Eine
Dichtheitsprüfung mit Wasser sollte nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen der Prüfung bis zur Inbetriebnahme der Zeitabstand sehr kurz ist und sichergestellt ist, dass der Haus- bzw. Bauwasseranschluss vorab gespült und vom zuständigen
Wasserversorger für den Betrieb freigegeben wurde. Diese Prüfungen sind grundsätzlich nur über
hygienisch einwandfreie Bauteile und mit
filtriertem Trinkwasser durchzuführen (Filter nach
DIN EN 13443-1).
Diese
Dichtheitsprüfungen gehört zu den sog.
Nebenleistungen der
VOB Teil C DIN 18381.
Druckprüfung nach DVGW - DIN 1988 TRWI - Teil 2 Trinkwasserleitungen sind
nach der Fertigstellung, solange sie noch sichtbar sind, einer
Druckprobe zu unterziehen.
Der Prüfdruck
muss das 1 1/2fache des Betriebsdruckes,
mindestens aber 15 bar betragen.
Um eine einwandfreie Prüfung
durchzuführen, muss die Installation langsam gefüllt
und vollständig entlüftet werden. Innerhalb
einer Prüfzeit von 10 Minuten darf kein Druckabfall am Prüfdruckmessgerät,
das ein einwandfreies Ablesen einer Druckänderung von 0,1
bar zulassen muss, feststellbar sein. Für die Prüfung
sind geeichte Messgeräte, auf denen Druckänderungen
von 0,1 bar ablesbar sind, einzusetzen.
Sofern zwischen Füllwassertemperatur
und Umgebungstemperatur der Rohrleitung eine Temperaturdifferenz
von etwa 10 K oder mehr vorliegt, ist nach dem
Aufbau des Prüfdruckes eine Wartezeit von etwa 30
Minuten für den Temperaturausgleich einzuhalten.
Dabei ist zu beachten, dass eine Temperaturänderung um 10
K eine Änderung des Prüfdruckes, je nach Grösse
der Anlage, um bis zu 2 bar und mehr zur Folge hat.
Die Druckprüfung erfolgt in zwei Prüfabschnitten.
Die Druckprüfung für
Kunststoffrohr-Installationssysteme
muss nach
Herstellerangaben erfolgen.
Wenn der
Zeitabstand zwischen der
Druckprobe und der
Inbetriebnahme bzw. der
ersten Nutzung der Installation länger ist (nach der
DIN EN 806-4, ergänzt durch
VDI/DVGW 6023 und ZVSHK Merkblat soll nach
maximal 72 Stunden bzw. nach der
Trinkwasserverordnung spätestens nach
7 Tagen ein
Wasseraustausch stattfinden) und/oder die
Stillstandszeit in eine
Frostperiode fällt, so ist eine
trockene Dichtheitsprüfung mit
ölfreier Druckluft oder
inertem Gas (z. B. Stickstoff) durchzuführen. Da
stagnierendes Wasser durch eine mögliche
Verkeimung die hygienischen Eigenschaften des Rohrsystems beeinflussen kann, ist dieses Prüfverfahren besonders für
hygienisch sensible Bereiche einzusetzen.
Da diese Dichtheitsprüfung aufwendiger als eine
Wasserdruckprüfung ist, gehört sie zu den sog.
Besonderen Leistungen und sind deshalb detailliert in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
Durchführung einer Druckprüfung mit Luft oder inerten Gasen für Trinkwasser- Installationen nach DIN 1988 (TRWI)
Die Prüfung wird
unterteilt in Festigkeits- und Dichtheitsprüfung.
Die Dichtheitsprüfung
wird vor der Festigkeitsprüfung, mit einem Druck
von 110 mbar und einer Prüfzeit
von mindestens 30 Minuten durchgeführt.
Bei Rohrleitungen mit einem Leitungsvolumen über 100 Liter
muss die Prüfzeit je weitere 100 Liter Volumen um 10 Minuten
erhöht werden.
Die Festigkeitsprüfung
mit erhöhtem Druck durchgeführt werden.
- bis DN 50 mit 3 bar
- über DN 50 mit 1 bar
Nach Aufbringen des Prüfdrucks
beträgt die Prüfzeit 10 Minuten.
Bei dieser Druckprüfung
machen sich Undichtigkeiten meistens akustisch
bemerkbar. Sind die undichten Stellen schlecht zu orten,
dann werden die der bei Gasleitungen üblichen Hilfsmittel
(Besprühen oder Bepinseln aufschäumender Lösungen)
verwendet. Da diese trockene Druckprüfung gefährlich
ist, muss hier besonders auf die Vermeidung möglicher Unfallgefahren
hingewiesen werden. So dürfen z. B. keine Kunststoff-Baustopfen
verwendet werden. Für die Druckprüfung
können folgende Medien verwendet werden.
– ölfreie Druckluft
– inerte Gase
• Stickstoff
• Kohlendioxid
Über die Prüfvorgänge muss ein Protokoll erstellt werden.
Vor der Endmontage und der Inbetriebnahme muss das Leitungssystem gespült werden.
Aufgrund der unterschiedlichen
Werkstoffeigenschaften sind nach der
DIN EN 806-4 "
Technische Regeln für
Trinkwasser-Installationen - Installation"
unterschiedliche Druckprüfungen mit
Wasser durchzuführen. Die Art der
Prüfverfahren (A, B oder C) ist in Abhängigkeit von den eingesetzten
Rohrwerkstoffen (Metall, Kunststoff oder Mischinstallation aus Metall und Kunststoff) auszuführen. Da diese Prüfverfahren auf der Baustelle oft nicht zu realisieren sind, wird zunehmend eine Prüfung mit
inerten Gasen (Stickstoff, CO
2) oder
ölfreie Druckluft angewendet, weil dabei keine Rücksicht auf die Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen genommen werden müssen.
Eine Dichtheitsprüfung mit ölfreier Druckluft ist durchzuführen, wenn
• eine längere Stillstandzeit von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, insbesondere bei durchschnittlichen Umgebungstemperaturen > 25 °C zu erwarten ist, um mögliches Bakterienwachstum auszuschließen,
• die Rohrleitung von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, z. B. wegen einer Frostperiode, nicht vollständig gefüllt bleiben kann,
• die Korrosionsbeständigkeit eines Werkstoffes in einer teilentleerten Leitung gefährdet ist.
Eine Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen kann in Gebäuden, in denen erhöhte hygienische Anforderungen bestehen, wie z. B. bei medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Rohrleitung auszuschließen.
Dichtheitsprüfung mit Luft oder Inertgas
- Prüfdruck 150 mbar
- Manometer - Ablesegenauigkeit 1 mbar (10mmWS)
- Prüfzeit bis 100 Liter Leitungsvolumen mindestens 120 Minuten
- je weiter 100 Liter zusätzlich 20 Minuten
- Dichtheitsprüfung mit Druckluft
Belastungsprüfung
- maximaler Prüfdruck 3 bar
- bis DN 50 max. 3 bar
- > DN 50 bis DN 100 1 bar
- während der Belastungsprüfung = Sichtprüfung
- Prüfzeit 10 Minuten
- Prüfmedium = ölfreie Luft
Die Prüfdrücke bei Luft und inerten Gasen ist auf max. 3 bar festgelegt. Aufgrund der der Kompressibilität von Luft und Gasen dürfen aus Unfallverhütungsgründen nicht dieselben hohen Drücke wie bei einer Wasserprüfung verwendet werden.
Über die
Prüfvorgänge muss ein
Protokoll erstellt werden.