Gemäß den
AVB-Wasser (Allgemeine Bedingungen für die
Wasserversorgung von Tarifkunden) und den
DIN 1988 (DVGW-TRWI 1988
Technische Regeln für
Wasser-Installationen) wird eine
Hausanschlusseinrichtung nach DIN 18012 gefordert.
Entsprechend den AVB-
Wasser sind vom Kunden Zählerplätze nach den anerkannten
Regeln der Technik zur Verfügung zu stellen. Der Aufstellungsort muss jederzeit frei zugänglich und frostfrei sein.
Aufgrund europäischer
Richtlinien und des nationalen
Energiewirt-schaftgesetzes muss der
Wasserverbrauch jeder Wohnung oder wirtschaftlichen Einheit eines Gebäudes [WE] separat abgerechnet werden. Es gibt auch die Möglichkeit der direkten
Wasserverbrauchsabrechnung über so genannte Haushaltswasserzähler für jede WE an. Der Montageplatz/Montageort soll eine zusammenhängende Anbringung aller Haushaltswasserzähler ermöglichen.
Die Kundenanlage beginnt an der Ausgangsseite der
Wasser-Hauptabsperreinrichtung (HAE). Sowohl die
Wasserzähler als auch die Haushaltswasserzähler sind Eigentum der Wasserversorger. Die notwendigen Halte- bzw. Einbauvorrichtungen der Zähler gehören zur Kundenanlage und werden vom
zugelassenen VIU (Vertrags-Installations-Unternehmen) für die erforderliche Zählergröße vorgerichtet.
Nach den europäischen
Richtlinien, der
Trinkwasser Verordnung (TrinkwV) sowie dem nationalen Regelwerk ist die öffentliche
Wasserversorgung dauerhaft vor Verunreinigung durch rückfließendes
Wasser aus der Hausinstallation abzusichern.
Unterliegen bestehende
Trinkwasseranlagen ansonsten dem Bestandschutz, ist dieser in diesem Fall aufgehoben. Altanlagen müssen ebenfalls dauerhaft vor Verunreinigung durch rückfließendes
Wasser aus der Hausinstallation abgesichert sein.
Die Wahl der Sicherungsarmatur erfolgt nach den Vorgaben der
DIN EN 1717 und den Gefahrenklassen der anzuschließenden
Trinkwasserinstallation bzw. der
DIN 1988 / DVGW-TRWI 1988.
Der Einbau dieser Sicherungseinrichtung erfolgt unmittelbar hinter dem
Wasserzähler oder der ausgangsseitigen
Wartungsarmatur. Der werksseitig in einer
Hauswasserstation eingebaute
Rückflussverhinderer erfüllt diese Aufgabe nicht!
Als dauerhafte Rückflusssicherung haben sich die kontrollierbaren Rückflussverhinder in Durchgangsform nach
DIN EN 1717 Typ EA sowie
DIN EN 13959 und gültiger DIN/DVGW-Prüfnummer bewährt.
Alternativ ist auch die Verwendung einer
Sicherungskombination KRV nach DIN 1717 bestehend aus Schrägsitzventil und kontrollierbarem
Rückflussverhinderer in Durchgangsform mit Membransicherung möglich.
Die bisher bekannte und übliche
Kombination – Freistromventil, Rückschlagventil; (
KFR-Ventil - kombiniertes
Freistromventil mit
Rückflussverhinderer)
sollen so eingebaut werden, dass sich der Absperrkörper oberhalb des Dichtungssitzes befindet. Nach der
DIN EN 1717 müssen
Rückflussverhinderer ≤ DN 50 in jeder Lage arbeiten.
Wasser- und Haushaltswasserzähler sind spannungsfrei einzubauen. Deshalb ist ein Zähleranschlussbügel mit längenveränderlichen Anschlussstücken, ein- und ausgangsseitigen
Absperrarmaturen und einer Rückflusssicherung bauseits vorzuhalten.
Alternativ kann auch eine komplette
Wasserzähleranschlussgarnitur verwendet werden.
Bauseitiges
Wasserfilter gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80 – 120 µm unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. der
Wasserzähleranlage. Aus hygienischen Gründen sollte zur Vermeidung von häufigen Filterwechseln ein rückspülbarer Wasserfilter mit Edelstahl-Siebeinsatz gewählt werden.
Bauseitiger
Druckminder ab einem
Ruhedruck von 5 bar (örtlich verschieden) unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw.
Wasserzähleranlage einzubauen.
Die erforderlichen
Absperrarmaturen müssen in druckverlustarmer Ausführung gewählt werden,
DIN/DVGWgeprüft sein und mit einer gültigen
DIN/DVGW-Prüfnummer bzw. –Stempelaufdruck versehen sein.
Neben den bekannten strömungsgünstigen Schrägsitzventilen können auch Kugelhähne mit 90°-Grad-Schließung verwendet werden, wenn sie als Absperrorgane zur
Wartung dienen. Alternativ lassen sich solche Armaturen mit Untersetzungsgetriebe ausstatten.
Die Anbindung der Wasser-Inneninstallation an das
Trinkwasser-Versorgungsnetz erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der gültigen technischen Regeln, insbesondere der gültigen
Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV), der
DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie
DIN 1988 / DVGW-TRWI 1988 und
DIN EN 12502.
Ab einem
Ruhedruck von 5 bar ist für die nachgeschaltete
Trinkwasseranlage unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw.
Wasserzähleranlage ein
Druckminderer einzubauen.
Kommen metallene Leitungen in der
Trinkwasseranlage zum Einsatz, so schreiben die DIN 1988 / DVGWTRWI 1988 den Einbau eines Filters gemäß
DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80 – 120 µm unmittelbar hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. der
Wasserzähleranlage vor. Wird die
Trinkwasseranlage mit Kunststoffleitungen errichtet, so soll ein Filter nach
DIN 19632 eingebaut werden.
Da der Einbau des
Wasserfilters zur Verhinderung von fremdstoffinduzierten
Korrosionsschäden durch die technischen Regeln vorgegeben ist, kann aufgrund der in
Trinkwasseranlagen vorhandenen metallenen Armaturen generell auf einen Filter nicht verzichtet werden.
Immer wieder kommt es in
Trinkwasseranlagen mit
Kupferrohrinstallationen, die jahrzehntelang problemlos funktionierten, zu erheblichen
Korrosionsschäden an den Rohrleitungen und dadurch zu
Wasserschäden. Der Grund liegt in der Änderung der
Wasserqualität, die in einem
Wassereinzugsgebiet geliefert wird. Nach der
DIN 50930 Teil 6 dürfen
keine Kupferrohre installiert werden, wenn der
pH – Wert unter 7,0 und bei einem
pH-Wert zwischen 7,0 und 7,4 darf der
TOC-Wert 1,5 mg/l nicht überschreiten. In Bestandsanlagen wird in solchen Fällen eine
Totalsanierung empfohlen, wenn die
Wasserqualität durch Mischung mit anderen Wässern nicht verbessert werden kann.
Jegliche Änderung oder Erweiterung sowie die Herstellung der Wasserinstallation muss vor Beginn der Arbeiten nach den AVB – Wasser (Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) und AVB –WasserV dem Wasserversorger mitgeteilt werden.
Leckageerkennung und
Leckagesicherungen sind besonders in Altanlagen sinnvoll bzw. werden von den Versicherungen nach dem ersten
Wasserschadensfall vorgeschrieben.
In
hochsensiblen Gebäudeteile im gewerblichen, aber auch privatem Bereich, können die Sicherungen vorgeschrieben werden, damit
Wasserschaden vorgebeugt werden kann.
Bei Leckagen in einem
Trinkwassersystem, die durch einen Rohrbruch oder an Schwachstellen der
Verbindungstechniken entstehen, kann unbemerkt über Stunden oder Tage
Wasser in die Räume austreten.
Besonders Versorgungsleitungen in Technikräumen im Keller ohne Bodenablauf, in
Dachzentralen oder in Schachtinstallationen sind Bereiche, die besonders geschützt werden sollten.