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OldBo
21.12.2023
Grundlage für den Brandschutz ist die Musterbauordnung (MBO 2002), die aber in den Bauordnungen der Bundesländer verschieden umgesetzt wurde.

Grundlage für den Brandschutz ist die Musterbauordnung (MBO 2002), die aber in den Bauordnungen der Bundesländer verschieden umgesetzt wurde. Die aufgeführten DIN-Normen (z. B. DIN 4102 - Brandschutz im Hochbau, DIN EN 13501 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) sind nur Mindestanforderungen und nur Empfehlungen sind. Der Planer und die ausführenden Firmen sind für das richtige Brandschutzkonzept verantwortlich.

Der Brandschutz in Deutschland ist rechtlich gesehen Ländersache, daher gibt es 16 Brandschutzgesetze. Jedes Bundesland hat sein eigenes Brandschutzgesetz.

Der Brandschutz umfasst Maßnahmen >

  • die ein Entstehen eines Brandes verhindern
  • die eine Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen
  • die bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
  • die wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Für jedes größere Wohnungs- oder Industriegebäude muss in Deutschland ein Brandschutzgutachten durch einen staatlich zugelassen Brandschutzgutachter bzw. -sachverständigen erstellt werden.

Baulicher Brandschutz
Schon bei der architektonischen Planung eines Gebäudes müssen Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Ein Brandschutzkonzept wird Brand- und Rauchabschnitte festlegen. Auch die Sicherung der Flucht- und Rettungswege sind Grundlage dieser Planung.

Detaillierte Maßnahmen für den baulichen Brandschutz:
Betrieblicher Brandschutz
Im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) ist der betriebliche Brandschutz gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgebers hat folgende Pflichten in Bezug auf den Brandschutz einzuhalten:
  •  Vorkehrungen treffen, die eine Entstehung von Bränden und eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Brände verhindern
  •  Feuerlöscheinrichtungen und Brandmelder vorsehen
  •  Maßnahmen treffen, die eine Brandbekämpfung und Evakuierung im Brandfall möglich machen
  •  Personen (z. B. Brandschutzbeauftragter) bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung zuständig sind
  •  Arbeitnehmer/-innen in der Handhabung der Löschgeräte schulen.
  •  Arbeitsstätten evtl. mit einer Blitzschutzanlage ausstatten

Organisatorischer Brandschutz

Zu einem richtigen Brandschutzkonzept gehören auch organisatorische Maßnahmen. Diese sollen folgendes beinhalten:
  •   Verhütung der Entstehung von Bränden und Explosionen, z. B. durch die Verringerung bzw. Beseitigung von Brandlasten, Maßnahmen gegen Brandstiftung, zeitlich und örtlich begrenzte Nutzungsbeschränkungen, Erlaubnisschein für Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Löten)
  •   Begrenzung von Brandschäden, z. B. durch Freihaltung und Sicherstellung der Begehbarkeit der Rettungswege und der Flächen für die Feuerwehr, Planungen für den Gefahrfall hinsichtlich der Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Organisation und Unterstützung von Evakuierungsmaßnahmen, Beseitigung von gewaltsam offengehaltener Feuerschutzabschlüsse
  •   Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen: z. B. Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüssen und rauchdichten Türen, Brandschutz bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen, organisatorische Überwachung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen wie Brand-/Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen
  •   Schulung der Beschäftigten im brandschutzgerechten Verhalten, z. B. durch Unterweisungen in der Bedienung von Feuerlöschern, Unterweisungen über die Brandschutzordnung, Feueralarmübungen

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist eine Ergänzung zum baulichen Brandschutz. Dabei müssen die verschiedenen Brandschutzsysteme auf einander abgestimmt werden. Dazu gehören:

Für den abwehrenden Brandschutz ist die Feuerwehr zuständig.
Brandabschnitt
Um die Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen wird ein Gebäude in Brandabschnitte unterteilt. Dieses sind Bereiche zwischen Brandwänden und -decken, die der Ausbreitung von Bränden für eine in der Bauordnung festgelegten Zeit widerstehen können.

Die Brandabschottungen oder Trennungen von Brandabschnitten sind brandschutztechnische Bauteile (Wände und Decken). Die Lage und der Abstand der Abschottungen ergibt sich aus zahlenmäßigen Festlegungen (z. B. Abstand von Brandwänden max. 40 m), aus nutzungsspezifischen Festlegungen (z. B. Abschottung von Bereichen, die durch Löschanlagen geschützt werden, Trennwände zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten bzw. ungeschützten Bereichen oder zwischen Nutzungseinheiten und Fluchtwegen).

Die brandschutztechnischen Bauteile (Trennwände, Brandwände und Decken) und Abschlüsse von Öffnungen (Brandschutztüren, Brandschotts oder Brandschutzklappen) sind in der Musterbauordnung (MBO 2002) aufgeführt. Hier ist auch die Widerstandsfähigkeit gegen Feuer, ihrer Brennbarkeit oder ihrer Standfestigkeit nach einer bestimmten Einwirkungsdauer von Feuer (z. B. Brandschott) den Klassifizierungen der DIN 4102 oder Zertifikaten (Prüfzeugnisse oder Zulassungen) festgelegt.

Aber auch durch die Einhaltung bestimmter Abstände von Gebäuden oder Nutzungsbereichen können Brandabschnitte eingerichtet werden. So kann z. B. eine Ausbreitung von Feuer durch einen Abstand von 2,50 m von der Grundstücksgrenze bzw. 5 m vom nächsten Gebäude vorgebeugt werden.

Durch den Einbau von Brandmeldeanlagen oder automatischer Feuerlöschanlagen können auch größere Brandabschnitte in Sonderbauten (Industriebau, Garagen, Lagerräume, Verkaufsstätten) festgelegt werden.
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