Bei der
Grundrissplanung eines
Einfamilienhauses oder einer
Wohnung sollte die
Lage und die
Größe der
Sanitärräume (Badezimmer,
Duschbad, Gäste-WC) richtig eingeplant werden. Oft werden diese Räume an der falschen Stelle in der Wohnung eingeplant. Die Sanitärräume und die Küche sollten immer in der
Nähe des
Technikraumes (und in Mehretagenhäuser entsprechend übereinander) angeordnet werden, um die
Rohrleitungslängen möglichst
kurz zu halten und auf eine
Warmwasserzirkulation verzichten zu können. Außerdem ist ein zweiter direkter
Zugang von dem
Schlafzimmer sinnvoll.
Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung wird ein
barrierefreies Bauen und hier besonders eine
barrierefreie Installation zunehmend wichtiger.
Seit dem
1. Mai 2010 gibt es einen Extra-
Zuschuss zur
Barrierereduzierung bzw. "
Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch
Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen sind auf der
Seite der KfW-Bank nachzulesen.
Die
Größe des Sanitärraumes ist von der
Bewohnerzahl und von den notwendigen
Sanitärgegenständen abhängig. Wenn
über 2 Personen im Haushalt leben, ist eine
zweite WC-Anlage bzw. ein
Gäste-WC mit Handwaschbecken einzuplanen. Eine
zeitgemäße Ausstattung eines Badezimmers sollte aus einen
Waschtisch, eine
WC-Anlage, ein
Bidet oder
Dusch-WC, eine
Badewanne oder/und eine
Duschwanne bestehen. Außerdem sollte genügend
Stauraum (Schränke, Ablagen) für
Handtücher und
Toilettenartikel vorhanden sein
. Leider wird heutzutage ein
Bidet und ein
Urinal immer noch als
Nichtnotwendig bzw.
Luxus angesehen.
Eine
Waschmaschine und ein
Wäschetrockner sollten nur dann in den Sanitärraum eingeplant werden, wenn ein
Hauswirtschaftsraum nicht vorgesehen ist und im
Technikraum nicht genügend Platz vorhanden ist.
Da die
Sanitärräume zunehmend mit einer
Vorwandinstallation durchgeführt werden, gibt es für alle
Sanitätgegenstände innerhalb eines Installationssystems die
passenden Elemente. Diese gewährleisten die richtigen Abstände, den notwendigen
Schallschutz.und ermöglichen eine dauerhafte Befestigung der Gegenstände. Außerdem sind dadurch auch Eckmontagen und freistehende Objekte möglich. Die
Anordnung der
Sanitärgegenstände ist von dem
"normalen" Benutzungsablauf abhängig.
Grundlagen für die Grundrissplanung bilden die DIN 18022 Ausgabe 11/89* als Planungsnorm für "Küchen, Bäder und WC's im Wohnungsbau" und eine weitere Planungshilfe ist z. B. die VDI-Richtlinie 6000-1 - Planung und Bemessung von Küchen, Bädern und WCs im Wohnungsbau. Sie enthalten Angaben für den Platzbedarf von Einrichtungen. Da die Sanierung von sanitären Räumen in Bezug auf Abstandsflächen nicht immer zufriedenstellend sein kann, wird dieser Sachverhalt in der DIN 18022 unter Abschnitt 1 so beschrieben: "Bei Aus- und Umbau sowie Modernisierung ist diese Norm unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten anzuwenden".
* diese Norm wurde ersatzlos zurückgezogen
Die Anzahl, Größe und Einrichtungen von sanitären Räumen ist von der Anzahl der Personen (1 - 2, 3 - 4, 5 - 7) abhängig, für die die Wohnungen geplant werden. Aber auch die Gebäudeart (normaler Wohnungsbau, Wohnungsbau mit erhöhten Ansprüchen, Eigentumswohnungen, Eigenheim) wird hier berücksichtigt.
Die VDI-Richtlinie 6000 -1 bildet die Grundlage für Abstandsflächen bei der Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen wie Bad, Gäste-WC, Küche, Waschküche und Hausarbeitsräume in Miet- und Eigentumswohnungen, Apartments in Ein- und Mehrfamilienwohngebäuden.
Für die Anordnung von Schaltern, Steckdosen, Leuchten und Lüftungseinrichtungen, sowie von Heizkörpern und Warmwasserbereitern, sind folgende seitliche Abstände von Stellflächen zu berücksichtigen:
Methoden der Darstellung - Bauzeichnungen