Eine
barrierefreie Planung lässt sich einfach und fast ohne Zusatzkosten in einen Hausentwurf integrieren. Es bietet sich immer eine
ebenerdige Bauweise (Bungalow - eingeschossigen Haus mit
Flachdach und einem L-förmigen Grundriss) an, auch wenn sie heutzutage nicht als "modern" angesehen wird. Wenn die
Barrierefreiheit nicht beachtet wird, kann das eigene Haus
im Alter zur
(Kosten-)Falle werden. Entweder wird ein
kostspieliger Umbau fällig oder es droht der
Umzug.
Aber auch eine anstehende Sanierung älterer Wohnung oder Häuser lässt sich verwirklichen, zumal es hier Fördermittel (z. B. von der KfW-Bank) gibt.
Über die Pflegeversicherung (Pflegekasse) sind "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" möglch. Diese ermöglichen den Wohnraum eines Angehörigen so anzupassen und auszustatten, dass dieser Angehöriger langfristig barrierefrei wohnen kann. Die Verbesserung der häuslichen Wohnsituation kann ganze Umbaumaßnahmen, als auch technische Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufknöpfe beinhalten.
Weniger aufwändig in der Realisierung sind einfache Maßnahmen, wie die Erreichbarkeit von Lichtschaltern oder Steckdosen, sicher zu stellen. Komplexe Maßnahmen gehen meist mit Eingriffen in die Bausubstanz einher. Gängige Umbaumaßnahmen sind barrierefreie Zugänge durch den Abbau von Türschwellen oder Einstiegshilfen im Bad. Bei Bedarf kann auch der Außenbereich barrierefrei umgebaut werden.
Dabei geht erst einmal um stufenlose Zugänge, eine schwellenlose vertikale und horizontale Erschließung der Räume sowie ausreichende Raumgrößen und Türbreiten (80 cm [besser 90 cm oder 1 m). Aber auch die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit von Fenstern und Türen sowie genügend Platz vor Regalen, Schränken und Sitzmöbeln erleichtert besonders im Alter den täglichen Alltag. Die Brüstungshöhen sollten möglichst niedrig und die Fenstergriffe sollen ≤ 1,05 m über dem Fußboden angeordnet sein. Ist dies baustrukturell nicht möglich, sind automatische Öffnungs- und Schließsysteme förderfähig.
Die Montagehöhe der elektrischen Bedienelemente muss zwischen 80 cm bis 1,10 m liegen und Gerätesteckdosen müssen in ≥ 40 cm Höhe über dem Fußboden angeordnet werden. Bedienelemente müssen im Abstand von ≥ 25 cm von einer Raumecke angeordnet sein. Es sind ausschließlich Kipp- und Tastschalter in der Elektroinstallation zu verwenden. Sensortasten, Touchscreens und berührungslose Bedienelemente sind unzulässig.
Natürlich gehören auch die altersgerecht gestaltete Küche, das Bad bzw. die Dusche, der Waschtisch und das WC in eine fachgerechte Planung, Ein Schritt weiter ist eine ferngesteuerte Haustechnik.
Im Außenbereich sollten Einfahrten, Wege (möglichst 1,5 m breit), Garten und Terrasse unbedingt barrierefrei gestaltet und Gehflächen sollten grade gepflastert werden oder einen rutschfesten und strapazierfähigen Boden haben, um Stolperfallen zu vermeiden. Im Garten oder auf der Terasse sollten pflegeleichte Beete oder beser Hochbeete angelegt werden. Auch eine gute Außenbeleuchtung dient der Sicherheit. Hilfreich ist eine automatische Lichtanlage, die auf Bewegung reagiert. Eine gut lesbare, weil beleuchtete Hausnummer kann im Notfall, wenn es um Sekunden geht, lebensrettend sein.
Das barrierefreie bzw. altersgerechte Bauen wird immer noch, besonders von jungen Bauherren, nur auf behinderten Menschen bezogen, obwohl viele Gutachten europaweit bestätigen, dass eine barrierefreie Gestaltung der öffentlichen Gebäude und Verkehrsflächen und der privaten Einfamilienhäusern bzw. Wohnungen im Interesse aller Menschen ist.
So ist schon längere Zeit bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für ca. 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 % notwendig ist und für 100 % als komfortabel angesehen wird.
So hat z. B. das Institut für Bauforschung in Hannover errechnet, dass die
Mehrkosten für eine barrierefreie Wohnungsausstattung nach
DIN 18025 (neu:
DIN 18040) für eine 70 m
2 große Wohnung nur
3,2 % der Bausumme ausmachen. Hier wurden folgende Maßnahmen berücksichtigt.
- Schwellenfreien Zugang zu allen Räumen, zu Balkon und Terrasse
- Ausreichende Breite der Türen (mind. 90 cm - Wohnungstür und mind. 80 cm - Zimmertüren)
- Genügend Bewegungsflächen (ein Bad sollte mind. 7 m2 groß sein)
- Badezimmertüren, die nach außen aufschlagen
- Bodengleiche Dusche
- Die Installation von Lichtschaltern, Steckdosen usw. in einer Höhe, die sie auch im Sitzen erreichbar macht (85 cm Höhe)
- Rutschfeste und ebene, ohne Stolperkante verlegte Bodenbeläge
- Griffe/Halter
- Leicht erreichbare und bedienbare Griffe an Fenstern und Bad- und Balkontüren
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Hier ist das Ziel, die Herstellung einer Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicheruzustellen.
Auch müssen alle baulichen Maßnahmen der Barrierefreie Installationen im offentlichen Bereich fur alte und/oder behinderte Menschen geeignet sein. Hier sind die Planungsgrundlagen fur öffentlich zugangliche Gebaude besonders in der DIN 18024 (neu: DIN18040) beschrieben.
Eingangs- und Drehflügeltüren dürfen nicht in die Sanitärräume schlagen. Nur so kann das Blockieren der Tür verhindert werden. Außerdem müssen die Türen von außen entriegelt werden können.
Die Wände von Sanitärräumen müssen bauseits so stabil ausgeführt werden, dass sie bei Bedarf mit senkrechten und waagerechten Stützgriffen und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne nachgerüstet werden können.
Der Bewohner kann zwischen stufenlos begeh- und befahrbarer Dusche oder Badewanne wählen. Da aber das Besteigen einer Badewanne oft unmöglich oder sehr beschwerlich ist, eine Unfallgefahr darstellt oder zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Lifter) erfordert, ist das Duschen für behinderte Menschen einfacher und sicherer.Badewannen können aber z. B. für therapeutische Zwecke notwendig werden. Hier ermöglicht eine Liegebadewanne mit Tür ein selbständiges und unabhängiges Vollbad in Liegeposition.
Die Armaturen sollen vorzugsweise als Einhebelarmaturen mit schwenkbaren Auslauf und einer verlängerten Hebellänge zu wählen. Bei einer berührungslosen Armatur ist eine Temperaturbegrenzung erforderlich.
Für Rollstuhlfahrer oder mobilitätseingeschränkte Personen sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- großzügige, barrierefreie Bewegungsfläche
- unterfahrbare Arbeitsplattenbereiche
- Relingsysteme zum Festhalten
- Glaseinlegeböden und -fronten zur besseren Übersicht
- Nebeneinander liegende Kochflächen
- Dunstabzug mit Fernbedienung
- Spüle mit langem Brauseschlauch
- absenkbare Innenregale und Hängeschränke
- Oberschränke, die sich per Knopfdruck heben und senken lassen
- Falttüren oder Rollos statt herkömmliche Schranktüren
- Ausschwenkbare Tische
- Rollwagen als Stauraum und mobile Arbeitsfläche
Für sehbehinderte Personen sind folgende Einrichtungen erforderlich:
- gut ertastbare Bedienelemente
- Elektrogeräte mit akustischer Signalgebung
- Halterungssysteme im Schrank
- Schrankfronten mit Rollos
- Einfache Kochfelder als Schutz vor Verbrennungen
- Spüle mit langem Brauseschlauch
Im Jahre 2010 werden folgende DIN-Normen gültig:
DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe: 2011-09
Planungsbereiche für Barrierefreiheit
Barrierefreie Küche
Barrierefreie Dusche
Barrierefreier Waschtisch
Barrierefreies WC
Barrierefreie Nasszelle
Barrierefreie Installationen
Seit dem 1. Mai 2010 gibt es einen Extra-Zuschuss zur Barrierereduzierung bzw. "Altersgerecht Umbauen". Die KfW-Bank erstattet 5 % der förderfähigen Kosten, wenn mindestens 6.000 Euro investiert werden. Der max. Zuschuss pro Wohneinheit beträgt 2.500 Euro. Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen. Der Inhalt der Förderbausteine und die technischen Mindestanforderungen sind auf der Seite der KfW-Bank nachzulesen.