Grundlage für den Brandschutz ist die Musterbauordnung (MBO 2002), die aber in den Bauordnungen der Bundesländer verschieden umgesetzt wurde. Die aufgeführten DIN-Normen (z. B. DIN 4102 - Brandschutz im Hochbau, DIN EN 13501 - Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten) sind nur Mindestanforderungen und nur Empfehlungen sind. Der Planer und die ausführenden Firmen sind für das richtige Brandschutzkonzept verantwortlich.
Der Brandschutz in Deutschland ist rechtlich gesehen Ländersache, daher gibt es 16 Brandschutzgesetze. Jedes Bundesland hat sein eigenes Brandschutzgesetz.
Der Brandschutz umfasst Maßnahmen >
- die ein Entstehen eines Brandes verhindern
- die eine Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen
- die bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
- die wirksame Löscharbeiten ermöglichen
Für jedes
größere Wohnungs- oder Industriegebäude muss in Deutschland ein
Brandschutzgutachten durch einen staatlich zugelassen
Brandschutzgutachter bzw.
-sachverständigen erstellt werden.
Baulicher Brandschutz
Schon bei der
architektonischen Planung eines Gebäudes müssen Brandschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Ein Brandschutzkonzept wird Brand- und Rauchabschnitte festlegen. Auch die Sicherung der
Flucht- und Rettungswege sind Grundlage dieser Planung.
Detaillierte Maßnahmen für den baulichen Brandschutz
: Betrieblicher Brandschutz
Im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) ist der betriebliche Brandschutz gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgebers hat folgende Pflichten in Bezug auf den Brandschutz einzuhalten:
- Vorkehrungen treffen, die eine Entstehung von Bränden und eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Brände verhindern
- Feuerlöscheinrichtungen und Brandmelder vorsehen
- Maßnahmen treffen, die eine Brandbekämpfung und Evakuierung im Brandfall möglich machen
- Personen (z. B. Brandschutzbeauftragter) bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung zuständig sind
- Arbeitnehmer/-innen in der Handhabung der Löschgeräte schulen.
- Arbeitsstätten evtl. mit einer Blitzschutzanlage ausstatten
Organisatorischer Brandschutz
Zu einem richtigen
Brandschutzkonzept gehören auch
organisatorische Maßnahmen. Diese sollen folgendes beinhalten:
- Verhütung der Entstehung von Bränden und Explosionen, z. B. durch die Verringerung bzw. Beseitigung von Brandlasten, Maßnahmen gegen Brandstiftung, zeitlich und örtlich begrenzte Nutzungsbeschränkungen, Erlaubnisschein für Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Löten)
- Begrenzung von Brandschäden, z. B. durch Freihaltung und Sicherstellung der Begehbarkeit der Rettungswege und der Flächen für die Feuerwehr, Planungen für den Gefahrfall hinsichtlich der Bekämpfung von Entstehungsbränden und der Organisation und Unterstützung von Evakuierungsmaßnahmen, Beseitigung von gewaltsam offengehaltener Feuerschutzabschlüsse
- Sicherstellung der Wirksamkeit der baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen: z. B. Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen wie Feuerschutzabschlüssen und rauchdichten Türen, Brandschutz bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen, organisatorische Überwachung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen wie Brand-/Rauchmelder, Alarmierungseinrichtungen
- Schulung der Beschäftigten im brandschutzgerechten Verhalten, z. B. durch Unterweisungen in der Bedienung von Feuerlöschern, Unterweisungen über die Brandschutzordnung, Feueralarmübungen
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz ist eine Ergänzung zum baulichen Brandschutz. Dabei müssen die verschiedenen
Brandschutzsysteme auf einander abgestimmt werden. Dazu gehören:
Für den
abwehrenden Brandschutz ist die Feuerwehr zuständig.
Um die Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen wird ein Gebäude in
Brandabschnitte unterteilt. Dieses sind Bereiche zwischen
Brandwänden und
-decken, die der Ausbreitung von Bränden für eine in der Bauordnung festgelegten Zeit widerstehen können.
Die
Brandabschottungen oder
Trennungen von
Brandabschnitten sind
brandschutztechnische Bauteile (Wände und Decken). Die Lage und der Abstand der Abschottungen ergibt sich aus zahlenmäßigen Festlegungen (z. B. Abstand von Brandwänden max. 40 m), aus nutzungsspezifischen Festlegungen (z. B. Abschottung von Bereichen, die durch Löschanlagen geschützt werden, Trennwände zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten bzw. ungeschützten Bereichen oder zwischen Nutzungseinheiten und Fluchtwegen).
Die
brandschutztechnischen Bauteile (Trennwände, Brandwände und Decken) und
Abschlüsse von Öffnungen (
Brandschutztüren,
Brandschotts oder
Brandschutzklappen) sind in der
Musterbauordnung (MBO 2002) aufgeführt. Hier ist auch die Widerstandsfähigkeit gegen Feuer, ihrer Brennbarkeit oder ihrer Standfestigkeit nach einer bestimmten Einwirkungsdauer von Feuer (z. B.
Brandschott) den Klassifizierungen der
DIN 4102 oder Zertifikaten (Prüfzeugnisse oder Zulassungen) festgelegt.
Aber auch durch die
Einhaltung bestimmter
Abstände von Gebäuden oder
Nutzungsbereichen können
Brandabschnitte eingerichtet werden. So kann z. B. eine Ausbreitung von Feuer durch einen Abstand von 2,50 m von der Grundstücksgrenze bzw. 5 m vom nächsten Gebäude vorgebeugt werden.
Durch den Einbau von
Brandmeldeanlagen oder
automatischer Feuerlöschanlagen können auch größere
Brandabschnitte in
Sonderbauten (Industriebau,
Garagen, Lagerräume, Verkaufsstätten) festgelegt werden.