Das
Membran-Sicherheitsventil ist die letzte Sicherung in einer geschlossenen Heizungsanlage nach
DIN EN 12828. Sie müssen im Notfall die gesamte Kesselleistung in Form von
Dampf ablassen können, wenn die vorgeschriebenen Regel- und Sicherheitseinrichtungen ausfallen. Aber auch in
Trinkwasser- und Solaranlage sind
Sicherheitsventile zur Absicherung des maximal zulässigen Druckes.
Das Membran-
Sicherheitsventil ist grundsätzlich geschlossen. Bei dem Übersteigen des maximal zulässigen Drucks im
Heizkessel (Ansprechdruck
2,5 oder
3 bar) wird die Kraft auf den Ventilteller größer als die Schließkraft der Ventilfeder und das Ventil öffnet. Das
Sicherheitsventil muss an der
höchsten Stelle des
Wärmeerzeugers oder
unmittelbar danach im
Vorlauf montiert sein. Bei
Zwanglaufwärmerzeuger (Therme) im
Rücklauf.
Die
Abblaseleitung muss eine
Nennweite größer als der
Wasseranschluss ausgeführt werden.
Wasser oder
Dampf müssen für Menschen
gefahrlos,
sichtbar und
offen in einen
Abfluss (Trichter mit Syphon oder Waschbecken) geleitet werden. Die Leitung muss schallgedämpft befestigt sein. Es darf keine Winkelverschraubung eingebaut werden. Bei Einbau eines Trichters direkt am Ventil spricht man im Folgenden von einer
Tropfleitung, die dann mit Gefälle zu Abfluss geführt wird.
Außerdem darf
keine Luft unter dem SV stehen, deshalb werden sie zunehmend auf einer Kesselsicherungsgruppe mit Entlüfung montiert.
Das Membran-
Sicherheitsventil wird auch zur Absicherung an geschlossenen
Trinkwassererwärmern (TWE) entsprechend DIN 1988 und 4753, Teil 1 eingesetzt. Die Anschlussgröße ist nach der
Heizleistung des abzusichernden
Wärmeerzeugers entsprechenden Tabellen zu bestimmen. Zusätzlich kann das Membran-
Sicherheitsventil zur Absicherung von Anlagen nach AD-Merkblatt A2 mit Medien nach angegebener Spezifikation eingesetzt werden. Die
Nennweite der Abblaseleistung ist in Tabellen aufgeführt. Der Ansprechdruck des
Sicherheitsventils, gekennzeichnet auf der schwarzen, im Anlüftgriff des Ventils eingepressten Plombenscheibe und ist so zu wählen, dass er mindestens 20% unter dem höchstzulässigen Betriebsdruck der abzusichernden Anlage liegt.
Das
Sicherheitsventil für den Einsatz in
Sonnenheizungsanlagen muss nach
DIN 4757, Teil 2 ausgewählt werden.
Sicherheitsventile sind nach den möglichen Betriebsbedingungen (z. B. Wärmezufuhr bei abgesperrten Wärmeerzeuger, Druckerhöhung durch zu hohe Temperaturen oder Pumpen) auszulegen. Nach der DIN EN 12828 muss jeder Wärmeerzeuger in einer Heizungsanlage zum Schutz gegen Überschreiten des maximalen Betriebsdrucks durch mindestens ein Sicherheitsventil abgesichert sein.
Sicherheitsventile an direkt beheizten Wärmeerzeugern (Öl,Gas, Holz, Pellets) müssen, damit sie sicher und zufriedenstellend abblasen können, für Sattdampf bezogen auf die Nennwärmeleistung auszulegen. Über 300 kW Wärmeerzeugerleistung sollte zur Phasentrennung von Dampf und Wasser ein Entspannungstopf nachgeschaltet werden. Bei indirekt beheizten Wärmeerzeugern (Wärmetauscher, Wärmepumpen) ist in der Regel ein Dampfaustritt durch Temperatur- bzw. Druckbedingungen ausgeschlossen. Hier wird die Dimensionierung über die Wasserausströmung von 1 l/(hkW) durchgeführt. Bei der Verwendung von mehr als einem Sicherheitsventil ist das kleinere für mindestens 40 % des Gesamtabblasevolumenstroms auszulegen. Alle Ventile müssen als sicherheitsrelevantes Bauteil eine CE-Kennzeichnung nach DGRL 97/23/EG tragen und sollten bauteilgeprüft sein. Die Ventile werden nach DIN EN ISO 4126-1/A2:2019-08 "Sicherheitseinrichtungen gegen unzulässigen Überdruck - Teil 1: Sicherheitsventile" bemessen und gekennzeichnet.
SV Kennbuchstabe H
Diese Sicherheitsventile sind im allgemeinen Sprachgebrauch als "Membransicherheitsventile" mit Ansprechdrücken 2,5 und 3,0 bar bekannt. Nach TRD 721 dürfen H-Ventile in Deutschland bis zu einem Ansprechdruck von max. 3 bar eingesetzt werden. Die Leistung ist fabrikatsunabhängig fest-geschrieben. Es wird vereinfachend die Abblaseleistung für Dampf und Wasser, unabhängig vom Ansprechdruck (2,5 oder 3,0 bar), gleichgesetzt.
SV Kennbuchstabe D/G/H
Weichen die Ansprechdrücke von 2,5 und 3,0 bar ab bzw. wird eine Leistung von 900 kW überschritten, so werden D/G/H-Sicherheitsventile verwendet. Die Abblaseleistungen werden fabrikatspezifisch entsprechend der zuerkannten Ausflussziffer angegeben.
Wassererwärmungsanlagen
In Wassererwärmungsanlagen nach DIN 4753 sind nur Sicherheitsventile mit dem Kennbuchstaben W zugelassen. Teilweise werden kombinierte Ventile W/F (F - Flüssigkeiten) angeboten. Die Leistungswerte sind in TRD 721 festgelegt.
Solaranlagen
Solaranlagen nach VDI 6002 sind mit H- oder D/G/H-Sicherheitsventilen auszurüsten, eigensichere Anlagen auch mit F-Sicherheitsventilen (Ausströmung nur für Flüssigkeiten). Falls Solaranlagen nach den Angaben in dieser Unterlage berechnet werden, gelten sie als eigensicher.
Kühlwassersysteme
Bei Kühlwassersystemen, in denen Verdampfung ausgeschlossen werden kann, sind F-Sicherheitsventile entsprechend den Herstellern verwendbar. Die Lastfälle sind schaltungsabhängig, objektbezogen zu ermitteln.
Ausdehnungsgefäße
Liegt der zulässige Betriebsüberdruck von Ausdehnungsgefäßen unter dem zul. Betriebsdruck der Anlage, so ist eine Eigenabsicherung erforderlich. Die Lastfälle sind spezifisch zu ermitteln. Als geeignete Ventile gelten H, D/G/H und Sicherheitsventile nach AD-Merkblatt A2 (z. B. F). Reflex Ausdehnungsgefäße für pumpengesteuerte Druckhaltestationen sind zwar im Normalbetrieb drucklos, jedoch muss bei Fehlbedienungen mit einer Druckbeaufschlagung gerechnet werden. Deshalb sind sie mit F-Ventilen über die Steuereinheit abgesichert. Bei Abblasedruck (5 bar) ist der max. mögliche Volumenstrom abzuführen. Dieser ergibt sich in der Regel mit 1 l/(hkW) bezogen auf die angeschlossene Gesamtwärmeleistung.
Quelle: Reflex Winkelmann GmbH