Bei
Elektrogeräten und dem
Energieausweis für Gebäude gibt es
Kennzeichnungen für die
Energieeinsparungen, außerdem gibt es
Qualitätskennzeichnungen durch die
"Sternen"-Einstufung für Hotels und demnächst die
"Ampel" für Gaststätten, die dem Verbraucher ohne Fachkenntnisse in die Lage versetzen,
Qualitätsvergleiche durchzuführen.
Nun gibt es auch von der
deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA e.V.) die
DEGA-Empfehlung 103 "
Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis". Diese Empfehlung wurde vom
Fachausschuss Bau- und Raumakustik erarbeitet. Dieses ist ein neues, mehrstufiges, auch für den Laien transparentes Konzept, das von der Gebäudeart unabhängig ist und für Neubauten und den Altbaubestand einsetzbar ist. Mit den Grundlagen des
Schallschutzausweises können die
Baubeteiligten (Planer-Bauherr) gemeinsam ein gewünschtes
Schallschutzniveau vereinbaren.
Der
Schallschutzausweises kann nur erstellt werden, wenn
Planunterlagen und
Angaben zu den
Bauteilausführungen
zur Verfügung stehen. Außerdem müssen bei der Planung von Neubauten die
üblichen Prognoseberechnungen durchgeführt werden. In Ergänzung zu
Berechnungen des
Schallschutzes sind baubegleitende
Qualitätskontrollen und bauakustische Messungen zur
Überprüfung der
Ausführungsqualität zu empfehlen.
Wenn mehrere Messungen durchgeführt werden, um möglichst in vielen Bereichen die Ausführungsqualität zu überprüfen, können
Kurzmessverfahren eingesetzt werden. Bei den Kurzmessverfahren müssen die
Messtoleranz bei der
Luftschalldämmung max. ± 2 dB und bei der
Trittschalldämmung max. ± 3 dB betragen.
Der
Schallschutzausweis kann nur von einem
Fachmann mit fundierten
Kenntnissen in der
Bauakustik erstellt werden.
Die
Ziele der DEGA-Empfehlung 103 sind:
- Schaffung eines mehrstufigen Systems zur differenzierten Planung und Kennzeichnung des baulichen Schallschutzes zwischen Raumsituationen unabhängig von der Art des Gebäudes
- Entwicklung eines Punktesystems auf dieser Basis zur einfachen
Kennzeichnung des Schallschutzes von ganzen Wohneinheiten oder Gebäude
Der
Schallschutzausweis dient klaren Differenzierung und Bewertung der
schalltechnischen Qualität von
Gebäuden und basiert auf die heute
üblichen Bauweisen und ist mit den heutigen bauaufsichtlich eingeführten
Mindestanforderungen nach
DIN 4109 abgestimmt. Durch die Schaffung von insgesamt
7 Stufen wird eine differenzierte und praxisgerechte Einstufung ermöglicht. Die beiden unteren Stufen F und E sind nur für die Einstufung der Altbausubstanz gedacht, Neubauten sollten sich an den Stufen C aufwärts orientieren, damit wird in der Regel ein
Schallschutz erreicht der den Erwartungen der Bewohner gerecht wird und Störungen aus Nachbarwohnungen reduziert.
Die spezifische
Klassifizierung der
Wohneinheiten beruht auf ihrer
Lage im Gebäude und die Berücksichtigung von
unterschiedlichen Bauweisen. Dabei kann der
Schallschutzausweis für ein Haus (z.B. Reihenhaus) oder auch für einzelne Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes erstellt werden. Bei der Erstellung des
Schallschutzausweises für eine Wohneinheit ist grundsätzlich die
schalltechnisch ungünstigste Situation zu
betrachten. Hierbei gehen die Werte aus Prognoseberechnungen oder Messungen mit dem jeweils ungünstigsten Wert für die einzelnen Kriterien ein.
Die
Einstufung für den
Standort und der
Außenlärmsituation ergibt sich aus den Festlegungen in den
Bebauungsplänen. Wobei immer die Schutzbedürftigkeit beurteilt werden. Dabei wird die maßgebliche Außenlärmbelastung für das Gebäude durch Straßen-, Schienen-,
Wasser- und Luftverkehr, Gewerbe und Freizeitlärm nach
DIN 4109 -1989-11 "
Schallschutz im Hochbau" ermittelt. Freibereiche von Wohneinheiten (Balkone,
Terrassen), die dem Außenlärm direkt ausgesetzt sind, werden gesondert erfasst.
Folgende
Einzelkriterien werden für den
baulichen Schallschutz berücksichtigt:
• Luftschalldämmung von Trennwänden R'w
• Luftschalldämmung von Trenndecken R'w
• Luftschalldämmung von Wohnungseingangstüren Rw
• Trittschalldämmung von Trenndecken L'n,w
• Trittschalldämmung von Treppen, Podesten, Hausfluren, Balkonen und Laubengängen L'n,w
• Geräusche von Wasserinstallationen – Geräusche aus Wasserinstallationen und Betätigungsgeräusche LAF,max,n
• Geräusche von haustechnischen Anlagen LAF,max,n
• Geräusche aus Betrieben Lr; LAF,max
• Nutzergeräusche LAF,max,n
• Körperschallentkopplung (Anregung z.B. mit Kleinhammerwerk L'K,w oder Pendelfallhammer)
• Außenbauteile
• Eigener Wohnbereich
Der
Schallschutz gegenüber
Geräuschen von
Wasserinstallationen und
haustechnischen Anlagen können bei Anwendung der Rechenverfahren von
DIN 4109:1989-11 und
DIN EN 12354 zur Zeit nur mit Einschränkungen in die Prognoseberechnungen eingehen.
Die
Grundrisssituation bzw. die
Lage einer Wohneinheit muss zusätzlich zu der Luft- und
Trittschalldämmung bewertet werden. Dabei ist die
Störwirkung aus benachbarten, fremden Wohneinheiten und die Anzahl der direkt angrenzenden fremden Wohneinheiten zu berücksichtigen. Eine schalltechnisch ungünstige Situation liegt dann vor, wenn laute Räume direkt an fremde Wohneinheiten angrenzen.
Abschließend werden jeweils getrennt für den Standort, die Außenlärmsituation und baulichen
Schallschutz die
Punkte der einzelnen
Kriterien aufaddiert und die
beiden Gesamtsummen mit den Werten für die
Mindestpunktezahlen (Punktegrenzen) der verschiedenen Qualitätsklassen
verglichen.
Der
Schallschutzausweis ist
10 Jahre gültig. Außerdem ist er bei baulichen Veränderungen,
Nutzungsänderungen oder wesentlichen Änderungen der Außenlärmsituation oder Gebietseinstufung zu überprüfen.