Alle Heizungs-, Solar- und Kühlkreisläufe haben immer systembedingt
Wasser- bzw.
Flüssigkeitsverluste, die durch
Dampfdiffusion (
Verdunstung an Stopfbuchsen oder O-Ringen der Ventile, Schieber und Hähne),
Entlüftung oder
Undichtigkeiten an
Verbindungsstellen verursacht werden. Durch die fehlende Flüssigkeit fällt der Systemdruck und an den höchsten Anlagenstellen kann an den Ventilen
Luft eingesaugt werden. An der
höchsten Stelle der
Anlage sollte immer ein
Überdruck von 0,3 bis 0,5 bar vorhanden sein.
Für die
Druckhaltung ist der
Betreiber der Anlage
verantwortlich. Hier ist der Einsatz einer
Füllarmatur nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben. Eine
automatische Nachspeiseeinrichtung sollte nur in
größeren Anlagen bzw. in Anlagen eingesetzt werden, die
regelmäßig beobachtet und eine
Leckmeldeeinrichtung haben. Der Einsatz einer Nachfülleinrichtung in eine
thermische Solaranlage und
Kühlanlagen muss von Fall zu Fall geprüft werden, weil diese Anlagen mit Drücken über 4 bar und möglichst nur mit einem
Wasser-Glykol-Gemisch (
Solarflüssigkeit) nachgefüllt werden sollten.
"Modernere" Anlagen haben eine
Füllarmatur, die aus einem
Druckminderer mit kompensierendem Ventilsitz,
Schmutzfänger, einer Absperrmöglichkeit, einer
Manometer-Anschlußmöglichkeit und einem Rückschlagventil besteht. Außerdem muss, besonders bei größeren Nachfüllmengen, immer
VE-Wasser (kein
Trinkwasser) und das passende
Vollschutzmittel
(wenn vorhaden) durch entsprechende Einrichtungen nachgefüllt werden.
Damit die
richtige Flüssigkeit nachgefüllt werden kann, muss an jeder
Nachfülleinrichtung
ein
Aufkleber (z. B.
Heizungswasser) mit den entsprechenden Werten (z.
B.
pH-Wert,
Gemischangabe) und die
Daten der
Wartungen vorhanden sein.
Der
direkte Anschluss einer Trinkwasseranlage mit einer
Nichttrinkwasseranlage muss über eine geeignete Sicherungsarmatur erfolgen. Daraus ergibt sich, dass eine
Heizungsnachspeisung nur über einen Systemtrenner oder einen Rohrtrenner erfolgen darf.
An dieser Armatur wird der notwendige
Fülldruck (Anlagendruck im kalten Zustand = 0,3 bar über dem
Vordruck des MAG's) eingestellt. Dadurch ist eine Überfüllung der Anlage nicht möglich. Außerdem kann bei einer Neubefüllung das
Wasser langsam eingefüllt werden, was eine bessere Entlüftung der Anlage ermöglicht.
Aus
Sicherheitsgründen muss
nach dem
Füllvorgang die
Absperrung an der Unterseite der Armatur
geschlossen werden und die
Schlauchverbindung von der Füllarmatur
abmontiert werden.
Eine
feste Verbindung zwischen der Heizungsanlage und der
Trinkwasseranlage ist nur bei dem Einbau eines
System- oder
Rohrtrenners in der Zuleitung zur Heizungsanlge erlaubt.
Einige
Armaturen haben eine
Einstellskala zur
Voreinstellung des Druckes. Der Mechanismus überträgt die Bewegung der Einstellschraube, durch die der Druck auf die Feder erhöht wird, auf eine Anzeige, die proportional zur Federspannung den eingestellten Druck anzeigt. Die Genauigkeit der Konstruktion und die Überprüfung der Einstellung im Werk gewährleisten eine Präzision von ± 0,15 bar. Dieses Regelsystem macht die Voreinstellung des Druckes auch bei einer noch nicht montierten Armatur möglich. Nach dem Füllvorgang und dem Einbau einer Sicherungsarmatur regelt der interne Mechanismus den Druck automatisch.
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Die
DIN EN 1717:2001-05 definiert
Heizungswasser ohne chemische Zusätze als Flüssigkeit der Kategorie 3 und behandeltes
Heizungswasser mit Inhibitoren als
Korrosionsschutz ist eine Flüssigkeit der Kategorie 4.
Da nach der
DIN EN 1717 alle Anschlüsse als
ständige Anschlüsse angesehen werden und der früher gebräuchliche „kurzzeitige“ Anschluss damit der Vergangenheit angehört, gilt dies auch für den oft benutzten Füllschlauch. Dieser
Füllschlauch, der eine zeitweilige Verbindung der
Trinkwasseranlage über einen
Rückflussverhinderer mit der Heizungsanlage darstellte, hat in Europas Kellern seine Daseinsberechtigung schon längere Zeit verloren. Im Falle eines Druckverlusts in der
Trinkwasserleitung kann es zu einem Rückdrücken dieser Flüssigkeit der Kategorie 3 oder sogar 4 in die
Trinkwasserleitung kommen.
Arnd Bürschgens, Schulungsleiter der Honeywell GmbH
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Ein
Heizungsanlagenanschluss wird wie ein
Geräteanschluss betrachtet, weil der
Wasserinhalt der Heizungsanlage gegenüber einer sonstigen
Nichttrinkwasseranlage nicht ständig nachströmen kann.
Sicherungseinrichtungen nach DIN 1988-4 Tabelle 1 Nr. 20/21
oder Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717 Tabelle NA Nr. 32 und 33.
Eine Mischung beider Normen ist nicht zulässig.
Der Anschluss an das
Trinkwassernetz muss direkt (T-Stück) ohne lange Anschlussleitung ausgeführt werden, damit trinkwasserseitig kein Stagnationswasser auftreten kann.
Systemtrenner-Auslaufventil BA sind zur sicheren Einhaltung der Anforderungen aus
DIN EN 1717 bis zur Flüssigkeitskategorie 4 zur Montage im Neubau und zum Austausch
ungeeigneter Zapfventile im Bestand einzubauen, da in den meisten Anlagen
behandeltes oder
aufbereitetes Wasser vorhanden ist.
Bei dem Einsatz der
automatischen Nachfülleinrichtungen (
Automatische Nachspeiseeinrichtung) muss daran gedacht werden, dass bei einer
Leckage immer
Wasser nachgefüllt wird, was zu erheblichen
Wasserschäden führen kann. Für diesen Fall benötigt die Einrichtung eine
automatische Unterbrechung der Nachspeisung durch
Laufzeit- und
Zyklenüberwachung. Außerdem sollte die Nachspeisearmatur eigensicher sein, also bei
Stromausfall automatisch schließen und die
Meldungen durch einen potentialfreien Ausgang
visualisiert werden können
. Die DIN EN 1717 bezeichnet alle Anschlüsse an Trinkwasserinstallationen als ständige Anschlüsse. Dazu gehört auch der gebräuchliche "kurzzeitige" Anschluss, also auch der oft benutzte Heizungs-Füllschlauch. Dieser Füllschlauch, der eine zeitweilige Verbindung mit der Trinkwasseranlage über einen Rückflussverhinderer mit der Heizungsanlage darstellt, darf nicht mehr eingesetzt bzw. muss durch eine entsprechnede normkonforme Nachfüllreinrichtung ersetzt werden.
???
Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es eine Studie über die Häufigkeit einer Kontaminierung des Trinkwassers und dessen Folgen durch Heizungswasser gibt, die diesen doch nicht kostengünstigen Einbau bzw. Nachrüstung wirklich rechtfertigt.
Kommentare oder Belege nehme ich gerne entgegen (Nachricht an die Autoren).
Inzwischen gibt es, speziell für
Etagenheizungen, verchromte
Nachrüst-Systemtrenner zur
Zapfhahnabsicherung, z. B. zum Nachfüllen von
Heizungswasser oder an
Außenzapfstellen, die ein Rückdrücken, Rückfließen und Rücksaugen in die
Trinkwasserinstallation verhindern. Diese Armatur entspricht der
DIN EN 1717.für Flüssigkeiten bis einschließlich der
Flüssigkeitskategorie 4 (behandeltes
Heizungswasser mit Inhibitoren als
Korrosionsschutz).
Der Systemtrenner besteht aus:
• Gehäuse verchromt
• 3 Prüfstutzen
• Abgang im 15° Winkel angeordnet, dadurch wird ein Abknicken eines angeschlossenen Schlauches verhindert
Systemtrenner vom
Typ BA sind in
3 Druckzonen unterteilt. In Zone 1 ist der Druck höher als in Zone 2 und dort wieder höher als in Zone 3. An Zone 2 ist ein Ablassventil angeschlossen, welches spätestens dann öffnet, wenn der Differenzdruck zwischen Zone 1 und 2 auf 0,14 bar abgesunken ist. Das
Wasser aus Zone 2 strömt ins Freie. Damit ist die Gefahr eines Rückdrückens oder Rücksaugens in das Versorgungsnetz ausgeschlossen. Die Rohrleitung ist unterbrochen und das
Trinkwassernetz gesichert.
Besonders bei größeren Nachfüllmengen sollte immer eine Heizungsbefüllung immer mit VE-Wasser (kein Trinkwasser) und passendem Vollschutzmittel (wenn vorhaden) nachgefüllt werden. Damit die richtige Flüssigkeit nachgefüllt werden kann, muss an jeder Nachfülleinrichtung ein Aufkleber (z. B. Heizungswasser) mit den entsprechenden Werten (z. B. Leitfähigkeit, pH-Wert, Gemischangabe) und die Daten der Wartungen vorhanden sein.
