"
Fogging" oder "
Black Magic Dust" ist ein
schmieriger,
rußähnlicher Film, der sich über Tapeten, Schränke und Gardinen legt. Diese "
schwarze Wohnung" sieht aus wie nach einem Schwelbrand. Diese Erscheinung kommt von
schwerflüchtigen Bautoffen (
SVOC), weil immer weniger leicht flüchtiger organischer Verbindungen (
VOC) als Lösemittel oder
Additive eingesetzt werden.
Zu Beginn der Heizperiode entweichen diese Stoffe und verbinden sich mit den
Schwebstaubpartikeln in der Raumluft. Der
Ausgasungsprozeß kann
mehrere Jahre dauern.
Während der
Heizperiode gasen diese SVOC aus den
Baustoffen aus. Sie schlagen sich in
kälteren Bereichen bzw.
Wärmebrücken der Wohnung (
Fensterflächen,
Fensterrahmen, Decken/Wand-Bereich) nieder. Auch
ungünstige strömungstechnische Einflüsse, die
extreme Abdichtung der
Gebäudehülle (Verringerung des natürlichen
Luftaustausches) und zu
niedrige relative Luftfeuchtigkeit, die die
Elektrostatik der
Luft erhöht und die Häufung von
strahlen-emittierenden Elektrogeräten (Computer, Fernseher, Mikrowelle), durch die über eine
Ionisierung der Raumluft eine
statische Aufladung des
Feinstaubes können zu diesem Effekt beitragen.
Neueste Untersuchungen zeigen, dass offenbar
turbulente Luftströmungen (z. B. von Heizkörpern) entlang
kalter Oberflächen (
Wärmebrücken) von entscheidender Bedeutung sind. Auch an
Kunststoffoberflächen kann es durch
elektrostatische Kräfte im Bereich
stromführender Leitungen (Steckdosen, Lichtschalter) zu Ablagerungen kommen.
Aber auch die
Luftwechselraten, spielen eine wichtige Rolle. Hier wirken sich die in der jüngeren Zeit unter
Energiespargesichtspunkten häufig vorgenommene
Abdichtung der
Gebäudehülle bei
ungenügender Lüftung bzw.
zu niedrig eingestellter
Luftwechsel bei einer
Kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) ungünstig aus. Gefährdet sind besonders Wohnungen, die sehr gut wärmeisoliert sind. Manchmal können bereits
geringe Temperaturdifferenzen an den
Wandoberflächen ausreichen, um den Effekt auszulösen.
Anstelle der wärmedämmenden Maßnahmen durch
Dämmputz können die Wände auch von
innen gedämmt werden. Hier bieten sich
Calciumsilikatplatten an, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht nur wärmedämmend, sondern auch feuchteregulierend, atmungsaktiv und schimmelhemmend sind.
Schwerflüchtige organische Verbindungen (SVOC) sind in
- Farben und Lacken
- Vinyltapeten
- Teppiche
- Kunststoff-Dekorplatten
- Dispersionskleber
- Fussbodenklebern
- PVC-Bodenbelägen
- Holzimitat-Paneelen
- Dämmmaterialien
Aber auch in Kunststoffoberflächen der Möbel können diese Weichmacher enthalten sein. Sie können bis zu zwei Jahren oder länger ausgasen. Rußende Kerzen in Verbindung mit nur periodischem Heizen, unzureichendem Lüften und/oder hohe Staubkonzentrationen in der Raumluft können auch zu den Ablagerungen führen.
Zur
Beseitigung der ist oftmals eine intensive
nasse Reinigung mit
Spülmittelzusätzen und Kunststoffreinigern kann die Ablagerungen beseitigen. Ein
Überstreichen hilft gegen die schmierigen Beläge
hilft in meisten
nicht. Es kann auch notwendig werden, die
Bodenbeläge zu
entfernen oder die
Baumängel (
Wärmebrücken) zu
beseitigen.
Nach dem gegenwärtigem Kenntnisstand geht von den Fogging-Ablagerungen
keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus. Wenn die Ablagerungen aber erhöhte Konzentrationen von
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder von
Ruß auf, die bei der
Verbrennung von Kerzen und dem Betrieb von
Ethanolkaminen entstehen können, kann ein
Gesundheitsrisiko bestehen.
Bei bestimmten
Untergründen (z. B. Kunststofftapeten, Kunststoffpanele) können auch bestimmte SVOC's (z. B. Weichmacher) an die
Oberfläche wandern und einen
Klebefilm ("
Migrations-SVOC" [
Klebefilm-Phänom]) bilden.
Erfassung und Beurteilung des Fogging-Effekts Vorgehensweisen zur Ortsbegehung - Sichtung (Aussehen und Art der Beläge, Orte der Ablagerung, Intensität)
- Fingerprobe (schmierig?)
- Zustand https://www.haustechnikdialog.de/SHKwissen/NewAbschnitt.aspx?ID=1507&Abschnitt=1des Hauses (außen + innen)
- Baulicher Zustand der betroffenen und ggf. benachbarter Wohnungen
- Quellen in der Wohnung? (Öfen, Öllampen, Kerzen)
- Rußeinträge von außerhalb der Wohnung?
Hintergrundinformationen sammeln - Fragebogenerhebung
- weitere Hintergrundinformationen (Problem wie und wann entstanden?, Art der Renovierung)
- Produktinformationen (für Produkte bei Renovierung)
Messungen - Analyse der Ablagerungen (Wischproben: SVOC, PAK, Ruß)
- Raumluftanalyse (Schwebstaub, Korngrößenverteilung, „Fogging“-Messung, PAK-Messung)
- Außenluftmessung (Schwebstaub)
- Mikrobiologische Messungen (nur bei Verdacht auf Schimmelpilzbefall)
- Temperatur- und Feuchtemessung im Raum
Stellungnahme/Gutachten - Auswertung der Fragebögen und Analysenbefunde
- Bauliche Gegebenheiten
- Nutzerverhalten
- gerichtsfeste Stellungnahme
- Empfehlungen/Minimierungsmaßnahmen
Quelle: Umweltbundesamt
Folgende
Ursachen können erfahrungsgemäß
ausgeschlossen werden:
- Einwirkungen von stark befahrenen Straßen
- Einwirkungen von Lüftungsanlagen
- Einwirkungen durch Emissionen von Industriebetrieben von außen
- Rußablagerungen von Öfen, Kaminen
Informationen / Auskünfte
Mieter, die durch den Fogging-Effekt bzw. Black Magic Dust betroffenen sind, sollten sich mit den örtlichen
Gesundheits- und
Umweltämtern in Verbindung setzen. Adressen von
Umweltanalyselabors oder
Sachverständigen können über die örtlichen zuständigen
Industrie- und
Handwerkskammern erfragt werden. Aber auch die
Verbraucherzentralen oder das
Umweltbundesamt, Fachgebiet II 1.3, Innenraumhygiene, können helfende Auskünfte geben.
Rechtslage (ohne Gewähr)
Der Vermieter einer Wohnung ist nach
§ 535 BGB
verpflichtet, auch unabhängig davon, ob die Ursache für den Mangel in
seinem oder dem Gefahrenbereich des Mieters liegt. Wenn aber der Mieter
das Fogging durch eigene Handlungen zu dem Mangel geführt hat (z.B.
Streichen mit einer Wandfarbe, die chemisch mit den Dämpfen aus dem
Bodenbelag reagiert), so handelt es sich nicht nicht um einen
vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und der Mieter muss für den
Schaden aufkommen (BGH, Urteil vom 28.05.2008, AZ: VIII ZR 271/07).
Wenn der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz gerichtlich geltend machen will, dann muss er alle Voraussetzungen des
§ 536 a Abs. 1 BGB
darlegen und beweisen. Dabei muss er nicht nur beweisen, dass ein
Mangel vorliegt, sondern auch, dass er vom Vermieter zu verschulden ist.
Das ist der Fall, wenn die Ursache für das Fogging aus dem Einfluss-
und Herrschaftsbereich des Vermieters stammt, z. B. Baumängel
(
Wärmebrücken). Erst, wenn dies festgestellt ist, muss der Vermieter
aktiv werden und sich hinsichtlich des Verschuldens entlasten. Wenn
nicht geklärt werden kann, wessen Einflussbereich der Schaden
zuzurechnen ist, ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich zu
entlasten. In diesem Fall kann der Mieter nicht den erforderlichen
Beweis führen und wird den Anspruch nicht durchsetzen können (BGH, Urt.
v. 25.01.2006, AZ: VIII ZR 223/04).