Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
11.04.2011
Ab dem 22. März 2010 gelten für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Umweltauflagen. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt verschiedene Schadstoffe, so z. B.Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub, frei und führt zu Geruchsbelästigungen.
Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
 Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
Quelle: BMU
Schadstoffgrenzwerte für Holzheizkessel
 Schadstoffgrenzwerte für Holzheizkessel
Quelle: BMU
Ab dem 22. März 2010 gelten für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe neue Umweltauflagen. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt verschiedene Schadstoffe, so z. B.Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub, frei und führt zu Geruchsbelästigungen. Mit den neuen Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) passt die Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe (hauptsächlich Holz) verfeuert werden, an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen an.

Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen zum Beheizen, die nicht einer in der Tabelle genannten Feuerstättenart bzw. technischen Regeln zuzuordnen sind, müssen die Anforderungen der Raumheizer mit Flachfeuerung (DIN EN 13240, Ausgabe Oktober 2005) einhalten.

Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen zum Kochen und Backen bzw. zum Kochen, Backen und Heizen, die nicht einer in der Tabelle genannten Feuerstättenart bzw. technischen Regeln unterzuordnen sind, müssen die Anforderungen für Herde (DIN EN 12815, Ausgabe September 2005) einhalten.

1. Typprüfungen können nur von benannten Stellen durchgeführt werden, die Prüfungen entsprechend den Normen nach der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (ABl. L 40 vom 11.2.1989, S. 12), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1) geändert worden ist, durchführen dürfen.

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen (Anforderungen bei der Typprüfung)
Dioxine und Furane: 0,1 ng/m3
Stickstoffoxide:
Anlagen, die ab dem 22. März 2010 errichtet werden: 0,6 g/m3
Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 errichtet werden: 0,5 g/m3
Kohlenstoffmonoxid: 0,25 g/m3.

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid
Die Ermittlung der Kohlenstoffmonoxidemissionen erfolgt bei Nennwärmeleistung als Mittelwert über die Abbrandperiode nach den entsprechenden Normen. Bei Anlagen für Brennstoffe nach § 3 Absatz 1 Nummer 8 erfolgt die Messung der Kohlenstoffmonoxidemissionen parallel zur Messung der Stickstoffoxidemissionen.
3.2 Staub
Die Ermittlung der staubförmigen Emissionen erfolgt bei Nennwärmeleistung als Halbstundenmittelwert (Messbeginn drei Minuten nach Brennstoffaufgabe) nach VDI 2066 Blatt 1, Ausgabe November 2006, oder nach dem Zertifizierungsprogramm DINplus in Anlehnung an VDI 2066 Blatt 1, Ausgabe November 2006. Andere Verfahren können bei Gleichwertigkeit ebenso angewendet werden.
3.3 Wirkungsgrad
Die Bestimmung des Wirkungsgrades erfolgt bei Nennwärmeleistung über Abgasverlust und Brennstoffdurchsatz nach den entsprechenden Normen.
3.4 Stickstoffoxide
Die Ermittlung erfolgt nach DIN EN 14792, Ausgabe April 2006. Die Probenahmedauer beträgt eine halbe Stunde bei Nennwärmeleistung; es sind mindestens drei Bestimmungen für jede Brennstoffart durchzuführen.
3.5 Dioxine und Furane
Die Ermittlung erfolgt nach DIN EN 1948, Ausgabe Juni 2006. Die Probenahmedauer beträgt sechs Stunden bei Nennwärmeleistung; es sind mindestens drei Bestimmungen für jede Brennstoffart durchzuführen. Quelle: BMU

Die Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV für Staub von neuen Feuerungsanlagen können ohne Staubfilter erreicht werden. Die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken, die dann auch die Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft reduzieren.

Für bestehende Anlagen müssen die Grenzwerte mit Hilfe einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden. Dann ist auch ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Ab 2014 und 2024 müssen Anlagen, die Grenzwerte nicht einhalten, ist eine Sanierung vozusehen. Das kann auf eine Nachrüstung oder den Austausch gegen emissionsarme Anlagen hinauslaufen.

Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine und Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, können nicht saniert werden. Das gilt auch für Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

Die 1. BImSchV sieht auch eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.

Die  Betreiber von Öl- und Gasheizungen können mit einer Kostenentlastung rechnen, da die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen verlängert werden. Die bisher jährliche Überwachung soll auf einen dreijährlichen bzw. zweijährlichen Intervall umgestellt werden. Dafür wurde aber eine jährliche Abgaswegeüberprüfung eingeführt.
Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
philipb232 schrieb: Ich habe eine Quadro Anlage von Panasonic in mein Haus installiert...
SvenssonMV schrieb: Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum, habe aber schon...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Haustechnische Softwarelösungen
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik