Zunehmend werden wohl bei der Heizungssanierung der bestehenden Etagenwohnungen mit Gas-Etagenheizungen die Frage auftreten, welchen Wärmeerzeuger sollen in der Zukunft die Wohnung erwärmen. Hier bieten sich auf der einen Seite ei neues Gasgerät an, weil nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG ehemals GEG) an, weil diese weiterhin eingebaut werden dürfen. Auf der anderen Seite bietet sich der Einsatz einer Wärmepumpe an. Diese gibt es in zwei verschiedenen Arten (Luft-Wasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen), die auf dem Balkon, an der Außenwand oder auf dem Dach montiert werden können.
Alternative Möglichkeiten sind, zentrale Wärmepumpen mit dezentralen Wohnungsstationen und Etagen-Wärmepumpen mit anderen Wärmequellen und zusätzlichen Funktionen(Einbindung von Photovoltaik, Solarthermie, Blockheizkraftwerk, Nahwärme oder Fernwärme bzw. Nahkälte oder Fernkälte). Bei Abluftwärmepumpen ist keine Außeneinheit nötig (Monoblock).
Die ersten Etagen-Wärmepumpen (Luft-Wasser-Wärmepumpen) von HeatPump23 wurden Anfang 2025 in verschiedenen Bestandswohnungen verbaut und sind seitdem erfolgreich im Einsatz. Der Betrieb läuft stabil und zuverlässig. In den ausgewerteten Fällen lagen die laufenden Betriebskosten im Durchschnitt rund 20 % - 25 % unter denen der bisherigen Gasetagenheizungen.
HeatPump23 bietet zwei Geräte (Heizleistungsbereich min–max (A7/W35) kW 2,76 – 6,0 und 4,37 – 9,5) für Wohnungen mit 35 bis 120 m² an.
Vor- und Nachteile von Etagen-Wärmepumpen
Vorteile
• keine großen Umbauten im gesamten Gebäude nötig
• laufende Kosten mit Wärmepumpe niedriger als mit Gasheizung
• Wechsel im Altbau in ein bis drei Tagen machbar
• kompakte Geräte nicht größer als Gas-Etagenheizung
• laufende Kosten mit Wärmepumpe niedriger als mit Gasheizung
• schrittweise Modernisierung möglich – Wohnung für Wohnung
• zusätzliche Kühlfunktion (besonders bei Luft-Luft-Wärmepumpen)
• Temperaturregelung und individuelle Abrechnung pro Wohnung
Nachteile
• Effizienz geringer als bei gemeinsamer Wärmepumpe (höhere laufende Kosten)
• störende Geräusche durch Wärmepumpen-Verdichter und Außeneinheit möglich
• störende/r Optik/Standort für mögliche Außeneinheit (nicht bei Abluftwärmepumpe)
• bei Luft-Luft-Wärmepumpe zusätzliche Heizgeräte für Bäder und Tinkwassererwärmung nötig
• überschaubares Angebot an Herstellern, Installateuren und Erfahrungen
• Rückbau der Gas- und Abgasleitungen
Eine rechtliche Hürde für Etagen-Wärmepumpen gibt es bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Für das Ersetzen einer vorhandenen Gas-Etagenheizung durch eine neue ist keine Zustimmung nötig – für eine Etagen-Wärmepumpe dagegen schon. Denn für die Außeneinheit muss am Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel an Fassade oder Dach) gearbeitet werden. Das geht nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Es genügt jedoch eine einfache Mehrheit – und eine Anfechtung ist nur wegen unbilliger Benachteiligung anderer Eigentümer*innen möglich, nicht wegen optischer/ästhetischer Gründe.
Denkmalschutz oder Gestaltungssatzungen können ebenfalls eine rechtliche Hürde darstellen – auch wenn der Heizungstausch als privilegierte Maßnahme gilt und damit in der Regel einfacher durchzusetzen ist als andere Maßnahmen. Da die Außeneinheit für eine Etagen-Wärmepumpe an verschiedenen Stellen des Gebäudes angebracht werden kann, sollte für die meisten Fälle eine Lösung zu finden sein. Zu bedenken ist auch, dass ausreichend Abstand zu benachbarten Grundstücken oder Gebäuden einzuhalten ist. Je nach Schallgrenzwerten oder anderen Vorgaben des jeweiligen Bundeslands kann auch eine Schallberechnung vorgeschrieben sein.
In Etagen-Wärmepumpen kommen unterschiedliche Kältemittel zum Einsatz: etwa Propan (R290) oder Difluormethan (R32). Ab dem Jahr 2027 dürfen nur noch besonders umweltfreundliche Kältemittel verwendet werden. R32 zählt nicht dazu. Deswegen dürfen R32-Wärmepumpen ab dann nicht mehr neu installiert, aber weiterhin genutzt werden. Quelle: Jens Hakenes, co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH