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Autoren
OldBo
28.04.2020
Rohrleitungen, Verteiler, Bauteile (Wärmererzeuger, Speicher) und Lüftungskanäle werden in erster Linie gegen Wärmeverluste und/oder Wärmeaufnahme, aber auch gegen Kondenswasserbildung gedämmt.
Fachgerechte Verteilerdämmung mit Kunststoffmantel
 Fachgerechte Verteilerdämmung mit Kunststoffmantel
Quelle: Bosy
Quelle: Bosy
Rohrleitungen, Verteiler, Bauteile (Wärmererzeuger, Speicher) und Lüftungskanäle werden in erster Linie gegen Wärmeverluste und/oder Wärmeaufnahme gedämmt. Aber auch gegen Korrosion, Schallübertragung und Kondenswasserbildung kann eine Dämmung notwendig werden. Hier sprich man dann aber von Umhüllung. Außerdem schreibt die EnEV und die DIN 1988 - 200 unter bestimmten Voraussetzungen eine Dämmung vor.

Diese Arbeiten werden in kleineren Anlagen meistens von dem Heizungsbauer (Anlagenmechaniker SHK-Technik) mit ausgeführt, wenn er es mit angeboten hat und beauftragt wurde. Natürlich kann in einem Angebot die Dämmarbeit und das Material auch als "bauseits" betitelt werden. In vielen Fällen will der Bauherr die Leitungen selber dämmen, dann müssen die Leitungen nur so verlegt werden, dass eine vorschriftsmäßige Dämmschichtdicke angebracht werden kann.

In großen Anlagen werden die Dämmarbeiten durch Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in oder Industrie-Isolierer/in ausgeführt, die auf Grund seiner/ihrer Ausbildung diese Arbeiten im Wärme-, Kälte- und Schallschutzbereich fachgerecht ausführen kann. In diesem Fall haben die Dämm- und Isolierarbeiten eine eigene Position in den Ausschreibungen.

In der DIN 4140Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen – Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen“ sind die Voraussetzungen für Dämmarbeiten mit den notwendigen Mindestabständen sowie in den Einsatzgebieten der Dämmstoffe festgelegt. Auch die VDI-Richtlinie 2055 "Wärme- und Kälteschutz betriebs- und haustechnischer Anlagen" befasst sich mit Berechnungen, Garantien, Messverfahren und Lieferbedingungen bei betriebs- und haustechnischen Anlagen.

Für die fachgerechte vorgeschriebene Dämmung kann der Kostenanteil (Material- und Lohnkosten) zwischen 15 bis 30 % der Auftragssumme betragen. Wenn Brandschutzmaßnahmen notwendig werden, kann der Anteil auch höher liegen.
Dämmvorschriften nach EnEV 2009 + 2014
EnEVgerechte Dämmung eines Verteilers
 EnEVgerechte Dämmung eines Verteilers
Quelle: Fördergemeinschaft Dämmtechnik e.V.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 18. März 2009 durch die Bundesregierung und ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29. April 2009 am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die EnEV 2014 tritt am 1. Mai 2014 in Kraft. die Dämmvorschriften ändern sich nicht.

Die Regelungen in der EnEV 2007 in Bezug auf die vorgeschriebenen Dämmungen gegen die Wärmeabgabe von Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen haben sich bewährt. Es wurde nur die an Außenluft grenzende Rohrleitungen hinzugefügt. Die Verdoppelung der Mindestdämmschichtdicke nach Zeile 1 bis 4, Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV 2009 befreit dabei jedoch nicht von Sicherheitssystemen zur Vermeidung von Frostschäden an den Rohrleitungen und anderen Anlagenteilen.

Anlage 5 (zu § 10 Abs.2, § 14 Abs. 5 und § 15 Abs. 4)

Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Tabelle 1

Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen und von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen

Zeile
Art der Leitungen / Armaturen

Mindestdicke der Dämmschicht,

bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit

von 0,035 W/(m K)

1
Innendurchmesser bis 22 mm
20 mm
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
30 mm
3
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
gleich Innendurchmesser
4
Innendurchmesser über 100 mm
100 mm
5
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbe­reich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern

½ der Anforderungen

der Zeilen 1 bis 4

6
Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden.

½ der Anforderungen

der Zeilen 1 bis 4

7
Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau
6 mm
8
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen
6 mm

In den Tabellen 2 bis 4 werden – getrennt nach Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen − die nach EnEV 2009 geforderten Dämmschichtdicken für verschiedene Einbausituationen dargestellt.

Tabelle 2: Erläuterungen/Beispiele Heizung, Anlage 5 (zu § 10 Abs.2 und § 14 Abs. 5), Tabelle 1 , EnEV 2009

Heizung

Mehrfamilienhaus / Nichtwohngebäude mehrere Nutzer

Einfamilienhaus / Nicht­wohngebäude 1 Nutzer

Leitungen in unbeheizten Räumen und Kellerräumen

100%

100%

Leitungen in Außenwänden, in Außenbauteilen, zwi­schen einem unbeheizten und beheizten Raum, in Schächten und Kanälen

100%

100%

Verteilleitungen zur Versorgung mehrerer, unterschied­licher Nutzer

100%

./.

keine Anforderung

Im Fußboden verlegte Leitungen auch HK- Anschlusslei­tungen gegen Erdreich / unbeheizte Räume 1)

100%

100%

Leitungen und Armaturen in Wand- und Deckendurch­brüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Lei­tungs-

verbindungsstellen, an zentralen Leitungsverteilern

50%

50%

Leitungen in Bauteilen, zwischen beheizten Räumen ver­schiedener Nutzer

50%

./.

keine Anforderung

Im Fußbodenaufbau verlegte Leitungen, zwischen be­heizten Räumen verschiedener Nutzer.

siehe EnEV,Tabelle 1,

Anlage 5, Zeile 7 3)

./.

keine Anforderung

Heizungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bautei­len zwischen beheizten Räumen eines Nutzers und absperr­bar

./.

keine Anforderung2)

Wärmeverteilleitungen, die direkt an Außenluft an­grenzend verlegt sind 4)

200%

200%

1) Exzentrische/asymmetrische Rohrschläuche sind zur Begrenzung der Wärmeabgabe zulässig. Die Nenndicke ist zur Kaltseite anzuordnen. Einzelheiten sind aus der notwendigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) des jeweili­gen Herstellers zu entnehmen.

2)Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korro­sions­schutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung.

3)

Für Rohrleitungen sämtlicher Dimensionen, die im Fußbodenaufbau (unabhängig von ihrer dortigen Lage) zwi­schen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt sind, gelten die folgenden Dämmdicken:

Mindestdicke der Dämmschicht bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit bei 40°C

0,035 W/(m K) für

konzentrische Dämmung

0,040 W/(m K) für

konzentrische Dämmung

0,040 W/(m K) für

exzentrische / asymmetrische Dämmung

≥ 6 mm

≥ 9 mm

siehe Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) des jeweiligen Herstellers

4) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt wer­den [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV); Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.


Tabelle 3: Erläuterungen/Beispiele Trinkwasserleitungen Warm (TWW), Anlage 5 (zu § 10 Abs. 2 und § 14 Abs. 5), Tabelle 1 , EnEV 2009.

Trinkwasserleitungen Warm (TWW)

Mehrfamilienhaus

Einfamilienhaus

Nichtwohngebäude mehrere Nutzer

Warmwasserleitungen

100%

100%

100%

Warmwasserstichleitungen

100%

100%

100%

Warmwasserleitungen ohne Zirkulation / elektrischer Begleitheizung bis zu 4 m Länge

Keine Anforderung 1)

keine Anforderung 1)

100%

Leitungen und Armaturen in Wand- und Decken­durchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, an zentralen Lei­tungsverteilern.

50%

50%

50%

Warmwasserleitungen, die direkt an Außenluft angrenzend verlegt sind 2)

200%

200%

200%

1) Obwohl hier keine Anforderungen vom Gesetzgeber gestellt sind, muss aus folgenden Gründen gedämmt werden: Korrosionsschutz, Vermeidung von Knack- und Fließgeräuschen, Körperschalldämmung, Verringerung der Wärmebelastung. Zur Erhaltung des Nut­zungskomforts sollten diese Warmwasserleitungen auch gedämmt werden, damit keine unnötige Abkühlung durch Bauteile usw. ent­steht.

2) Liegen Rohrleitungen in frostgefährdeten Bereichen, so kann bei längeren Stillstandszeiten auch eine Dämmung keinen dauerhaf­ten Schutz vor Einfrieren bieten. Sie müssen entleert oder anderweitig (z.B. durch Begleitheizung) geschützt werden [3]. Einzelheiten regeln die VDI-Richtlinien VDI 2055 bzw. VDI 2069.

Rohrleitungen von Solaranlagen unterliegen nicht der Energieeinsparverordnung (EnEV): Erzeugung und Verbrauch von Solarenergie sind CO2-neutral. Rohrleitungen von Solaranlagen sind jedoch ebenfalls so zu dämmen, dass die erzeugte Energie der Anlage ohne wesentliche Verluste genutzt werden kann.

Tabelle 4: Erläuterungen/Beispiele Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttech­nik- und Klimakältesystemen, Anlage 5 (zu § 15 Abs. 4), Tabelle 1, EnEV 2009.

Für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen 1) sämtlicher Dimensionen gelten die folgenden Dämmdicken.

Mindestdicke der Dämmschicht 2) bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit

0,030 W/(m K)

0,035 W/(m K)

0,040 W/(m K)

≥ 4 mm

≥ 6 mm

≥ 9 mm

1) Die Dämmung von Trinkwasserleitungen (kalt) wird nicht durch die EnEV 2009 abgedeckt. Wenn kein Legionellen­risiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, genügen die Dämmanforderungen nach DIN 1988-2. Um das Legio­nellenrisiko zu minimieren, werden die Dämmdicken gemäß Anlage 5, Tabelle 1, EnEV 2009 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553 empfohlen.

2) In Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur etc.) muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Mindestdämmdicke ausreicht, um Tauwasser zu verhindern. Aus Gründen der Energieeffizienz liegt eine optimale Dämmdicke der Kühlwasser- und Kältemittelleitungen bei ≥ 20 mm.

Die DIN 1988 - 2 ist zurückgezogen und ist durch DIN EN 806 - 2 / DIN 1988 - 200 ersetzt.

Abstände gedämmter Rohre
Beispiel - Installationsschacht - <br />Dämmung gemäß EnEV mit Misselon-Robust 040 Dämmschichtdicke 100%<br />Kaltwasserleitungen müssen grundsätzlich getrennt von wärmeführenden Rohren bzw. gut gedämmt verlegt werden
 Beispiel - Installationsschacht -
Dämmung gemäß EnEV mit Misselon-Robust 040 Dämmschichtdicke 100%
Kaltwasserleitungen müssen grundsätzlich getrennt von wärmeführenden Rohren bzw. gut gedämmt verlegt werden
Rohre auf dem Rohfußboden
 Rohre auf dem Rohfußboden
Quelle: Kolektor Missel Schwab GmbH
Dämmhülse für die Rohrverlegung auf dem Rohfußboden
 Dämmhülse für die Rohrverlegung auf dem Rohfußboden
Quelle: Kolektor Missel Schwab GmbH
Die Rohrleitungen müssen so verlegt werden, dass jedes Rohr mit der vorgeschriebenen Dämmschichtdicke fachgerecht gedämmt werden kann. Je nach der Dämmstoffart können diese Abstände verschieden groß sein. Diese Abstände bestimmen dann die Maße der Schächte, Kanäle und Wand- und Deckendurchführungen.

Besonders bei den heutzutage üblichen Kernbohrungen ist eine genaue Planung notwendig. Aber auch wenn Durchbruchpläne erstellt werden müssen, muss vorher bekannt sein, welche Dämmungsart und -dicke eingesetzt werden soll, damit die Maße stimmen.

Kaltwasserleitungen sollten immer seperat angeordnet werden, damit sie nicht durch die wärmegehenden Rohre erwärmt werden können. Diei ist in den neuen Normen berücksichtigt worden. KW-Leitungen dürfen nicht über 25 °C erwärmt werden. Aus hygienischen Gründen wären hier Temperaturen unter 20 °C besser.

Wenn in der Rohrinstallation Bauteile (Armaturen, Dehnungsausgleicher, Pumpen) vorgesehen sind, so richtet sich der Abstand der Rohre nach dem Außendurchmesser dieser Bauteile. Denn auch die Bauteile müssen die gleiche Dämmschichtdicke wie die Rohre haben. Nur bei längeren Leitungen werden die Rohre zusammengeführt und gehen vor den Bauteilen auf den neuen Abstand auseinander.

Bei Rohrleitungungen auf dem Rohfußboden muss darauf geachtet werden, dass die Dämmung nicht in den Bereich des Estrichs kommt und nach Möglichkeit die Trittschalldämmung darüber Platz hat. Die Rohre sollten so dicht wie möglich zusammen gelegt werden, damit die Breite der Hohlräume nicht zu groß werden. Hier bieten sich die Dämmhülsen an, die nur nach unten die vorgeschriebene Dämmschichtdicke haben.
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