Abb. 19.23. Kreuzende Rohrleitungen sind zu vermeiden.
Abb. 19.24. Unzulässige Führung der Dämmschicht über eine Rohrleitung.
Abb. 19.25. Abdeckung des Spaltes bei ausreichender Dämmschichtdicke.
Häufig findet man Rohrleitungen, Sanitär-, Heizungs- oder Elektrorohre, die unmittelbar auf dem Rohbeton verlegt sind (Abb. 19.23.).
Sie stellen insgesamt für die nachfolgende Verlegung der
Fußbodenheizung eine Behinderung dar, die sich der Heizungsbauer außerhalb seines
Angebotes extra bezahlen lassen sollte. Während sich die ersten
Gewerke auf der Baustelle durch solche Installationsmethoden die Arbeit einfach machen, hat der Unternehmer, der nachfolgend die
Fußbodenheizung einbaut, seine Probleme damit. In der
DIN 18560, Teil 2, heißt es unter Abschnitt 6.1.: „Der tragende Untergrund muss zur Aufnahme des schwimmenden
Estrichs ausreichend trocken sein und eine ebene Oberfläche nach
DIN 18202 „Maßtoleranzen im Hochbau“, Ausgabe 1997-4, aufweisen“. Er darf keine punktförmigen Erhebungen, Rohrleitungen oder ähnliches aufweisen, die zu
Schallbrücken und / oder Schwankungen in der
Estrichdicke führen können. Die Höhenlage und die Neigung des tragenden Untergrundes müssen
DIN 18202, entsprechen. Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen sie festgelegt sein. Durch einen Ausgleich ist wieder eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht zu schaffen. Ungebundene Schüttungen dürfen für den Ausgleich nur verwendet werden, wenn ihre Eignung nachgewiesen ist.
Die zu verlegenden Dämmschichten der
Fußbodenheizung dürfen keinesfalls über die Rohrleitungen hinweg verlegt werden (Abb. 19.24.). Bei solchen Ausführungen sind Risse im
Estrich regelrecht vorprogrammiert.
Sofern die verlegten Rohrleitungen eine vom
Gesetzgeber vorgeschriebene
Dämmung erfordern, ist zu prüfen, ob sie separat eingebracht werden muss oder aber durch die nachfolgenden Maßnahmen erfüllt wird. Bei ausreichender Dämmschichtdicke wäre eine Lösung nach Abb. 19.25 denkbar.
Es muss allerdings geprüft werden, ob bei zu geringem Abstand zwischen
Estrich und Rohrleitung – ggfs. sogar bei Berührung – noch ein ausreichender
Schallschutz sichergestellt ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass
Dämmstoffe unter der Last des
Estrichs und durch zusätzliche Verkehrs lasten zusammengedrückt werden, somit eine Berührung erst unter Belastung erfolgt.
Ausgleichsschichten
Abb. 19.26. Zweischichtiger Dämmschichtaufbau bei Rohrleitungen.
Abb. 19.27. Aufwändige, aber zugleich für die Rohrleitungen wärmetechnisch gute Lösung.
Nach den Bestimmungen der
DIN 18560 ist es möglich, jegliche Art von Ausgleichsschichten zu verwenden, sofern sie geeignet sind, den schwimmenden
Estrich aufzunehmen. Die Forderung gilt auch für alle Rohrleitungen, sofern eine Lösung nach Abb. 19.25 nicht möglich ist. Selbstverständlich ist die Einbringung einer Ausgleichsschicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, doch ist eine andere Verlegeart der Rohrleitungen auch nicht kostenlos. Sind die Rohbetondecken derart uneben oder aus der Waage, dass die spätere
Estrichdicke mehr als 5 mm von der Nenndicke abweicht, so müssen zunächst Ausgleichsestriche eingebracht werden. Aus der Forderung nach einer besseren
Wärmedämmung ergibt sich bei
Fußbodenheizungen auch eine denkbare Lösung nach Abb. 19.26 und Abb. 19.27.
Die verschiedenen Schichten können aus entsprechend steifen Dämmschichten gleicher oder unterschiedlicher Qualität bestehen. Die Kombination ist möglich, wenn die Gesamtzusammendrückbarkeit die in
DIN 18560 Teil 2 festgelegten Grenzwerte einhält.
Anordnung der Rohre
Abb. 19.28. Durch Rohrleitungen unterbrochene Dämmung.
Die Anordnung der
Rohre auf Deckenkonstruktionen ist häufig unumgänglich. Dennoch kann rechtzeitig der Verlauf der
Rohre so geplant werden, dass der späteren Einbringung der Dämmschichten oder der
Fußbodenheizung nichts im Wege steht. Entstandene Hohlräume zwischen und über den Rohrleitungen sollten zwar mit loser Schüttung (z. B. Estroperl oder
Perlite) ausgefüllt werden, doch sieht es in der Praxis häufig anders aus als in der Theorie.
Wird ein
Fußbodenheizungssystem auf Trenndecken zwischen beheizten Geschossen verlegt, so beträgt die Dicke der Dämmschicht kaum mehr als 30 - 35 mm. Sind auf dem Rohbeton
Rohre und Leitungen bis ca. 25 mm Durchmesser verlegt, so werden die Dämmplatten bis an die
Rohre herangeführt. Dort wo die
Rohre liegen, verbleibt ein mehr oder weniger breiter Spalt (Abb. 19.28.).
Schüttungen aus „Estroperl“
Abb. 19.29. In solchen Räumen ist Wärmedämmung eigentlich nur mit einer Schüttung aus Perlite oder Bituperl möglich.
Es gibt Situationen, bei denen eine Verlegung von
Dämmstoff- oder Systemplatten nicht mehr sinnvoll ist (Abb. 19.29.).
Wenn Rohrleitungen die Verlegung einer Dämmschicht wie in Abb. 19.29 behindern, dann empfiehlt sich eine
Dämmung aus schüttfähigem
Dämmstoff, z. B. „Estroperl“. Es ist ein vulkanisches Gestein (Perlit), eine Art Naturglas mit einem bestimmten Gehalt an
Wasser, das bei der Erstarrung der Lavamassen in fein verteilter Form eingeschlossen wurde. Das Ausgangsmaterial wird zerkleinert und kurzfris - tig auf über 1000 °C erhitzt. Dabei wird das Material geschmolzen und der eingeschlossene
Dampf bläht die Masse um das 15- bis 20-fache Volumen auf. Es hat dann folgende technische Daten:
- Schüttdichte ρ = ca. 90 kg / m3
- Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λR = 0,055 W / (m · K)
- Körnung d = 0...6 mm
- Belastbarkeit Q = 0,01 MN / m2 (1000 kp / m2)
Schüttungen über 40 mm Dicke müssen mechanisch verdichtet werden, die Schüttung selbst wird mit
Perliteplatten abgedeckt. Es ist durchaus denkbar, dass eine ganze Etage mit ein und demselben
Fußbodenheizungssystem ausgerüstet wird, während ein Problemraum auf eine andere Art und Weise, z. B. durch Einbringung einer losen Schüttung aus Estroperl, einer geeigneten Abdeckung und anschließender Befestigung der Heizrohre auf Rohrträgermatten o. ä. vorgenommen wird. Die Lösung ist jedenfalls besser als die Verlegung zusammengestückelter Dämmplatten, die von kreuzenden Rohrleitungen mehrfach unterbrochen werden und möglicherweise zu
Schallbrücken führen.
Probleme mit rieselfähigen Dämmstoffen
Abb. 19.30. Verlagerung von rieselfähigem Dämmstoff.
Abb. 19.31. Zunächst wird eine Folienwanne gebildet.
Abb. 19.32. Abdeckung der mit loser Schüttung gefüllten Rinne.
Werden die verbleibenden Hohlräume zwischen den Rohrleitungen mit „Estroperl“ oder ähnlichen rieselfähigen
Dämmstoffen ausgefüllt, so rieselt das Granulat leicht unter, oder bei mehrschichtiger Verlegung, zwischen die
Dämmstoffplatten (Abb. 19.30.). Dieses Problem tritt besonders dann auf, wenn anschließend auf den Dämmschichten herumgelaufen wird.
Werden die Rohrleitungen mit Schellen am Boden befestigt, so legt man zunächst einen ca. 20 cm breiteren Folienstreifen, als es der Fuge entspricht, unter die
Rohre (Abb. 19.31.).
Die Folie kann man auch später unterschieben. Die Dämmplatten werden beidseitig an die
Rohre oder Kabel herangeführt und abgeschnitten, die Folienkanten zu beiden Seiten hin über die
Dämmung geführt und befestigt (z. B. Klebeband). Die gebildete Folienwanne wird bis oben hin mit loser Schüttung gefüllt und anschließend erneut mit Folie oder ähnliches Material abgedeckt. Die unter den
Rohren hindurchgezogene Folie verhindert – wenn sie mit der Oberseite der Dämmschichten verbunden ist – zugleich ein Abheben der
Wärmedämmung durch Verlegespannungen der Heizrohre.