Um auf eine klimafreundliche Heizung umzusteigen und passende Förderungen zu erreichen, müssen verschiedene Erfüllungsoptionen nach dem Gesetzes für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz - GEG) erfüllt werden.
Solarthermie-Heizung
Wenn sich der komplette Wärmebedarf des Gebäudes für die Heizung und Warmwasserbereitung mit der Solarthermie decken lässt, dann ist die Erfüllungsoption für den Einbau bzw. die Nutzung gedeckt.
Solarthermie-Hybrid-Heizung
Die Kombination aus solarthermischer Anlage und einer Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung aus flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann als Erfüllungsoption eingesetzt werden. Wenn bestimmte Mindestflächen eingehalten werden, kann ohne einen rechnerischen Nachweis angenommen werden, dass die solarthermische Anlage mit 15 Prozent zur Wärmeerzeugung beiträgt. In diesem Fall müssen dann beispielsweise bei einer Gasheizung nur 60 Prozent grüne Gase eingesetzt werden (entspricht 50 Prozent der verbleibenden 85 Prozent Wärmeerzeugung über die Gas- oder Ölheizung, damit wird der Gesamtanteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energie erreicht).
Wärmepumpe
Für viele Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser im Neubau und Bestand bietet sich der Einbau einer Wärmepumpe an. Die Technologie nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Grundwasser/Abwasser) und erfüllt damit die Vorgabe des GEG, wonach die Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sinnvoll ist auch, die Wärmepumpe mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu kombinieren.
Stromdirektheizung
In sehr gut gedämmten Gebäuden (z.B. Passivhaus) mit geringem Heizbedarf kann neben einer Luft-Luft-Wärmepumpe auch eine Stromdirektheizung (aus dem Netz und/oder der eigenen Photovoltaik-Anlage) genutzt werden, da bereits jetzt fast 50 Prozent des Netzstroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bis 2035 soll Netzstrom komplett aus Erneuerbaren Quellen kommen.
Hybridheizung
Grundsätzlich kann eine Wärmepumpe auch mit einem Spitzenlastkessel in Form einer fossilen Öl-/Gasheizung oder einer Biomasseheizung kombiniert bzw. ergänzt werden. Hier müssen bestimmte Leistungsanteile der Wärmepumpe erreicht werden, um einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen zu erreichen.
Biomassenheizung
Eine Biomasseheizung, die unter anderem mit Holz, Holzhackschnitzeln oder Pellets gespeist wird, erfüllt zwar ebenfalls die Vorgabe des GEG, die Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben. Da die Preise für nachhaltig erzeugte Biomasse voraussichtlich steigen und diese auch nur begrenzt verfügbar sein wird, ist diese Option jedoch nur für Bestandsgebäude zu empfehlen, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind, zum Beispiel in Gebäuden, die schwer zu sanieren oder denkmalgeschützt sind.
Nah- und Fernwärmenetze
Auch der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Vorgaben des GEG. Das Gebäude wird dabei aus zentralen Kraftwerken oder Heizungsanlagen über ein Rohrsystem mit Wärme versorgt. Ob das Gebäude künftig voraussichtlich an ein Wärmenetz (Nahwärme oder Fernwärme) angeschlossen wird, zeigt die Kommunale Wärmeplanung. Städte mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis Mitte 2028 vorlegen (Großstädte bis Mitte 2026). Hat ein Wärmenetzbetreiber vertraglich den Anschluss an ein Wärmenetz zugesichert, können Heizungen noch bis zu zehn Jahren ohne weitere Anforderungen betrieben werden. quelle: BMWK