Da es im Neubaubereich keine Einrohrheizungen mehr geplant und gebaut werden, geht es im Folgendem um den Abgleich bestehender Anlagen. Der Fachmann sagt in den meisten Fällen - Finger weg und in Zweirohranlagen umbauen. Eine Einrohrheizung wird man nach einer Haus- bzw. Wohnungssanierung (Wärmedämmung der Außenwände und Geschossdecken, neue dichtschließende Fenster) nie richtig in den Griff bekommen. Aber ein Abgleich ist aus energetischer Sicht immer sinnvoll.
Der hydraulische Abgleich ist nach den Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT) eine vorgeschriebene Leistung für die Neuinstallation und Sanierung (z. B. Wechsel von Wärmeerzeugeugern [Kesseltausch, Wärmepumpmpen]) von Heizungsanlagen. Das gilt für Bauverträge nach BGB 2018 (Verbraucher-Verträge) und Verträge nach VOB. Auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt den hydraulischen Abgleich in den § 20 und § 50 vor. Dies muss nicht ausdrücklich erwähnt werden, weil es automatisch Vertragsbestandteil ist. Außerdem wird bei dem Fördermaßnahmen der BAFA ein HA vorgeschrieben, der von einer Fachfirma über die Fachunternehmererklärung (FUK) bestätigt werden muss.
Außerdem ist der Abgleich nicht nur nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C – ATV DIN 18380, der DIN EN 14336 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen - 01-2005) und der EnEV (Energieeinsparverordnung) und das GEG vorgeschrieben, sondern auch Grundvoraussetzung für eine effizient arbeitende außentemperaturgesteuerte Anlage.
Ob ein
hydraulischer Abgleich in einer
Bestandsanlage (aber auch in Neubauten) überhaupt
notwendig ist, kann man
selber auch
erst einmal bei verschieden Außentemperaturen
testen.
(
In Neubauten sollte man bedenken, dass durch die
Baufeuchte ein
höherer Wärmebedarf besteht. Hier könnte bzw. sollte man den Test nach 2 bis 3 Jahren noch einmal durchführen
- Alle Ventile voll aufdrehen oder die Thermostatköpfe abnehmen > eine längere Zeit heizen (dabei sollte möglichst keine Fremdwärme, wie z. B. Sonneneinstrahlung, viele Personen, E-Geräte, die Einfluss auf die Erwärmung der Räume hat, vorhanden sein) > die Raumtemperaturen prüfen. Die Temperaturen sollten möglichst in der Mitte des Raumes in Sitzhöhe gemessen werden.
- Haben dann die Räume die gewünschte Temperatur, dann ist das in Ordnung. (Eine normgerechte Raumlufttemperaturmessung sollte in der Mitte des Raumes in 1 m Höhe mit einem wärmestrahlungsgeschützem Thermometer mit einer Messabweichung von max. 0,5 °C erfolgen).
- Wenn die Räume zu warm oder zu kalt sind, dann kann man als nächstes die Systemtemperatur niedriger oder höher einstellen. Nach jeder Änderung, muss wieder längere Zeit geheizt werden. An den Umwälzpumpen sollte nichts verstellt werden.
- Wenn durch diese Maßnahme nichts erreicht wird, dann muss der Abgleich neu bzw. erstmals durchgeführt werden.
Natürlich kann man auch gleich eine
Heizlastberechnung nach
DIN EN 12831 erstellen, die
Heizflächen überprüfen bzw. berechnen und anhand einer
Rohrnetzberechnung die Einstellwerte einstellen.
Bei einigen Fördermaßnahmen ist der Abgleich zwingend vorgeschrieben und muss entsprechend von einem Fachbetrieb mit entsprechenden Vordrucken bescheinigt werden.
Vorab > Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs bei Einrohranlagen ist nicht einfach, aber durchaus machbar, nur die Fachleute zu finden, die das können, wird immer schwieriger. Aus energetischer Sicht ist der Abgleich trotzdem sinnvoll..
Bei der Einrohrheizung werden die einzelnen Heizkörper über eine Ringleitung miteinander verbunden. Ringleitungen, welche sich lediglich auf eine Wohneinheit oder auf ein Geschoss beschränken, werden als waagerechte Einrohrheizungen bezeichnet. Hierbei können maximal bis zu 7 Heizkörper oder ca. 10 kW Heizleistung an eine Ringleitung angeschlossen werden.
Sollte für eine Wohneinheit eine größere Heizleistung erforderlich sein, ist eine Unterteilung auf mehrere Ringleitungen erforderlich. In Altbauten und in den Plattenbauten der neuen Bundesländer findet man oft noch Ringleitungen über mehrere Geschosse, die als senkrechte Einrohrheizungen bezeichnet werden.
Der Anschluss der Heizkörper an die Ringleitung erfolgt mit Spezialarmaturen für Einrohrheizungen, welche einen bestimmten Prozentsatz des Heizungswassers dem Heizkörper zuführen (ca. 30%) und den verbleibenden Volumenstrom an dem Heizkörper vorbeiführen. Durch die Vermischung des Heizungswassers aus dem Bypass mit dem abgekühlten Heizkörperwasser wird die Temperatur des Heizungswassers in der Ringleitung in Strömungsrichtung immer kleiner.
Da die Wärmeleistung von Heizkörpern sich ungefähr proportional zur Vorlauftemperatur verhält, ergeben sich in Strömungsrichtung gesehen höhere erforderliche Wärmeleistungen der Heizkörper.
Der Anschluss der Heizkörper kann z.B. mit einem Saugfitting im Heizkörperrücklauf oder mit Lanzen-, Steigrohr- und Dreiwegeventilen realisiert werden. Der Anteil des Heizwassers, der über den Heizkörper abgezweigt wird, richtet sich nach den Angaben des jeweiligen Ventilherstellers und liegt üblicherweise zwischen 35 bis 50 Prozent.
Bei der Einrohranlage bleibt die Strangwassermenge anders als bei einer Zweirohranlage gleich, es handelt sich um ein volumenstromkonstantes System. Wenn bei diesem System das Thermostatventil die Heizwasserzufuhr zum Heizkörper drosselt, so wird mehr Heizwasser durch den Bypass am Heizkörper vorbeigeführt. Dadurch steigt die Vorlauftemperatur zum nächsten Heizkörper und er wird mit mehr Wärme versorgt bzw. überversorgt. Dieser Vorgang setzt sich bis zum letzten Heizkörper des Heizkreises fort. Auch die unkontrollierte Wärmeabgabe der Ringleitung an die Räume kann zusätzlich die Räume mit Wärme überversorgen. Ebenso wirken sich andere Störungen (z. B. überhöhte Strangvolumenströme) aus, die dann zu ansteigenden Rücklauftemperaturen führen.
Um eine Einrohranlage nachträglich abgleichen zu können, müsste eine neue Rohrnetzberechnung der einzelnen Kreise durchgeführt werden (die notwendigen Berechnungsprogramme werden von den einzelnen Armaturenherstellern zur Verfügung gestellt), um die Ringvolumenströme einigermaßen genau zu ermitteln. Jetzt könnten mit manuell einstellbaren Strangregulierventilen oder Volumenstromregler die Volumenströme konstant gehalten werden.
Da sich in der Praxis der Einsatz von manuell einstellbaren auf Grund der aufwendigen Berechnungen und komplizierter Messungen der Volumenströme als zu aufwendig erwiesen hat, ist der Einsatz von Volumenstromreglern der einfachere Weg. Ein weiterer Vorteil dieser Ventile ist, dass sich die einzelnen Kreise nicht gegenseitig beeinflussen können bzw. automatisch ausgeglichen werden.
Besonders in
Anlagen mit
mehreren Einrohrkreisen muss der
Volumenstrom jedes Kreises nach der
Summe der
Raumheizlasten gewährleistet sein. Hier werden
Volumenstromregler eingesetzt, an denen der konstante Volumenstrom eingestellt wird.
Ein
automatisches Regelventil für Systeme mit
konstantem Volumenstrom zur
Regelung von
Heizungs- und
Kühlsystemen (besonders in
Einrohrsystemen, Fan-Coil mit
Bypass, Kühldecke mit
Bypass) indem es für einen konstanten Durchflusswert auch bei wechselnden Druckverhältnissen sorgt. Dabei wird der Durchflusswert von außen am Ventileinsatz voreingestellt.
Der Ventileinsatz eines Regelventils enthält zwei miteinander gekoppelte Komponenten. Eine mit einer verstellbaren Blende und die andere die den Differenzdruck über die Blende regelt. Das Ergebnis ist ein konstanter Durchfluss durch das Ventil, unabhängig von wechselnden Druckverhältnissen. Vor dem Spülen des Systems wird empfohlen den Ventileinsatz zu entnehmen und eine Verschlusskappe einzuschrauben.
Ein passendes
Messgerät für
Durchflussmessungen in temperaturübertragenden Heiz- und Kühlsystemen misst den
Differenzdruck über einer Öffnung, z. B. einem Ventilsitz. Zusammen mit dem kv-Wert der Öffnung wird der Durchfluss mit der kv-Formel berechnet. Der kv-Wert aller Ausgleichsventile sind in einer internen Datenbank gespeichert. Die manuelle Eingabe des kv-Werts ist ebenso möglich.