Für Heizungsanlagen mit mehr als 20 KW Nennleistung und die älter als 15 Jahre sind, ist eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage vorgeschrieben. In der EnEV 2007 ist die nationale Umsetzung der Anforderungen dieser EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden" umgesetzt.
Diese Überprüfung reicht vom Heizkessel bis zum Thermostatventil und sollte neutral durchgeführt werden.
Der Heizungs-Check könnte auch als Grundlage für einen Heizungs-TÜV herangezogen werden. Warum Heizungsanlagen nicht unter TÜV-Bedingungen regelmäßig überprüft werden, ist eigentlich unverständlich. Jedes KfZ wird in regelmäßigen Abständen geprüft, Beanstandungen müssen beseitigt werden oder das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Warum wird das nicht auch bei Heizungsanlagen so gehändelt?
Der Heizungs-Check wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen.
Durch diesen Heizungs-Check wird das Einsparpotenzial auch für Nicht-Fachleute erkennbar, zeigt aber nur den Zustand zum Zeitpunkt der Datenaufnahme. Bessere Aussagen kann ein Heizungs-EKG geben.
Die DIN 4792, Oktober 2007 "Heizungsanlagen in Gebäuden - Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungsanlagen" und der Nationaler Anhang zur DIN EN 15378:2006-02 sind die Grundlage für diesen Check.
Der Heizungs-Check
Messungen am Wärmeerzeuger
• Abgasverluste
• Oberflächenverluste
• Ventilationsverluste (Wärmeverluste durch das Abgassystem 30 Sekunden nach Brennerschluss)
Visuelle Inspektion und Bewertung der Heizungsanlage
• Wärmeerzeugung: Überdimensionierung, Brennwertnutzung, Kesseltemperaturregelung
• Wärmeverteilung: Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpe, Dämmung von Leitungen und Armaturen
• Wärmeübergabe: Raumtemperaturregelung
1. Abgasverlust
Er wird nach den Vorgaben der 1. BImSchV im Kernstrom mit einem geprüften Messgerät bestimmt. Sofern der Abgasverlust bereits innerhalb der laufenden Heizperiode gemessen worden ist, können diese Ergebnisse beurteilt werden.
2. Oberflächenverluste des Wärmeerzeugers
Sie werden mit einem Verfahren bestimmt, das an DIN EN 304 angelehnt ist. Dazu wird die Kesseloberfläche in Teilflächen eingeteilt und mit einem Oberflächentemperaturfühler abgetastet. Die Addition der Teilflächenverluste ergibt den absoluten Oberflächenverlust. Durch Normierung der Summe auf die Nennwärmeleistung (nach einer vorgegebenen Formel) erhält man den relativen Oberflächenverlust.
3. Ventilationsverluste
Durch gleichzeitige Ermittlung von Strömungsgeschwindigkeit und Temperatur im Restkernstrom der Abgasabführung wird der Wärmeverlust im Abgassystem des Heizkessels 30 Sekunden nach Brennerschluss bestimmt. Über eine vorgegebene Formel kann der Ventilationsverlust aus Strömungsgeschwindigkeit und Temperatur im Abgasstutzen errechnet werden.
4. Brennwertnutzung
Durch eine Sichtprüfung (z. B. anhand von Typenschild, Herstellerunterlagen, Kondensatanfall) wird beurteilt, ob sich der Wärmeerzeuger zur Brennwertnutzung eignet. Bei höheren Systemtemperaturen (ab 50° nimmt der Brennwertnutzen stark ab) sollte die Kondesatmenge in Bezug auf die Kesseltemperatur gemessen und dokumentiert werden. Hier bietet sich ein Brennwert-Check an.
Hier könnte man eine sinnvolle Verknüpfung mit dem "verbrauchsbezogenen Energiepass" herstellen. Den mittleren Verbrauch von 3 Jahren hat der Betreiber zu belegen, um mittelsder Schweizer-Formel (2200 Betriebstunden/a) oder alternative Schätzformel die Überdimensionierung zu dokumentieren, wenn nicht in der Regelung die Kesselstunden und Anzahl der Starts abgelesen werden können.
5. Kesselüberdimensionierung
Von einem überdimensionierten Heizkessel wird ausgegangen, wenn die eingestellte Kesselleistung um mehr als 50 % über der zu versorgenden Heizlast liegt. Anhand von Diagrammen kann die Heizlast vereinfacht in Abhängigkeit von der beheizten Fläche und
vom Wärmeschutzstandard (Baualtersklasse des Gebäudes) abgeschätzt werden.
6. Regelung
Auf Basis einer Sichtprüfung werden für die vorgefundene Kesselregelung (z. B. ohne Regelung, raumgeführte oder außentemperaturgeführte Regeleinrichtung) beurteilt. Wichtig wäre auch eine Beurteilung einer möglichst niedrigen Systemtemperatur.
7. Hydraulischer Abgleich
Anhand vorgegebener Kriterien (z. B. Pumpenauslegung, Voreinstellung von Differenzdruck-reglern, Existenz von voreinstellbaren Thermostatventilen oder Rücklaufverschraubungen) wird beurteilt, ob die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist oder nicht.
Hier sollte aber beachtet werden, dass der Betreiber der Anlage nach dem Einzug bzw. der Einrichtung der Räume einen thermischen Abgleich (TA) selber durchgeführt hat, wodurch die dann vorhandenen eingestellten Werte nicht mehr mit dem hydraulischen Abgleich übereinstimmen. Leider ist der TA vielen nicht bekannt. Der Energieberater sollte wissen, was ein Thermischer Abgleich ist.
8. Heizungspumpe
Die Bewertung der Soll-Leistungsaufnahme erfolgt, wenn keine Planungsdaten vorliegen, durch Abschätzungen mit Hilfe eines Diagramms.
9. Rohrleitungsdämmung
Die Bewertung bezieht sich auf die Vorgaben der EnEV, vor allem auf die Leitungsabschnitte im unbeheizten Bereich, z. B. Keller, Dachraum, unbeheizte Räume. Sie erfolgt auf Basis einer Sichtprüfung.
10. Wärmeübergabe
Die Inspektion der Heizkörperventile bzw. Raumregler wird mit einer Sichtprüfung je nach Anlagengröße in mindestens drei Räumen unterschiedlicher Größe oder Nutzung vorgenommen. In Einfahmilienhäusern sollten alle Räume inspiziert werden.
11. Sicherheitstechnische Einrichtungen
Zu einer Inspektion gehört natürlich auch die Insichtnahme der sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie z. B. das Sicherheitsventil, Membrandruckausdehnungsgefäß, die Fülleinrichtung, der STB, die TAS.
12. Heizungswasser
Zu jeder Inspektion gehört auch die Überprüfung des Heizungswasser anhand einer Wasseranalyse, um festzustellen, welche Art von Flüssigkeit es sich im System handelt. Es ist schon interessant zu wissen, ob sich in der Anlage dünnflüssiges Wasser, eine dickflüssige Suppe oder ein zähflüssiger Pudding befindet. Nur wenn diese Parameter bekannt sind, kann die Anlage effizient arbeiten.
Alle diese Arbeiten sollten nur von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden, da gerade diese Sichtprüfungen viel Erfahrung bzw. Schulung voraussetzen. Eine Inspektion ist eine Dienstleistung, soll nur den Zustand einer Anlage feststellen und beinhaltet keine handwerkliche Tätigkeit (also keine Werkleistung).
Wenn der Heizungs-Check sinnvoll erweitert wird, dann kann er als Grundlage für eine Optimierung der Anlage sein.
Einen Heizungs-Check in dieser Zusammensetzung gibt es noch nicht wirklich, sollte aber schnellstens erarbeitet werden. Damit die Kosten für einen derartigen Check nicht zu hoch werden, müsste ein sinnvoller Ablauf der Inspektionen erarbeitet werden.
Der Heizungs-Check könnte auch eine Grundlage für einen "Heizungs-TÜV" sein.
In der EnEV 2009, die ab 1. Oktober 2009 gültig ist und immer wieder novelliert wird, wird ausdrücklich auf die Beachtung der DIN EN 14336 „Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen; Deutsche Fassung, 01-2005 hingewiesen. Hier sind besonders das Spülen der Anlage, der Hydraulische Abgleich, die Dichtheitsprüfung, die Dokumentation der Ventileinstellungen und der Heizkurve hervorzuheben.
Aus den vielen Rückmeldungen der
Innungsmitglieder des ZVSHK hat der Verband den Input für eine einfache Planungssoftware geliefert, die den tatsächlichen Bedürfnissen und Aufgabenstellungen des SHK-Fachhandwerks entspricht. Die Software ZVPLAN berücksichtigt als Ergebnis beispielsweise die Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ für typische Ein- und Mehrfamilienhäuser, ist aber auch für die Neubauplanung ideal. Das Programm wird über eine leicht bedienbare 3D-Eingabe gesteuert.
Hier eine Übersicht der Funktionen: