Ein
offener Kamin ("Lustfeuer") kann auf Grund seiner Konstruktion
nicht als Raumheizung eingesetzt werden, weil seine
Wärmeabgabe nur durch die
Wärmestrahlung des offenen Feuers in den Raum erfolgt und wegen der
Luftzufuhr dem Raum Wärme entzogen wird.
Nach der
Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung dürfen diese nur "
gelegentlich" betrieben werden. Ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz besagt, dass ein offener Kamin nicht mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden darf. In dem Urteil wird auch von einem "
Lustfeuer" gesprochen.
Der
offene Kamin muss immer an einen
eigenen Schornstein angeschlossen werden. Das ist auch für Kamine, die eine Feuertür haben und diese beim Betrieb geschlossen sind, vorgeschrieben.
Die
Verbrennungsluft, die der Kamin aus dem
Aufstellraum oder dem
Raumluftverbund zieht, beträgt ca.
360m3/m2 Feuerraumöffnung. Oft ist eine
Außenluftzuführung über einen externen
Luftkanal zum Kamin
sinnvoll.
Bei installierten
Abluftgeräten bzw. einer
Dunstabzugshaube im
Fortluftbetrieb in der Küche darf kein
Unterdruck entstehen. In diesen Fällen können die
Rauchgase nicht im
Schornstein aufsteigen, sondern sie werden in den Raum gesaugt. Hier muss z. B. ein
Fensterkontaktschalter eingesetzt werden.
Eigentlich sollte man jeden offenen Kamin mit einem
Heizeinsatz (
Wassertasche) mit
Außenluftzuführung versehen, der dann auch noch in die vorhandene Heizungsanlage integriert werden kann.
In Häusern nach dem heutigen Standard (EnEV) ist der Einsatz eines offenen Kamins nicht mehr machbar, weil keine
Luftdichtheit der Gebäudehülle möglich ist.
Ob man ein
Lagerfeuer im Wohnzimmer wirklich braucht, muss jeder für sich entscheiden. Aber wenn es ein Kamin sein soll, dann ist ein angemessener Ort schon eher die
Terrasse.
Bei den Feuerstätten mit festen Brennstoffen unterscheidet man zwischen „Dauerbrand – Zeitbrand“.
Der Begriff „Dauerbrand“ hat nichts mit dem Begriff „Dauerbetrieb“ zu tun. Die DIN EN 13240 bzw. DIN EN 13229 beschreiben damit die Fähigkeit, den Abbrand mit einer einmaligen Beschickung und einmaliger, extrem gedrosselter (Luft-)Einstellung je nach Brennstoffart bis zu 12 Stunden ausdehnen zu können. Ein Holzvergaserkessel ist eine typische derartige Feuerstätte.
Ein Grund- oder Specksteinofen sind „Zeitbrandfeuerstätten“. Hier wird eine relativ große Brennstoffmenge in kurzer Zeit mit hohem Luftüberschuss sehr schadstoffarm verbrannt. Die freigesetzte Energie wird in der Ofenmasse gespeichert und langsam an den Raum abgegeben.
Auch sagt die Einteilung als Zeitbrand- oder Dauerbrand-Feuerstätte nichts über die mögliche tägliche Betriebsdauer aus. Dauerbrand- und Zeitbrandfeuerstätten können ohne zeitliche Einschränkung ununterbrochen betrieben werden, wenn der Hersteller keine Einschränkung in den technischen Unterlagen angegeben hat.
"Feuerstätten für den gelegentlichen Betrieb" (baurechtliche Einteilung), z. B. der offene Kamin, der nicht die Mindestanforderung im Bezug auf den Wirkungsgrad erfüllt, dürfen nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung nur "gelegentlich" betrieben werden. Nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz darf ein offener Kamin nicht mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden. In dem Urteil wird auch von einem "Lustfeuer" gesprochen.
Nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung nur "gelegentlich" (nach baurechtlicher Einteilung > gelegentlicher Betrieb) betrieben werden. Nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz darf ein offener Kamin nicht mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden. In dem Urteil wird auch von einem "Lustfeuer" gesprochen.