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Autoren
OldBo
18.06.2019
Gemäß den AVB-Wasser (Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden) und den DIN 1988 (DVGW-TRWI 1988 Technische Regeln für Wasser-Installationen) wird eine Hausanschlusseinrichtung nach DIN 18012 gefordert.
Hauswasseranschluss - Wasserzähleranlage
 Hauswasseranschluss - Wasserzähleranlage
Beispiel einer Wasserzähleranschlussgarnitur nach DIN 1988/DVGW-TRWI 1988
 Beispiel einer Wasserzähleranschlussgarnitur nach DIN 1988/DVGW-TRWI 1988
Quelle: SEPPELFRICKE
Beispiel einer Kombinierten Rückflusssicherung mit Freistromventil in Durchgangsform nach DIN EN 1717
 Beispiel einer Kombinierten Rückflusssicherung mit Freistromventil in Durchgangsform nach DIN EN 1717
Quelle: KEMPER
Symbol einer Kombinierten Rückflusssicherung mit Freistromventil in Durchgangsform nach DIN EN 1717
 Symbol einer Kombinierten Rückflusssicherung mit Freistromventil in Durchgangsform nach DIN EN 1717
Quelle: KEMPER
Sicherungsarmaturen gemäß DIN EN 1717
 Sicherungsarmaturen gemäß DIN EN 1717
Quelle: KEMPER
ausspülbaren Filterkombinationen
 ausspülbaren Filterkombinationen
Quelle: Honeywell
Hauswasser-Druckminderer
 Hauswasser-Druckminderer
Quelle: Honeywell
Haushaltswasserzähleranlage
 Haushaltswasserzähleranlage
Gemäß den AVB-Wasser (Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden) und den DIN 1988 (DVGW-TRWI 1988 Technische Regeln für Wasser-Installationen) wird eine Hausanschlusseinrichtung nach DIN 18012 gefordert.

Entsprechend den AVB-Wasser sind vom Kunden Zählerplätze nach den anerkannten Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Der Aufstellungsort muss jederzeit frei zugänglich und frostfrei sein.
Aufgrund europäischer Richtlinien und des nationalen Energiewirt-schaftgesetzes muss der Wasserverbrauch jeder Wohnung oder wirtschaftlichen Einheit eines Gebäudes [WE] separat abgerechnet werden. Es gibt auch die Möglichkeit der direkten Wasserverbrauchsabrechnung über so genannte Haushaltswasserzähler für jede WE an. Der Montageplatz/Montageort soll eine zusammenhängende Anbringung aller Haushaltswasserzähler ermöglichen.

Die Kundenanlage beginnt an der Ausgangsseite der Wasser-Hauptabsperreinrichtung (HAE). Sowohl die Wasserzähler als auch die Haushaltswasserzähler sind Eigentum der Wasserversorger. Die notwendigen Halte- bzw. Einbauvorrichtungen der Zähler gehören zur Kundenanlage und werden vom zugelassenen VIU (Vertrags-Installations-Unternehmen) für die erforderliche Zählergröße vorgerichtet.
Nach den europäischen Richtlinien, der Trinkwasser Verordnung (TrinkwV) sowie dem nationalen Regelwerk ist die öffentliche Wasserversorgung dauerhaft vor Verunreinigung durch rückfließendes Wasser aus der Hausinstallation abzusichern.
Unterliegen bestehende Trinkwasseranlagen ansonsten dem Bestandschutz, ist dieser in diesem Fall aufgehoben. Altanlagen müssen ebenfalls dauerhaft vor Verunreinigung durch rückfließendes Wasser aus der Hausinstallation abgesichert sein.

Die Wahl der Sicherungsarmatur erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 1717 und den Gefahrenklassen der anzuschließenden Trinkwasserinstallation bzw. der DIN 1988 / DVGW-TRWI 1988.

Der Einbau dieser Sicherungseinrichtung erfolgt unmittelbar hinter dem Wasserzähler oder der ausgangsseitigen Wartungsarmatur. Der werksseitig in einer Hauswasserstation eingebaute Rückflussverhinderer erfüllt diese Aufgabe nicht!
Als dauerhafte Rückflusssicherung haben sich die kontrollierbaren Rückflussverhinder in Durchgangsform nach DIN EN 1717 Typ EA sowie DIN EN 13959 und gültiger DIN/DVGW-Prüfnummer bewährt.

Alternativ ist auch die Verwendung einer Sicherungskombination KRV nach DIN 1717 bestehend aus Schrägsitzventil und kontrollierbarem Rückflussverhinderer in Durchgangsform mit Membransicherung möglich.

Die bisher bekannte und übliche Kombination – Freistromventil, Rückschlagventil; (KFR-Ventil - kombiniertes Freistromventil mit Rückflussverhinderer) sollen so eingebaut werden, dass sich der Absperrkörper oberhalb des Dichtungssitzes befindet. Nach der DIN EN 1717 müssen Rückflussverhinderer ≤ DN 50 in jeder Lage arbeiten.

Wasser- und Haushaltswasserzähler sind spannungsfrei einzubauen. Deshalb ist ein Zähleranschlussbügel mit längenveränderlichen Anschlussstücken, ein- und ausgangsseitigen Absperrarmaturen und einer Rückflusssicherung bauseits vorzuhalten.

Alternativ kann auch eine komplette Wasserzähleranschlussgarnitur verwendet werden.

Bauseitiges Wasserfilter gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80 – 120 µm unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. der Wasserzähleranlage. Aus hygienischen Gründen sollte zur Vermeidung von häufigen Filterwechseln ein rückspülbarer Wasserfilter mit Edelstahl-Siebeinsatz gewählt werden.

Bauseitiger Druckminder ab einem Ruhedruck von 5 bar (örtlich verschieden) unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. Wasserzähleranlage einzubauen.

Die erforderlichen Absperrarmaturen müssen in druckverlustarmer Ausführung gewählt werden, DIN/DVGWgeprüft sein und mit einer gültigen DIN/DVGW-Prüfnummer bzw. –Stempelaufdruck versehen sein.
Neben den bekannten strömungsgünstigen Schrägsitzventilen können auch Kugelhähne mit 90°-Grad-Schließung verwendet werden, wenn sie als Absperrorgane zur Wartung dienen. Alternativ lassen sich solche Armaturen mit Untersetzungsgetriebe ausstatten.

Die Anbindung der Wasser-Inneninstallation an das Trinkwasser-Versorgungsnetz erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der gültigen technischen Regeln, insbesondere der gültigen Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV), der DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 / DVGW-TRWI 1988 und DIN EN 12502.

Ab einem Ruhedruck von 5 bar ist für die nachgeschaltete Trinkwasseranlage unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. Wasserzähleranlage ein Druckminderer einzubauen.
Kommen metallene Leitungen in der Trinkwasseranlage zum Einsatz, so schreiben die DIN 1988 / DVGWTRWI 1988 den Einbau eines Filters gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80 – 120 µm unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. der Wasserzähleranlage vor. Wird die Trinkwasseranlage mit Kunststoffleitungen errichtet, so soll ein Filter nach DIN 19632 eingebaut werden.

Da der Einbau des Wasserfilters zur Verhinderung von fremdstoffinduzierten Korrosionsschäden durch die technischen Regeln vorgegeben ist, kann aufgrund der in Trinkwasseranlagen vorhandenen metallenen Armaturen generell auf einen Filter nicht verzichtet werden.

Immer wieder kommt es in Trinkwasseranlagen mit Kupferrohrinstallationen, die jahrzehntelang problemlos funktionierten, zu erheblichen Korrosionsschäden an den Rohrleitungen und dadurch zu Wasserschäden. Der Grund liegt in der Änderung der Wasserqualität, die in einem Wassereinzugsgebiet geliefert wird. Nach der DIN 50930 Teil 6 dürfen keine Kupferrohre installiert werden, wenn der pH – Wert unter 7,0 und bei einem pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4 darf der TOC-Wert 1,5 mg/l nicht überschreiten. In Bestandsanlagen wird in solchen Fällen eine Totalsanierung empfohlen, wenn die Wasserqualität durch Mischung mit anderen Wässern nicht verbessert werden kann.

Jegliche Änderung oder Erweiterung sowie die Herstellung der Wasserinstallation muss vor Beginn der Arbeiten nach den AVB – Wasser (Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) und AVB –WasserV dem Wasserversorger mitgeteilt werden.

Leckagesicherung
Leckagesicherung
 Leckagesicherung
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG
Leckageerkennung und Leckagesicherungen sind besonders in Altanlagen sinnvoll bzw. werden von den Versicherungen nach dem ersten Wasserschadensfall vorgeschrieben.

In hochsensiblen Gebäudeteile im gewerblichen, aber auch privatem Bereich, können die Sicherungen vorgeschrieben werden, damit Wasserschaden vorgebeugt werden kann.

Bei Leckagen in einem Trinkwassersystem, die durch einen Rohrbruch oder an Schwachstellen der Verbindungstechniken entstehen, kann unbemerkt über Stunden oder Tage Wasser in die Räume austreten.

Besonders Versorgungsleitungen in Technikräumen im Keller ohne Bodenablauf, in Dachzentralen oder in Schachtinstallationen sind Bereiche, die besonders geschützt werden sollten.
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