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Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
20.08.2021
In Bereichen mit Bade- und Duscheinrichtungen ist aufgrund der Verringerung des elektrischen Widerstandes des menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit Erdpotenzial mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten eines gefährlichen Körperstroms zu rechnen.
Elektrotechnische Anforderungen
Schutzbereiche im Bade- und Duschräumen
 Schutzbereiche im Bade- und Duschräumen
Quelle: Licht.de
Schutzbereiche im Bad
 Schutzbereiche im Bad
Quelle: Lampe.de

In Bereichen mit Bade- und Duscheinrichtungen ist aufgrund der Verringerung des elektrischen Widerstandes des menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit Erdpotenzial mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten eines gefährlichen Körperstroms zu rechnen. DIN VDE 0100-701 (Stand 2008-10) teilt Räume mit Bad- und Duschwanne nach dem Grad der Gefährdung in drei Bereiche (0 - 2) ein und stellt differenzierte Anforderungen hinsichtlich der Auswahl und Errichtung der ortsfesten elektrischen Anlagen. Die Bereiche beziehen sich lediglich auf den Raum mit Bade- und Duschwanne und enden an der Durchgangsöffnung.

  • Im Schutzbereich 0 - 2 sind Schalter, Steckdosen und Spiegelschränke mit integrierter Steckdose untersagt.
  • Außerhalb des Schutzbereiches 0 - 2 sind Steckdosen zulässig, wenn entsprechende Schutzleitungssysteme verwendet werden; z. B. Sicherung der Steckdose über einen Fehlerstromschalter (FI-Schutzschalter - RCD) nach DIN 57664 / VDE 0664 mit einem Bemessungsdifferenzstrom = 30 mA. Die bauseitige Elektroinstallation darf nur von autorisierten Fachleuten ausgeführt werden.

Ist der Elektroanschluss nur innerhalb des Schutzbereiches 2 möglich, kann die Elektroversorgung eines Dusch-WC direkt über eine Verbindungs- und Anschlussdose IPX4 als fester Anschluss erfolgen. Darüber hinaus sind diese Räume mit einem FI-Schutzschalter - RCD = 30 mA entsprechend den Vorschriften abzusichern.
In Bädern müssen die Schutzbereiche berücksichtigt werden. Es handelt sich um Spritzwasser belastete Zonen. Hier dürfen keine Leitungen in oder unter Putz verlegt werden.
Ausnahme: Leitungen, die zu fest an den Wänden installierten Verbrauchern führen, z. B. einem Durchlauferwärmer. Dann müssen aber sie senkrecht hinter dem Verbraucher verlaufen und mindestens 6 cm tief liegen.
In Altbauten kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Unter-Putz-Leitungen diesen Vorgaben folgen. In jedem Fall sollten deshalb vorab mit einem Leitungssuchgerät der Leitungsverlauf ermittelt werden. Diese Kontrolle empfiehlt sich übrigens grundsätzlich vor jedem Bohren und Nageln. Größere Installationen sollte man stets unter der Beaufsichtigung eines konzessionierten Elektrikers ausführen oder besser gleich von diesem durchführen lassen, da er anschließend sowieso die Anlage auch abnehmen muss. Hier überschätzen sich viele Bauherren und Heimwerker. Erweiterungen und Erneuerungen in Altbauten sollten immer von einem konzessionierten Elektriker ausgeführt werden. Hier hat man es oft mit abenteuerlichen Leitungsführungen und mangelhaften Absicherungen zu tun. Natürlich wäre auch eine Arbeitsteilung möglich. Der Bauherr erstellt die Schlitze und verlegt die Leitungen nach seinen Plänen und der Fachmann schließt sie an.

Vorschrften für Elektroinstallationen im Badezimmer sind sehr streng zu beachten!

Ein Leben ohne elektrischen Strom ist in der heutigen Zeit unvorstellbar. Morgens nach dem Aufstehen und abends bevor man in das Bett geht, betätigt man den Lichtschalter. Zwischen dieser Zeit benutzt man irgendein elektrisches Gerät. Auch im Bad ist der elektrische Strom nicht wegzudenken. Hier wird gefönt, rasiert, Radio gehört und vieles mehr. Decken- oder Wandleuchten rücken das moderne Bad ins "richtige Licht" im Bad. Was aber oft, gerade bei der Leuchteninstallation in Selbsthilfe, nicht beachtet wird: Alle Leuchten in unmittelbarer Nähe von Dusche und Wanne müssen für den Einsatz in Feuchträumen zugelassen sein. Schutzmaßnahmen im Bad sind in einer Norm (DIN 57100/VDE 100 Teil 701) festgelegt.

Es gibt drei Schutzbereiche:
Bereich 0:
Dieser Bereich ist definiert als Inneres der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Wanne ist es die nasse Bodenfläche bis in eine Höhe von 5 cm über dem Bodenbelag. In diesem Bereich dürfen nur Betriebsmittel, also alle elektrischen Verbraucher, mit einer Schutzart von mindestens IPX7 betrieben werden. Diese müssen festinstalliert sein, eine Zulassung für diesen Bereich vom Hersteller ufweisen und mit einer Betriebsspannung von höchstens 12 Volt Wechselspannung oder 30 Volt Gleichspannung betrieben werden. Der versorgende Trafo muss allerdings außerhalb der Schutzbereiche 0 und 1 liegen.
Bereich 1:
Dieser Schutzbereich erstreckt sich senkrecht über und unterhalb des Bereichs 0 vom Fertigfußoden bis auf eine Höhe von mindestens 2,25 m. Gibt es eine Dusche, gilt ein Radius von 120 Zentimetern rund um den Brausekopf in seiner Halterung. Es sind nur elektrische Verbrauchsmittel erlaubt, wenn es sich um Wassererwärmer, Whirlpool- und Abwasserpumpen oder Abluftgeräte handelt. Andere Verbrauchsmittel, Installationsgeräte oder Leuchten dürfen nur dann installiert werden, wenn deren Betriebsspannung nicht mehr als 26 Volt Wechselspannung oder 60 Volt Gleichspannung beträgt. Auch hier gilt eine erhöhte Schutzart von mindestens IPX4 der Verbraucher. Die Stromquellen zur Versorgung dieser Geräte und Leuchten müssen unbedingt außerhalb der Schutzbereiche 0 und 1 liegen.
Bereich 2:
Dieser Bereich erstreckt sich auf Fläbrchen mit einer Tiefe von 60 cm vor der Badewanne oder Duschwanne mit einer Höhe über dem Fertigfußboden von 2,25 m. Bei ebenerdigen Duschen mit dem auf 120 cm vergrößerten Bereich 1 entfällt der Bereich 2 (siehe Zeichnung). Im Bereich 2 gelten die Forderungen wie in Schutzbereich 1. Hier können zusätzlich Waschmaschine oder Trockner mit Spritzwasserschutz aufgestellt werden. Die Installation von Leuchten mit der Schutzart IPX4 oder höher ist in diesem Bereich zulässig. Beim Einsatz von Massagedüsen in der Dusche ist eine Schutzart von mindestens IPX5 (Schutz gegen Strahlwasser) erforderlich.
In allen Schutzbereichen ist die Montage von Schaltern und Steckdosen nicht erlaubt . Ummantelte Leitungen dürfen im Badezimmer auf oder unter Putz verlegt werden, Stegleitungen nur unter Putz in einer Tiefe von mindestens sechs Zentimetern. Steckdosen, auch wenn sie in die Leuchte eingebaut sind, und Schalter sind in den Bereichen 0, 1 und 2 nicht zugelassen. In Leuchten eingebaute Schalter sind dagegen erlaubt, dürfen jedoch die Schutzart nicht herabsetzten. Stromkreisleitungen für die Beleuchtung können nur im Bereich 2 und im verbleibenden Raum verlegt werden.
Sind die Maße der fest angebrachten Abtrennungen kleiner als die Maße der jeweiligen Bereiche, z. B. an einer Duschwand, bei der der vergrößerte Bereich 1 von 120 cm nicht eingehalten werden kann, muss bei den Abtrennungen das Um- und Übergreifen berücksichtig werden.

Kennzeichnung der Geräte für die Schutzbereiche im Bad

IP-
Code

Anforderung

Geeignet
für Bereich

Tropfen-
Kennzeichnung

IPX0

Ohne Wasserschutz

Außerhalb der Bereiche

Ohne Symbol

IPX1

Tropfwassergeschützt

Außerhalb der Bereiche

1

IPX2

Tropfwassergeschützt

Außerhalb der Bereiche

1

IPX3

Sprühwasser- und Regengeschützt

1

1

IPX4

Spritzwassergeschütz

2

2

IPX5

Strahlwassergeschützt

1 und 2

3

IPX6

Eintauch- u. Flutungsgeschützt, Wasserdicht

1 und 2

1

IPX7

Eintauch- u. Flutungsgeschützt, Wasserdicht

0

1

IPX8

Untertauchgeschützt,
Druckwasserdicht

0

...bar...m


Zuständigkeiten

Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.

Alle Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur von Vertrags-Installationsunternehmen (VIU) gemäß § 13 der NDAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck) durchgeführt werden.

Arbeiten an und in elektrotechnischen Anlagen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines Energieversorgersunternehmens (EVU) bzw. Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sind. Eine Elektrofachkraft (EFK) darf im eingeschränktem fachbezogenen Bereich Bauteile anschließen.

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