Die thermische Ablaufsicherung dient der temperaturseitigen Absicherung von mit festen Brennstoffen zu befeuernden Heizkesseln oder Kamineinsätze (Wassertaschen) in geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828. Diese Anlagen dürfen mit Heizleistungen bis max. 100 kW errichtet werden.
Die Thermische Ablaufsicherung ist als druckentlastetes Einsitzventil ausgeführt. Sie öffnet bei Erreichen einer Vorlauf/Wärmeerzeugertemperatur von 95 °C. Die Ansteuerung erfolgt über zwei voneinander unabhängig wirkende Temperaturweggeber. Die Thermische Ablaufsicherung ist anlüftbar. Sitz und Dichtung sind ohne Änderung der Temperatureinstellung zu reinigen. Der kompakt aufgebaute Temperaturweggeber kann zur besseren Montage des Ventils demontiert werden. Die Kapillarrohrleitungen sind vom Fühler bis zum Geber durch eine Metallschlauch-Ummantelung vor Beschädigungen geschützt.
Die Thermische Ablaufsicherung wird vorzugsweise in den Kaltwassereingang des Sicherheitswärmetauschers angeschlossen. Diese Installationsart schützt die Armatur vor Verschmutzung durch Kalkausfällung und ähnliche Effekte. Nur bei Kesseln älterer Bauart, bei denen die Absicherung über den eingebauten, ungesteuerten Trinkwassererwärmer (TWE) erfolgt, ist die Armatur in den Warmwasserabgang einzubauen. Das in den TWE einströmende Kaltwasser bewirkt eine indirekte Abkühlung des Kessels. Damit wird ein Überschreiten der maximal zulässigen Temperatur von 115°C verhindert.
Der Wasserdruck muss mindestens 2 bar betragen und die Kaltwasserzuleitung sollte kurzgehalten und mit einem Rückflussverhinderer ausgestattet sein, damit kein Stagnationswasser in das Trinkwassernetz zurückdrücken kann.
Der Wärmetauscher der thermischen Ablaufsicherung kann trocken (Ventil auf der Eingangsseite) oder nass (Ventil auf der Ausgangsseite) betrieben werden. In vielen Fällen schreibt der Wasserversorger die Art des Anschlusses vor. Wenn der Wärmetauscher mit Wasser gefüllt ist, so muss im KW-Anschluss ein Sicherheitsventil integriert sein, weil sich das Wasser ausdehnt und der Druck zu hoch werden kann, weil eine Druckentlastung durch den einzubauenden Rückflussverhinderer nicht stattfinden kann. Bei geringem Wasserinhalt ist ein Ausdehnungsgefäß nicht notwendig.
In Anlagen mit Eigenwasserversorgung muss geklärt werden, ob die TAS eingesetzt werden darf. Hier müsste dann eine offene Anlage (eigensicher) eingebaut werden.
In Anlagen mit Festbrennstoff-Wärmeerzeugern (Kessel, Kaminofen), die keinen Wärmetauscher haben, kann eine doppelte thermische Ablaufsicherung eingebaut werden.
Dieses Bauteil vereint eine thermische Ablaufsicherung und ein Füllventil, die beide bei dem Ansprechen durch einen Fernfühler gleichzeitig aktiviert werden. Beim Ansprechen des Ventils garantiert die eingebaute Nachspeisung (Anlagendruck einstellen) den Wasserumlauf während der Verbrennung des restlichen Brennstoffs und schützt dadurch den Wärmeerzeuger.
Bei dem Erreichen der Einstelltemperatur öffnen sich die Durchflussöffnungen für den Kaltwassereinlauf und gleichzeitig die Ablauföffnungen, bis die Temperatur wieder unter den Ansprechwert sinkt und sich der Ab- und Zulauf gleichzeitig schließen. Falls ein Fühlerelement ausfällt, übt das Ventil die oben beschriebenen Funktionen kontinuierlich aus. Der am Fühler angebrachte wärmeempfindliche Aufkleber zeigt an, wenn die zulässige Höchsttemperatur von 110°C überschritten wird.
Damit es nicht zu Betriebsstörungen durch Verunreinigungen kommt, muss ein prüfbarer Schmutzfänger am Eingang des Füllanschlusses eingebaut werden, der regelmäßig überprüft werden muss.
Nach den bestehenden Vorschriften (DIN 1988, DIN EN 1717) benötigt die Füllleitung einen Rückflussverhinderer, wenn das Heizungswasser keine Inhibitoren beinhaltet und nur kurzzeitig verwendet wird. Wenn das Heizungswasser mit Inhibitoren behandelt wurde, dann ist ein Rohrtrenner bzw. Systemtrenner notwendig. In diesem Fall ist die doppelte TAS nicht einsetzbar, weil in dem Fall kein Trinkwasser eingefüllt werden darf.
Der
wasserseitige Anschluss muss von einem
Installationsbetrieb durchgeführt werden, der in dem
Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen ist. Für die TAS ist eine ausreichende und fachgerechte Trinkasserversorgung bauseits sicherzustellen.
Hauswasserwerke sind nicht zulässig, da auch bei Stromausfall die
Wasserversorgung der TAS mit ausreichend Druck zur Verfügung stehen muss.
Der Ausgang der TAS ist bauseits an einen
frostsicheren und fachgerechten „
freien Auslauf“ anzuschließen.
Achtung! Die Funktion der TAS muss bei Installation sowie turnusmäßig wiederkehrend mind. 1x jährlich auf seine Funktion geprüft werden. (Text aus einer Einbauanleitung von Kaminöfen)
Die Errichtung einer Trinkwasserinstallation und wesentliche Änderungen an diesen dürfen nur von Installationsbetrieben durchgeführt werden, die in das Installateurverzeichnis eines WVU eingetragen sind.
Wenn der Einbau eines
Wärmetauschers (
Wassertasche) in einen Kessel nicht möglich ist, so z. B. Gussgliederkessel, dann besteht die Möglichkeit, den Kessel mittels Schwerkraftwirkung über einen
externen Wärmetauscher abzusichern.
Eine andere Möglichkeit ist es, den
Wärmeerzeuger direkt zu
kühlen. Für diesen Zweck gibt es ein
thermisches Füll- und
Entladeventil. Dies Art der Absicherung sehe ich aber als
grenzwertig an, da evtl. zu hohe
Temperaturdifferenzen auftreten, die im WE zu
Spannungsrissen führen können.
Der
Badeofen ist ein
nichtgedämmte Behälter, der mit Öl, Gas, festen
Brennstoffen und elektrisch beheizt werden kann. Da die
Temperatur bis ca. 100 °C erreichen kann, wird der
Badeofen auch "
Boiler" genannt. Er sollte aber nie über 80 °C erwärmt werden. Geschlossene Badeöfen als
Druckbehälter können eine
thermische Ablaufsicherung (
TAS) haben.