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1993

Grundrissplanung - Sanitärräume

Autoren
OldBo
21.08.2020
Bei der Grundrissplanung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung sollten die Lage und die Größe des Sanitärraumes (Badezimmer, Duschbad) richtig eingeplant werden. Oft wird dieser Raum an der falschen Stelle in der Wohnung eingeplant.
Beispiele verschiedener Sanitärraumvarianten
 Beispiele verschiedener Sanitärraumvarianten
Bedarfszahlen und Komfortstufen im Wohnungsbau
 Bedarfszahlen und Komfortstufen im Wohnungsbau
Quelle: Geberit Vertriebs GmbH
Stellflächen von Einrichtungen in Bädern und WC's (DIN 18022)
 Stellflächen von Einrichtungen in Bädern und WC's (DIN 18022)
Seitliche Abstände von Stellflächen (in Anlehnung an VDI 6000-1)
 Seitliche Abstände von Stellflächen (in Anlehnung an VDI 6000-1)
Bei der Grundrissplanung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung sollte die Lage und die Größe der Sanitärräume (Badezimmer, Duschbad, Gäste-WC) richtig eingeplant werden. Oft werden diese Räume an der falschen Stelle in der Wohnung eingeplant. Die Sanitärräume und die Küche sollten immer in der Nähe des Technikraumes (und in Mehretagenhäuser entsprechend übereinander) angeordnet werden, um die Rohrleitungslängen möglichst kurz zu halten und auf eine Warmwasserzirkulation verzichten zu können. Außerdem ist ein zweiter direkter Zugang von dem Schlafzimmer sinnvoll.

Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung wird ein barrierefreies Bauen und hier besonders eine barrierefreie Installation zunehmend wichtiger.
Seit dem 1. Mai 2010 gibt es einen Extra-Zuschuss zur Barrierereduzierung bzw. "Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen sind auf der Seite der KfW-Bank nachzulesen.

Die Größe des Sanitärraumes ist von der Bewohnerzahl und von den notwendigen Sanitärgegenständen abhängig. Wenn über 2 Personen im Haushalt leben, ist eine zweite WC-Anlage bzw. ein Gäste-WC mit Handwaschbecken einzuplanen. Eine zeitgemäße Ausstattung eines Badezimmers sollte aus einen Waschtisch, eine WC-Anlage, ein Bidet oder Dusch-WC, eine Badewanne oder/und eine Duschwanne bestehen. Außerdem sollte genügend Stauraum (Schränke, Ablagen) für Handtücher und Toilettenartikel vorhanden sein. Leider wird heutzutage ein Bidet und ein Urinal immer noch als Nichtnotwendig bzw. Luxus angesehen.
Eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner sollten nur dann in den Sanitärraum eingeplant werden, wenn ein Hauswirtschaftsraum nicht vorgesehen ist und im Technikraum nicht genügend Platz vorhanden ist.

Da die Sanitärräume zunehmend mit einer Vorwandinstallation durchgeführt werden, gibt es für alle Sanitätgegenstände innerhalb eines Installationssystems die passenden Elemente. Diese gewährleisten die richtigen Abstände, den notwendigen Schallschutz.und ermöglichen eine dauerhafte Befestigung der Gegenstände. Außerdem sind dadurch auch Eckmontagen und freistehende Objekte möglich. Die Anordnung der Sanitärgegenstände ist von dem "normalen" Benutzungsablauf abhängig.


Grundlagen für die Grundrissplanung bilden die DIN 18022 Ausgabe 11/89* als Planungsnorm für "Küchen, Bäder und WC's im Wohnungsbau" und eine weitere Planungshilfe ist z. B. die VDI-Richtlinie 6000-1 - Planung und Bemessung von Küchen, Bädern und WCs im Wohnungsbau. Sie enthalten Angaben für den Platzbedarf von Einrichtungen. Da die Sanierung von sanitären Räumen in Bezug auf Abstandsflächen nicht immer zufriedenstellend sein kann, wird dieser Sachverhalt in der DIN 18022 unter Abschnitt 1 so beschrieben: "Bei Aus- und Umbau sowie Modernisierung ist diese Norm unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten anzuwenden".
* diese Norm wurde ersatzlos zurückgezogen

Die Anzahl, Größe und Einrichtungen von sanitären Räumen ist von der Anzahl der Personen (1 - 2, 3 - 4, 5 - 7) abhängig, für die die Wohnungen geplant werden. Aber auch die Gebäudeart (normaler Wohnungsbau, Wohnungsbau mit erhöhten Ansprüchen, Eigentumswohnungen, Eigenheim) wird hier berücksichtigt.

Die VDI-Richtlinie 6000 -1 bildet die Grundlage für Abstandsflächen bei der Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen wie Bad, Gäste-WC, Küche, Waschküche und Hausarbeitsräume in Miet- und Eigentumswohnungen, Apartments in Ein- und Mehrfamilienwohngebäuden.

Für die Anordnung von Schaltern, Steckdosen, Leuchten und Lüftungseinrichtungen, sowie von Heizkörpern und Warmwasserbereitern, sind folgende seitliche Abstände von Stellflächen zu berücksichtigen:

Methoden der Darstellung - Bauzeichnungen

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