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Autoren
OldBo
18.01.2021
Vor einem Austausch eines Wärmeerzeugers (besonders bei dem Einbau von Wärmepumpen) sollte besonders in älteren Häusern oder in Häusern ohne Bauunterlagen die Heizlast (Wärmebedarf) ermittelt werden.
Messen der Gebäudeheizlast über die Brennerlaufzeit
Vor einem Austausch eines Wärmeerzeugers (besonders bei dem Einbau von Wärmepumpen) sollte besonders in älteren Häusern oder in Häusern ohne Bauunterlagen die Heizlast (Wärmebedarf) ermittelt werden. In den meisten Fällen wurden die Kessel erheblich überdimensioniert ("Zitterzuschlag") oder überhaupt nicht berechnet. Die Folge waren unnötiges Takten ("Kuhschwanzheizung") und ein unwirtschaftlicher Betrieb.

Da eine Berechnung nach DIN EN 12831 aufgrund fehlender Unterlagen sehr aufwendig oder teilweise unmöglich ist, kann die Heizlast an der bestehenden Heizungsanlage aus den Laufzeiten der Kesselanlage gemessen werden. Aber für die Auslegung der Heizflächen, der Rohrnetzberechnung und dem hydraulischem Abgleich muss die Raumheizlast immer gerechnet werden.

Die Vorgehensweise ist
  •    Der Messtag muss ein bedeckter Tag mit Außentemperaturen unter +5 °C (besser sind AT zwischen 0 °C und -5 °C und etwas Wind sein. Die Messung kann auch nach dem Sonnenuntergang durchgeführt werden. Auf jeden Fall darf keine Fremdwärme das Heizen beeinflussen.
  •    Der Wärmeerzeuger darf nicht modulierend oder mehrstufig betrieben werden (Modulation abschalten)
  • Trinkwassererwärmung abschalten oder vorher aufheizen
  • Ermittlung der tatsächlichen Leistung des Wärmeerzeugers:
    • Bei Gaskesseln den Gasdurchsatz am Gaszähler über eine Minute ablesen und mit dem Brennwert des Gases (kWh/m³) multiplizieren. Der Brennwert ist in der Gasrechnung oder auf der Homepage des Gasversorgers zu finden. Der Brennwert ist mit den Faktor 0,9 auf den Heizwert umzurechnen. Der errechnete Wert ist mit dem feuerungstechnischen Wirkungsgrad aus dem Schornsteinfegerprotokoll zu multiplizieren.
    • Bei Ölkesseln ist die eingestellte Nennbelastung auf dem Einstellprotokoll des Brenners der Wartungsfirma zu finden. Ansonsten sollte bei der nächsten Wartung nachgefragt werden. Sollte die eingestellte Kesselleistung nicht zu ermitteln sein, ist der mittlere Wert der auf dem Typenschild angegebenen Nennleistungsbereich anzunehmen. Besser wäre es in diesem Fall, den tatsächlichen Öldurchsatz auszulitern, was aber nur durch einen Fachbetrieb erfolgen sollte. Die Umrechnung ist wie bei dem Gaskessel durchzuführen.
  •       Die Thermostatventile oder die Raumregler (ERR) müssen auf die üblichen Raumtemperaturen eingestellt und alle Räume einige Stunden (ca. 1 bis 3 Stunden) beheizt worden sein. Der Aufheizvorgang des Gebäudes muss abgeschlossen sein.
  •    Die Lüftung (Fensterlüftung oder kontrollierte Lüftung) sollte, wie es täglich üblich ist, ausgeführt werden.
  •    Messen der Außentemperatur.
  •    Messen der Lauf- und die Stillstandszeiten der Kesselanlage (über ca. 3 Stunden) mit einer Stoppuhr.
  •    Errechnen des Anteils der Kessellaufzeiten an der gesamten Messdauer.
  •    Errechnen der Differenz aus der mitteren gewünschten Raumtemperatur und der vorhandenen Außentemperatur.
  •    Errechnen der Differenz aus der mitteren gewünschten Raumtemperatur und der Normaußentempertur nach DIN EN 12831 für den Standort der Anlage (zwischen -10 und -16 °C).
  •    Die gemessenen Werte in eine Excel -Tabelle oder Programm eintragen
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