Unterirdische Öllagerbehälter sind grundsätzlich mit einem Leckanzeigegerät auszurüsten. Bei oberirdischen doppelwandigen Öllagerbehälter ist ein Leckanzeigegerät nur bei behördlicher Auflage vorzunehmen.
Das Leckanzeigegerät muss jede Undichtigkeit optisch und akustisch anzeigen. Der optische Alarm muss durch eine Leuchtdiode deutlich angezeigt werden und darf nicht abschaltbar sein. Der akustische Alarmgeber muss für Dauerbetrieb geeignet und bei Alarm abgeschaltet werden können, wobei der Schalter in der „Ein-Stellung“ plombiert werden muss.
Leckanzeigegeräte können mit Flüssigkeiten oder Unter- oder Überdrucksysteme mit Luft oder inerten Gasen betrieben werden.
Leckanzeigegerät - Flüssigkeit
Absicherung durch ein Flüssigkeitsleckwarngerät Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Leckanzeigegerät Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Behälter für die Leckflüssigkeit Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Schema einer eigensicheren Anlage Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Schema einer nichteigensicheren Anlage Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Eine Art der der Überwachung der Dichtheit von Heizöllagerbehältern wird mit Hilfe einer Kontrollflüssigkeit in der Doppelwandung hauptsächlich unterirdischer Behälter durchgeführt.
Eine Anlage zur Lecküberwachung mit Flüssigkeit setzt sich aus folgenden Bauteilen zusammen:
- Überwachungsraum des doppelwandigen Heizöllagerbehälters
- Leckanzeigeflüssigkeitsbehälters mit Gebereinrichtung (Elektroden)
- Verbindungsleitungen
- Leckanzeigeflüssigkeit
- Leckanzeigegerät mit optischer und akustischer Alarmeinrichtung
- Entlüftungs- bzw. Prüfventil
Eine Undichtigkeit in der äußeren oder inneren Wandung des Überwachungsraumes führt zum Sinken des Flüssigkeitsstandes im Flüssigkeitsbehälter. Wenn die Elektroden nicht mehr in der elektrisch leitenden Flüssigkeit sind, wird ein Stromkreis unterbrochen und ein Alarm wird ausgelöst.
Der Überwachungsraum muss vollständig mit einer Leckflüssigkeit gefüllt sein. An der höchsten Stelle sind 2 Muffen (R 1) angebracht, wobei ein Anschluss mit dem Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter verbunden ist. In dem zweiten Anschluss befindet sich ein Entlüftungs- bzw. Prüfventil, aus dem im Prüfungsfall mindestens 0,5 l/min Flüssigkeit austreten muss.
Der Leckanzeigeflüssigkeitsbehälter muss eine Typ-Kennzeichnung haben. In der Mitte des Behälters befindet sich eine Prüfschraube. Außerdem ist eine Markierung des Füllstandes sichtbar angebracht. Der Behälter kann in der Nähe des Leckanzeigegerätes oder im Domschacht angebracht werden. Bei der Montage im Domschacht sollte der Behälter in einer Nische oder gegen ein Betreten geschützt werden.
Folgende Abstände sind einzuhalten:
- > 0,1 m zwischen Unterkante Behälter und Entlüftungs- bzw. Prüfventil
- > 0,3 m zwischen Unterkante Behälter und Tankscheitel
Der Flüssigkeitsbehälter wirkt gleichzeitig als
Ausdehnungsgefäß für die Leckflüssigkeit. Die Menge der Leckflüssigkeit ist von der Heizölbehältergröße abhängig und entsprechend muss die Größe des Behäters ausgelegt werden. Es dürfen auch mehrere kleine Behälter eingesetzt werden.
Die Verbindungsleitungen zwischen dem Behälter und dem Überwachungsraum müssen unabsperrbar mit Gefälle zum Tank verlegt werden. Der Innendurchmesser der Leitung muss mindestens 13 mm betragen. Es sind folgende Werkstoffe zugelassen:
- Stahlrohr DN 20 (R 3/4) mit äußeren Oberflächenschutz, aber innen darf keine Verzinkung vorhanden sein, da sich die Zinkschicht durch die Leckflüssigkeit ablösen kann
- Kupfer- oder Messingrohr 15x1 mit werkseitiger Kunststoffisolierung und Isolierstück zumBehälteranschluss
- Kunststoffrohr oder -schlauch mit einer gutachterlichen Zulassung für die Leckflüssigkeit
Das
Entlüftungs- bzw.
Prüfventil muss mindestens DN 15 (R 1/2) und so angebracht sein, dass bei dem Prüfvorgang die auslaufende Flüssigkeit in ein sauberes Gefäß ablaufen kann. Dabei ist die
Flüssigkeit aus dem Behälter
vollständig zu
entleeren und evtl. zu erneuern.
Die
Leckflüssigkeit wird vom Tankhersteller vorgegen und nach dessen Angaben mit
Wasser gemischt. Die Flüssigkeit muss folgende Eigenschaften aufweisen:
Das Anzeigegerät muss einen
verplombten Ausschalter haben, der nach der Betätigung wieder verplombt werden muss. Das Gerät darf nur durch einen zugelassen Eletroinstallateur mit dem Netz verbunden werden. Die Leitungen müssen fest und mit eigenen Stromkreis verlegt sein.
Steckverbindungen und Abschaltmöglichkeiten dürfen nicht eingebaut werden.
Die Leckanzeigeanlage muss jährlich überprüft werden. Bei der Überprüfung ist das Prüfventil und die Arlarmvorrichtung auf einwandfreie Funktion zu prüfen und zu bescheinigen.
Montieren,
Prüfen und
Bescheinigungen erstellen dürfen nur
Fachbetriebe, die eine
Zulassung nach dem
Wasserhaushaltsgesetz (
WHG)
§ 19 I haben.
Prüfung – Flüssigkeitsleckanzeigegeräte - Überprüfung des Flüssigkeitsstandes im Leckbehälter
- Feststellung der Dichtheit des Leckflüssigkeitsbehälters, der flüssigkeitsführenden Leitungen und Anschlüsse
- Überprüfen des Leckbehälters auf Verunreinigungen
- Absenken des Flüssigkeitsspiegels über den Prüfhahn am Tank zur Alarmfeststellung. Der Durchgang in Tank und Rohrleitung muss mindestens 0,5 Liter pro Minute betragen. Rückfüllung oder Erneuerung der durch die Prüfung verursachten Fehlmenge.
- Überprüfen des Stromanschlusses auf Vorschriftsmäßigkeit, d. h. er darf nicht abschaltbar sein, damit die permanente Überwachung gewährleistet ist
- Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
- Erstellung eines Prüfberichtes
weitere Prüfungen - Überprüfung des Domschachtes auf Wasser/Schlamm
- Grenzwertgeberprüfung
- Prüfen der Entlüftungsleitung auf Vorschriftsmäßigkeit
- Leitungen von Leckanzeiger zum Überwachungsraum auf Knick- und Quetschgefahr überprüfen
Vakuum-Leckanzeigegerät
Vakuum-Leckanzeigegerät Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Vakuum-Leckanzeige - unterirdisch Quelle: SGB
Vakuum-Leckanzeige - oberirdisch Quelle: SGB
Schema einer Vakuum-Leckanzeige Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
In dem Zwischenraum eines doppelwandigen Behälters wird durch den Leckanzeigegerät ein Unterdruck aufgebaut und konstant gehalten. Bei einer Undichtigkeit in einer der beiden Wandungen werden Luft oder Flüssigkeit in den Überwachungsraum gesaugt und es kommt zu einem Unterdruckabfall. Wenn der Unterdruck nicht mehr in dem Toleranzbereich gehalten werden kann, wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst.
Das Leckanzeigegerät sollte innerhalb geschlossener, trockener Räume angebraucht werden. Bei Montage im Domschächten oder in Feuchträumen muss das Gerät in einem wettergeschützten Schutzkasten mit Klarsichtdeckel angebracht werden. In diesem Fall muss das Alarmsignal über ein zusätzliches akustisches Signal oder über potentialfreie Relaiskontakte weitergeleitet werden.
Die Verbindungsleitungen zwischen Leckanzeigegerät und Überwachungsraum können mit farblich gekennzeichnete, flexible oder feste Leitungen ausgeführt werden. Die Leitungen sind möglichst mit Gefälle zum Tank zu verlegen und sollten an den Tiefpunkten Kondensatgefäße haben.
Bei der Installation, dem Betrieb und der Wartung sind die Auflagen und Vorgaben der technischen Beschreibung und der Zulassung zu beachten.
Als zusätzlich Ausstattung sind Sensoren in Auffangsräumen, Auffangwannen und Dom- bzw. Kontrollschächte möglich.
Montieren, Prüfen und Bescheinigungen erstellen dürfen nur Fachbetriebe, die eine Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 19 I haben.
Prüfung - Vakuum-/Unterdruckleckanzeiger
- Sichtprüfung der gesamten Tankanlage
- Druckschalterprüfung
- Ein- und Ausschaltpunkt der Unterdruckpumpe
- Ein- und Ausschaltpunkt der Alarmgabe
- Dichtheit der Pumpe sowie der Gesamtanlage
- Prüfung des Zustandes der Saug-, Mess- und Ausblaseleitung
- Feststellung der Funktions- und Betriebssicherheit des Leckanzeigegerätes
- Erstellung eines Prüfberichtes
weitere Prüfungen - Überprüfung des Domschachtes auf Wasser/Schlamm
- Grenzwertgeberprüfung
- Prüfen der Entlüftungsleitung auf Vorschriftsmäßigkeit
- Leitungen von Leckanzeiger zum Überwachungsraum auf Knick- und Quetschgefahr überprüfen
Überdruck-Leckanzeigegerät
Überdruck-Leckanzeigegerät für drucklose doppelwandige Behälter Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Schema einer Überdruck-Leckanzeigeanlage Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Überdruck-Leckanzeigegerät für doppelwandige Rohrleitungen Quelle: Afriso-EURO-INDEX GmbH
Schema eines Überdruck-Leckanzeigegerätes für doppelwandige Rohrleitungen Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Im
Gegensatz zum
Vakuum-Leckanzeigegerät arbeiten diese Geräte mit
Druckluft bis
ca. 570 mbar.
Das
Leckwarngerät wird zur sicheren
Überwachung von
drucklosen doppelwandigen Behältern für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten mit einem
Flammpunkt unter 55 °C eingesetzt.
Drei Schlauchanschlüsse (rot, weiß, grün) verbinden den
Überwachungsraum des Tanks. Ein
Sinterkunststofffilter im Kondensatgefäß zeigt den aktuellen Verschmutzungsgrad an und kann bei Bedarf einfach und schnell von außen ausgetauscht werden.
Steigt der Druck über den Wert, so bläst ein
Sicherheitsventil ab. Das Überdruck-Leckanzeigegerät arbeitet mit
getrockneter Luft (10 % rel. F.). Zum Trocknen der
Luft müssen
Trockenfilter mit austauschbaren Trockenperlen eingesetzt werden.
Dieser
Leckdetektor überwacht
doppelwandige Rohrleitungen durch Überdruck (bis 24 bar) mit
Inertgas.
Das
Leckanzeigegerät besteht aus einem Kontaktmanometer, akustischer und optischer Alarmmeldung. Die Überwachungsdrücke „Alarm ein“ und „Alarm aus“ sind über die beiden Schaltkontakte des integrierten Kontaktmanometers einstellbar. Das Kontaktmanometer misst über die Druckleitung kontinuierlich den Überdruck im Überwachungsraum der Rohrleitung. Die doppelwandige Rohrleitung muss für folgende Drücke geeignet sein:
- im Überwachungsraum: < 21 bar
- im Innenrohr: <16 bar
Vakuum-Leckanzeigegerät mit Innenhülle
Oberirdischer Heizöllagerbehälter mit Innenhülle und Vakuum-Leckanzeigegerät Quelle: Alfred Schneider GmbH & Co. Tankbau KG
Unterirdischer Heizölbehälter mit Vakuum-Leckanzeigegerät und Innenhülle Quelle: Alfred Schneider GmbH & Co. Tankbau KG
Die Innenhüllen sind besonders für
alte einwandige oder
defekte Heizöllagerbehälter geeignet, damit diese wieder den bestehenden gesetzlichen Auflagen entsprechen. Aber auch die
Umrüstung alter Heizölbehälter für die
Regenwassernutzung ist ohne Probleme möglich.
Bei dem Einbau einer
Kunststoffinnenhülle /
Leckschutzauskleidung wird der Behälter zunächst von innen entleert, fachgerecht gereinigt und danach mit einer ca. 5 mm starken Zwischenlage/Flies ausgekleidet (tapeziert), sodass die Innenhülle nicht direkt mit der Metalloberfläche des Behälters in Berührung kommt. Dann wird eine für das Lagermedium zugelassene Kunststoffinnenhülle in den Behälter eingebracht.
Der
Hohlraum zwischen
Kunststoff-Innenhülle und
Tankwandung wird mit einem
Unterdruck-Leckwarngerät / Leckanzeiger überwacht. Der durch das Leckwarngerät erzeugte
Unterdruck saugt die Innenhülle an die Tankwandung, sodass diese nicht mehr zusammenfallen kann. Bei einer Leckage fällt der
Unterdruck bzw. das
Vakuum ab und das Leckwarngerät löst einen akustischen und optischen Alarm aus. Ein Austreten der Lagerflüssigkeit ist dann immer noch nicht möglich, da die zweite Tankwandung den Lagerinhalt zurückhält.
Leckagesonde
In besonders sensiblen Anwendungsfällen kann eine
Leckagesonde in Verbindung mit einem geeigneten
Auswertegerät zur konduktiven
Leckageüberwachung von elektrisch leitfähigen Flüssigkeiten eingesetzt werden. Hier können bei Prozesstemperaturen von -20 °C bis +60 °C Leitfähigkeiten ab 1 µS/cm erfasst werden. Die Leckagesonden sind auch für die
Leckagesicherung mit Leitungsüberwachung gemäß
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zugelassen. Dieses System kann nur über ein Auswertegerät eine
Warnmeldung ausgeben.
Heizölmelder
Heizölmelder Quelle: AFRISO-EURO-INDEX GmbH
Der
Heizölmelder wird zur Detektion von
Ölleckagen in
Auffangräumen bzw.
-wannen,
Domschächten, Rohr- oder Kabelkanälen sowie in
Pumpen- und Regelstationen eingesetzt. Das Gerät besteht aus einem Steckergehäuse mit integriertem Messumformer und Steckdose (z. B. zum Anschluss eines Ölförderaggregats) und einer optoelektronischen Sonde. Der Melder wird in eine 230 V Steckdose gesteckt und ist für Räume mit Umgebungstemperaturen von -10 °C bis +60 °C geeignet.
Die
Sonde wird am
tiefsten Punkt des zu überwachenden Raumes
hängend oder
liegend befestigt. Im leckagefreien Zustand leuchtet die grüne Betriebslampe. Sollte die Infrarot-Sonde in Flüssigkeit eintauchen, schaltet sich die Steckdose (Schaltleistung max. 1800 VA bei AC 230 V) sofort ab und die rote Alarmlampe beginnt zu leuchten. Ölansammlungen werden ab einer Höhe von etwa 4 mm zuverlässig erkannt. Bei Ausfall der Netzspannung wird kein Alarm ausgelöst. Bei Wiederkehr der Netzspannung ist das Gerät sofort betriebsbereit. Ein inzwischen eingetretener Leckagefall wird angezeigt.
Das System detektiert
Heizöl EL, L, M,
Dieselkraftstoffe und dünnflüssige Schmieröle der Gruppe A III und Gefahrklasse A III sowie Motoren-, Getriebe-, Maschinen- und Hydrauliköle.