Abb. 22.10. Parkett auf Fußbodenheizung.
Handelsübliche
Parkettarten sind nach
DIN 280
- Mosaikparkett 8 mm dick
- Stabparkett 22 mm dick
- Fertigparkett 3-15 mm dick
Alle vorgenannten
Parkettarten können in Verbindung mit Warmwasser-
Fußbodenheizungsanlagen empfohlen werden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen bei der Planung und der Ausführung eingehalten werden (Abb. 22.10.).
Grundlagen
Die im Auftrag der Entwicklungsgemeinschaft Holzbau in der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, München, durchgeführten Versuche wurden unter Verwendung verschiedener
Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen, darunter auch in handwerksüblicher Verlegung, gemacht. Die Versuche wurden in Kombination mit Warmwasserfußbodenheizungen jeweils über einen Zeitraum von mehreren Monaten durchgeführt, und zwar mit
Vorlauftemperaturen in Stufen von 40 °C, 50 °C und – zur Simulierung eines Störfalles – von 70 °C. Außerdem wurden die seitlichen Abstände der Heizrohre in Abständen von 150, 300 und 450 mm variiert. Während der Versuche wurden in verschiedenen Bereichen und verschiedenen Höhen der Prüfböden laufend die
Temperaturen, Holzfeuchtigkeitswerte und Formänderungen gemessen. Wesentliche Beurteilungskriterien waren Formänderungen und Holzfeuchten. Die Versuche haben für alle handelsüblichen
Parkettböden, in handwerksüblicher Weise auf
Zementestrich verlegt, positive Ergebnisse gebracht und die bisherigen Erfahrungen bestätigt.
Abstand der Heizrohre
Der Abstand der Heizrohre sollte möglichst ca. 15 cm betragen. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Versuche sollte ein Abstand von 30 cm nicht überschritten werden. Er ist im übrigen von der jeweiligen Betriebstemperatur und der Dicke des
Estrichs abhängig. Die Heizrohre können entweder unter dem
Estrich in entsprechenden Rillen des
Dämmstoffes in
Wärmeleitblechen oder direkt im
Estrich verlegt sein.
Holzfeuchte des Parketts
Der normengerechte Mittelwert der Holzfeuchte des
Parketts (Stabparkett und Mosaikparkett 9 ± 2 %) sollte bei der Verlegung auf keinen Fall überschritten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang
folgender Hinweis: Parketthölzer, deren Eigenfeuchtigkeit in der Masse, in dem normgemäß noch zulässigen obersten Bereich (11 % bei Stab- und Mosaikparkett und 10 % bei Fertigparkettelementen) liegt, sind bei der Verlegung auf
Fußbodenheizung nicht genügend trocken. Aufgrund der technischen und hygroskopischen Eigenschaften des Holzes können während der
Heizperiode feine oder auch kleine Fugen auftreten. Diese sind im Allgemeinen gleichmäßig verteilt und müssen toleriert werden, da sie unvermeidbar sind.
Vorlauf- und Oberflächentemperaturen
Die Betriebs- und
Vorlauftemperaturen sollen 55 °C nicht überschreiten. Im Falle einer Störung können
Temperaturen von bis zu 70 °C über einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen noch nicht zu schäden führen. Bei der Berechnung der
Fußbodenheizung sollten für
Parkettböden keine höheren Oberflächentemperaturen als 28 °C zugelassen werden (
Achtung: Randzonen).
Estrichvoraussetzungen
Der
Estrich muss den Anforderungen für die Verlegung der Fertigparkettelemente auf
Fußbodenheizung entsprechen. Er muss eben, rissefrei und abriebfest sein.
Maßgebend sind die Normen:
Zement-
Estriche sollten bei der Verlegung eine Rest-Feuchtigkeit von 1,5 – 1,8 % besitzen, der Wert von 1,8 % darf auf keinen Fall überschritten werden. Für Calcium-Sulfat-
Estriche darf die Feuchte 0,3 % nicht überschreiten. Außerdem muss der
Estrich über eine ausreichende Zugfestigkeit verfügen, warum?
Parkett nimmt während der Sommerzeit, wenn die
Fußbodenheizung abgeschaltet ist, aus der Raumluft Feuchtigkeit auf. Dies führt zu einer Quellung des
Parketts, besonders stark in Querrichtung der Holzmaserung. Dadurch entstehen erhebliche Kräfte, die sich über die Klebefläche auf den
Estrich übertragen. Werden sie größer als die Zugfestigkeit des
Estrichs, so kann es zum Bruch kommen. Die
Parkettoberfläche kann sich wölben. Hinsichtlich der speziellen technischen Voraussetzungen für die handwerkliche Ausführung der
Estrichund
Parkettarbeiten wird auf die von den Fachverbänden herausgegebenen Merkblätter verwiesen.
Vorbehandlung des Estrichs
Hauptproblem der
Parkettverlegung ist stets die Restfeuchtigkeit des
Estrichs. Deshalb muss die
Fußbodenheizung bereits 14 Tage vor der
Parkett-Verlegung bis zu zwei Drittel der errechneten
Vorlauftemperatur in Betrieb genommen werden. Durch die
Wärmeeinwirkung soll Feuchtigkeit entweichen. Die Aufheizung des
Estrichs erfolgt nach
DIN EN 1264 Teil 4. Auch im Sommer muss der
Estrich aufgeheizt werden. Vor Beginn der Verlegung des
Parketts ist die Heizung abzuschalten oder bei kalter Witterung die
Vorlauftemperatur in täglichen
Temperaturstufen von 5 °C so zu reduzieren, bis eine Oberflächentemperatur des
Estrichs von 18 °C erreicht ist. Die relative Feuchtigkeit der
Luft sollte unter 60 % betragen. Diese
Temperatur darf innerhalb von drei Tagen nach der Verlegung der Beläge bzw. der Oberflächenbehandlung nicht verändert werden. Danach kann die Heizung täglich um 5 °C bis zum Erreichen der vollen berechneten
Vorlauftemperatur erhöht werden.
Verlegung des Parketts
Parkett kann schwimmend verlegt oder vollflächig verklebt werden. Bei schwimmender Verlegung wird zunächst eine Ausgleichslage (Rippenpappe o. ä.) verlegt. Die Verleimung der Elemente in Nut und Feder erfolgt sorgfältig mit handelsüblichem Weißleim. Die erforderlichen Dehnungsfugen von 15 mm zu allen Wänden und anderen Bauteilen sind unbedingt einzuhalten, damit sich die verlegte Fertigparkettfläche ungehindert ausdehnen kann. Bei vollflächiger Verklebung der Fertigparkettelemente muss mit einem Kleber gearbeitet werden, der vom Klebstoffhersteller für die Verklebung von Fertigparkett auf
Fußbodenheizung empfohlen wird. Eine Vorbehandlung des
Estrichs mit verdünntem Kleber (1 Teil Kleber, 2 Teile Verdünnung bzw.
Wasser bei wasserlöslichem Kleber) ist empfehlenswert. Dieser Voranstrich bildet eine gute Haftbrücke zum anschließenden Klebstoffauftrag und trägt zur Verfestigung der
Estrichoberfläche bei. Der Voranstrich muss beim Lösungsmittelkleber mindestens 25 Minuten, beim Dispersionskleber etwa 24 Stunden abtrocknen, bevor Klebstoff aufgetragen werden kann. Der verwendete Klebstoff soll Dauertemperaturen von 60 °C stand halten.
Fugenausbildung
Parkettfugen werden nicht dauerelastisch ausgespritzt. Sie werden meist ca. 10 mm breit angelegt und mit entsprechend breiten Streifen aus
Kork ausgefüllt.
Inbetriebnahme der Heizung
Zwischen der Fertigstellung des
Parketts und der Inbetriebnahme der Heizung ist eine Wartezeit erforderlich, die von der
Parkett- und Verlegeart abhängt. Eine Abstimmung mit dem
Parkettverleger ist stets angeraten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Heizung mit langsam ansteigenden
Temperaturen von nicht mehr als täglich 5 °C in Betrieb genommen wird.
Wohnhygiene und Raumklima
Wird bei
Parkettboden die zulässige Fußbodenoberflächentemperatur von max. 28 °C eingehalten, so treten keine Probleme auf. Für das Wohlbefinden des Menschen und die
Behaglichkeit in Räumen ist die Beachtung eines gesunden Raumklimas erforderlich. Bei einer Raumtemperatur von 18 – 21 °C sollte eine relative
Luftfeuchte von etwa 50 – 60 °C vorhanden sein. Dies ist auch für die Wert erhaltung der Fußböden und zur Vermeidung elektrostatischer Auf- und Entladungsvorgänge von Vorteil. Zur Erreichung dieser Werte sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Wärmeleitwiderstände
Um eine ausreichende
Wärmeabgabe an den zu beheizenden Raum zu erreichen, soll der
Wärmeleitwiderstand des
Bodenbelages möglichst nicht größer als R = 0,15 (m2 K) / W sein.
Die
Wärmeleitwiderstände der einzelnen
Parkettarten betragen wie folgt:
Mosaikparkett (Eiche, 8 mm dick) R
λ = 0,038(m
2K)/W
Stabparkett (Eiche, 22 mm dick) λ = 0,105 (m
2K)/W
Fertigparkett (10 – 15 mm dick) λ = 0,08 – 0,11 (m
2K)/W
Sie liegen also insgesamt im günstigen Bereich < 0,15 (m
2K)/W. Soweit bei der schwimmenden Verlegung von Fertigparkettelementen eine Rippenpappe von ca. 2,5 mm Dicke zu berücksichtigen ist, sind weitere 0,05 (m
2K)/W hinzuzurechnen.