Handelsübliche Parkettarten sind nach DIN 280
• Mosaikparkett 8 mm dick
• Stabparkett 22 mm dick
• Fertigparkett 3-15 mm dick
Alle vorgenannten Parkettarten können in Verbindung mit Warmwasser-Fußbodenheizungsanlagen empfohlen werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen bei der Planung und der Ausführung eingehalten werden.
Grundlagen
Die im Auftrag der Entwicklungsgemeinschaft Holzbau in der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, München, durchgeführten Versuche wurden unter Verwendung verschiedener Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen, darunter auch in handwerksüblicher Verlegung, gemacht.
Die Versuche wurden in Kombination mit Warmwasser- Fußbodenheizungen jeweils über einen Zeitraum von mehreren Monaten durchgeführt, und zwar mit Vorlauftemperaturen in Stufen von 40 °C, 50 °C und – zur Simulierung eines Störfalles – von 70 °C. Außerdem wurden die seitlichen Abstände der Heizrohre in Abständen von 150, 300 und 450 mm variiert.
Während der Versuche wurden in verschiedenen Bereichen und verschiedenen Höhen der Prüfböden laufend die Temperaturen, Holzfeuchtigkeitswerte und Formänderungen gemessen. Wesentliche Beurteilungskriterien waren Formänderungen und Holzfeuchten. Die Versuche haben für alle handelsüblichen Parkettböden, in handwerksüblicher Weise auf Zementestrich verlegt, positive Ergebnisse gebracht und die bisherigen Erfahrungen bestätigt.
Abstand der Heizrohre
Der Abstand der Heizrohre sollte möglichst ca. 15 cm betragen. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Versuche sollte ein Abstand von 30 cm nicht überschritten werden. Er ist im übrigen von der jeweiligen Betriebstemperatur und der Dicke des Estrichs abhängig. Die Heizrohre können entweder unter dem Estrich in entsprechenden Rillen des Dämmstoffes in Wärmeleitblechen oder direkt im Estrich verlegt sein.
Holzfeuchte des Parketts
Der normengerechte Mittelwert der Holzfeuchte des Parketts (Stabparkett und Mosaikparkett 9 ± 2%) sollte bei der Verlegung auf keinen Fall überschritten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang folgender Hinweis:
Parketthölzer, deren Eigenfeuchtigkeit in der Masse, in dem normgemäß noch zulässigen obersten Bereich (11% bei Stab- und Mosaikparkett und 10 % bei Fertigparkettelementen) liegt, sind bei der Verlegung auf Fußbodenheizung nicht genügend trocken.
Aufgrund der technischen und hygroskopischen Eigenschaften des Holzes können während der Heizperiode feine oder auch kleine Fugen auftreten. Diese sind im Allgemeinen gleichmäßig verteilt und müssen toleriert werden, da sie unvermeidbar sind.
Vorlauf- und Oberflächentemperaturen
Die Betriebs- und Vorlauftemperaturen sollen 55 °C nicht überschreiten. Im Falle einer Störung können Temperaturen von bis zu 70 °C über einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen noch nicht zu Schäden führen. Bei der Berechnung der Fußbodenheizung sollten für Parkettböden keine höheren Oberflächentemperaturen als 28 °C zugelassen werden (Achtung: Randzonen).
Estrichvoraussetzungen
Der Estrich muss den Anforderungen für die Verlegung der Fertigparkettelemente auf Fußbodenheizung entsprechen. Er muss eben, rissefrei und abriebfest sein.
Maßgebend sind die Normen:
DIN 18353 Estricharbeiten
DIN 18560 Teil 2 Estriche im Bauwesen.
Zement-Estriche sollten bei der Verlegung eine Rest-Feuchtigkeit von 1,5 – 1,8 % besitzen, der Wert von 1,8 % darf auf keinen Fall überschritten werden. Für Calcium-Sulfat-Estriche darf die Feuchte 0,3 % nicht überschreiten. Außerdem muss der Estrich über eine ausreichende Zugfestigkeit verfügen, warum?
Parkett nimmt während der Sommerzeit, wenn die Fußbodenheizung abgeschaltet ist, aus der Raumluft Feuchtigkeit auf. Dies führt zu einer Quellung des Parketts, besonders stark in Querrichtung der Holzmaserung. Dadurch entstehen erhebliche Kräfte, die sich über die Klebefläche auf den Estrich übertragen. Werden sie größer als die Zugfestigkeit des Estrichs, so kann es zum Bruch kommen. Die Parkettoberfläche kann sich wölben. Hinsichtlich der speziellen technischen Voraussetzungen für die handwerkliche Ausführung der Estrich- und Parkettarbeiten wird auf die von den Fachverbänden herausgegebenen Merkblätter verwiesen.
Vorbehandlung des Estrichs
Hauptproblem der Parkettverlegung ist stets die Restfeuchtigkeit des Estrichs. Deshalb muss die Fußbodenheizung bereits 14 Tage vor der Parkett-Verlegung bis zu zwei Drittel der errechneten Vorlauftemperatur in Betrieb genommen werden. Durch die Wärmeeinwirkung soll Feuchtigkeit entweichen.
Die Aufheizung des Estrichs erfolgt nach DIN EN 1264 Teil 4. Auch im Sommer muss der Estrich aufgeheizt werden. Vor Beginn der Verlegung des Parketts ist die Heizung abzuschalten oder bei kalter Witterung die Vorlauftemperatur in täglichen Temperaturstufen von 5 °C so zu reduzieren, bis eine Oberflächentemperatur des Estrichs von 18 °C erreicht ist. Die relative Feuchtigkeit der Luft sollte unter 60 % betragen. Diese Temperatur darf innerhalb von drei Tagen nach der Verlegung der Beläge bzw. der Oberflächenbehandlung nicht verändert werden. Danach kann die Heizung täglich um 5 °C bis zum Erreichen der vollen berechneten Vorlauftemperatur erhöht werden.
Verlegung des Parketts
Parkett kann schwimmend verlegt oder vollflächig verklebt werden. Bei schwimmender Verlegung wird zunächst eine Ausgleichslage (Rippenpappe o. ä.) verlegt. Die Verleimung der Elemente in Nut und Feder erfolgt sorgfältig mit handelsüblichem Weißleim. Die erforderlichen Dehnungsfugen von 15 mm zu allen Wänden und anderen Bauteilen sind unbedingt einzuhalten, damit sich die verlegte Fertigparkettfläche ungehindert ausdehnen kann.
Bei vollflächiger Verklebung der Fertigparkett-Elemente muss mit einem Kleber gearbeitet werden, der vom Klebstoffhersteller für die Verklebung von Fertigparkett auf Fußbodenheizung empfohlen wird. Eine Vorbehandlung des Estrichs mit verdünntem Kleber (1 Teil Kleber, 2 Teile Verdünnung bzw. Wasser bei wasserlöslichem Kleber) ist empfehlenswert. Dieser Voranstrich bildet eine gute Haftbrücke zum anschließenden Klebstoffauftrag und trägt zur Verfestigung der Estrichoberfläche bei. Der Voranstrich muss beim Lösungsmittelkleber mindestens 25 Minuten, beim Dispersionskleber etwa 24 Stunden abtrocknen, bevor Klebstoff aufgetragen werden kann. Der verwendete Klebstoff soll Dauertemperaturen von 60 °C stand halten.
Fugenausbildung
Parkettfugen werden nicht dauerelastisch ausgespritzt. Sie werden meist ca. 10 mm breit angelegt und mit entsprechend breiten Streifen aus Kork ausgefüllt.
Inbetriebnahme der Heizung
Zwischen der Fertigstellung des Parketts und der Inbetriebnahme der Heizung ist eine Wartezeit erforderlich, die von der Parkett- und Verlegeart abhängt. Eine Abstimmung mit dem Parkettverleger ist stets angeraten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Heizung mit langsam ansteigenden Temperaturen von nicht mehr als täglich 5 °C in Betrieb genommen wird.
Wohnhygiene und Raumklima
Wird bei Parkettboden die zulässige Fußbodenoberflächentemperatur von max. 28 °C eingehalten, so treten keine Probleme auf. Für das Wohlbefinden des Menschen und die Behaglichkeit in Räumen ist die Beachtung eines gesunden Raumklimas erforderlich. Bei einer Raumtemperatur von 18 – 21 °C sollte eine relative Luftfeuchte von etwa 50 – 60 °C vorhanden sein. Dies ist auch für die Werterhaltung der Fußböden und zur Vermeidung elektrostatischer Auf- und Entladungsvorgänge von Vorteil. Zur Erreichung dieser Werte sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Wärmeleitwiderstände
Um eine ausreichende Wärmeabgabe an den zu beheizenden Raum zu erreichen, soll der Wärmeleitwiderstand des Bodenbelages möglichst nicht größer als R = 0,15 (m2 K) / W sein.
Die Wärmeleitwiderstände der einzelnen Parkettarten betragen wie folgt:
• Mosaikparkett (Eiche, 8 mm dick) Rλ = 0,038 (m2 K) / W
• Stabparkett (Eiche, 22 mm dick) λ = 0,105 (m2 K) / W
• Fertigparkett (10 – 15 mm dick) λ = 0,08 – 0,11 (m2 K) / W
Sie liegen also insgesamt im günstigen Bereich < 0,15 (m2 K) / W. Soweit bei der schwimmenden Verlegung von Fertigparkettelementen eine Rippenpappe von ca. 2,5 mm Dicke zu berücksichtigen ist, sind weitere 0,05 (m2 K) / W hinzuzurechnen.
Laminatböden
In den letzten Jahren ist ein weiterer, parkettähnlicher Bodenbelag, Laminat, hinzugekommen. Es handelt sich in der Regel um Schichtholz mit oberseitiger, hochresistenter und holzähnlichen Dekors verschiedenster Arten.
Sie werden bevorzugt auf alten vorhandenen Böden verlegt, mit Nut und Feder verklebt, neuerdings auch mechanisch gekoppelt. Häufig wird Laminat auf einer dünnen PE-Schaumfolie schwimmend verlegt.
Einschränkungen in Verbindung mit Fußbodenheizung sind nicht bekannt. Es ist jedoch zu beachten, dass sich bei Verlegung auf einer Weichschaumunterlage der Wärmeleitwiderstand erheblich vergrößert und dies eine höhere Vorlauftemperatur erfordert. Laminat muss der DIN EN 13329 „Laminatböden – Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren“ entsprechen.