestandanlagen ist enorm. In diesem Bereich sind Anlagen in Betrieb, bei denen schon mit wenig Aufwand eine große Energieeinsparung erreichbar wäre. Ein Fortschritt wäre es, wenn man nicht immer wieder auf den Spruch des Schornsteinfegers hören würde, wenn er sagt < die Anlage ist in Ordnung >, denn da geht es nur um den feuerungstechnischen Wirkungsgrad.

Man sollte sich die gesamte Anlage vornehmen und sich fragen
  •  wie sieht die Dämmung des Wärmerzeugers, der Speicher?
  •  wie sind die Rohrleitungen incl. Armaturen gedämmt?
  •  welche Regelungstechnik ist eingesetzt?
  •  wie hoch ist die Systemtemperatur?
  •  wurde ein hydraulischer Abgleich gemacht?
  •  welche Art von Heizflächen sind vorhanden?
  •  sind die Flächen hinter den Heizkörpern an der Außenwand gedämmt?
  •  wird bedarfsgerecht geheizt?
  •  wird bedarfsgerecht gelüftet?

Das war nur eine beliebige Auswahl von Möglichkeiten in Bezug auf die Anlagentechnik. Wie der dämmtechnische Zustand des Gebäudes ist, sollte man durch einen Energieberater feststellen lassen.
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