Nur dichte
ölführende Rohrleitungen und deren Verbindungen gewähren einen störungsfreien Betrieb des
Ölbrenners. Natürlich darf aus den Leitungen kein Öl austreten und
Luft darf in die Saugleitungen nicht eigegesaugt werden. Undichtigkeiten müssen zuverlässig feststellbar sein.
Eine
fachgerechte Auslegung der Leitungen ist immer angesagt. Vor allen Dingen darf in der Saugleitung kein zu hoher
Unterdruck (
Vakuum < 0,3 bar) auftreten, da es sonst zu Ausgasungen des Heizöles kommen kann.
Anforderungen an die
Rohrleitungsverlegung:
- Rohrleitungen müssen fest verlegt sein, dürfen nicht Befestigung anderer Rohrleitungen verwendet werden und sind möglichst oberirdisch zu verlegen
- Rohrleiungen sollen leicht zugänglich und gegen Beschädigung geschützt sein; unterirdische Rohrleitungen sind z. B. durch Abdecksteine, eine befestigte Fahrbahn oder mit einer mindestens 0,6 m dicken Erdschicht zu schützen
- Der Rohrgraben kann mit Sand (Korngröße 2 mm) verfüllt werden, damit die Isolierung unterirdisch verlegter Rohrleitungen nicht beschädigt wird
- Unterirdisch verlegte Rohrleitungen müssen mind. 1 m Abstand zu öffentlichen Versorgungsleitungen einhalten, der Verlauf muss in Rohrleitungsplänen eingetragen werden
- Nicht korrosionsbeständige, oberirdische Leitungen müssen mit einer geeigneten Beschichtung (Schutzanstrich) versehen sein
- Leitungen in Wand-, Decken- und Fußbodendurchbrüchen sind zum Schutz gegen mechanische Beschädigung in einem genügend weiten Schutzrohr auszuführen
- Leitungen werden durch Schweißen (nur durch geprüfte Schweißer), Hartlöten (Lote sind in DIN 4755 vorgeschrieben), Muffen- oder Schraubverbindungen, Flanschverbindungen, Schneidringverschraubungen verbunden. Die früher üblichen Quetschverbindungen (mit Kunststoff-Quetschringen) sind nur noch in Saugleitungen zulässig, sofern diese zur Verbindung von Tanks untereinander dienen und über dem Tankscheitel sowie dem Auffangraum angeordnet sind
Rohrleitungsmaterial:
- Rohre aus Kupfer nach DIN EN 1057 der Sorte R 220, nahtlos gezogen mit Gütezeichen der Gütegemeinschaft Kupferrohr e.V.
- Rohre aus Kupfer nach DIN EN 12449 der Sorten R 220 und 250.
- Rohre aus unlegierten oder niedriglegierten Stählen, genaue Werkstoffangabe in TRbF 50
- Rohre aus nichtrostenden, austenitischen Stählen nach DIN 17440, ausgenommen Werkstoffnummer 1.4305
- Rohre aus sonstigen metallischen Werkstoffen, wenn ihre Eignung vor der Verwendung durch das Gutachten eines Sachverständigen nach § 16 Abs. 1 der VbF erstmalig nachgewiesen worden ist
- für unterirdische Rohrleitungen mit einer Nennweite über DN 25 und für oberirdische Leitungen Rohre aus Reinaluminium oder Aluminum-Knetlegierungen nach AD-Merkblatt W6/1 Tafel 1
Ober- und unterirdische Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen brauchen weder
Bauartzulassung noch Eignungsfeststellung nach § 19h WHG, wenn sie eine der folgenden Forderungen erfüllen:
- sie müssen doppelwandig sein und Undichtigkeiten müssen durch ein bauartzugelassenes Leckanzeigegerät angezeigt werden
oder
- sie müssen in einem flüssigkeitsdichten Schutzrohr, z. B. PE-Hart, PVC-Hart oder Kanal verlegt werden, ausgelaufene Flüssigkeit muss in einer Kontrolleinrichtung sichtbar werden
oder
- sie müssen als Saugleitung ausgebildet sein, in denen die Flüssigkeitssäule bei Undichtigkeit abreißt; die Saugleitungen müssen mit stetem Gefälle zum Tank verlegt sein und dürfen außer am oberen Ende der Gefällstrecke kein Rückschlagventil haben, diese Installationsart wird beim Einbau eines Heizölentlüfters und der Kombination Heizölfilter / Heizölentlüfter häufig angewandt
oder
- sie müssen aus einem ausreichend korrosionsbeständigen Metall bestehen, z. B. oberirdische Leitungen aus Kupfer
oder
- sie müssen aus Stahl bestehen und bei unterirdischer Verlegung - sofern erforderlich - kathodisch gegen Außenkorrosion geschützt sein.
Gewindeverbindungen von Verschraubungen zum Bauteil sind konische Zapfengewinde. Dieses wird mit einem Dichtmittel (z. B. Curil, LOCTITE® 542), notfalls auch mit Teflon-Dichtband (PTFE Band) in die zylindrische Gewindebohrung geschraubt. Bei Verwendung von Teflonband geraten Teflonreste schnell in die Ölleitung, außerdem wird bei einer leichten Rückdrehung der Verschraubung die Verbindung oft undicht. Die Verwendung von Hanf ist ein Tabu. Gewindeverbindungen in Heizölanlagen sollten nicht mit Hanf, sondern mit Flüssigdichtstoff (z. B. Fermitol) hergestellt werden.
Alle Ölfeuerungsanlagen mit unterirdischer Lagerung und Anlagen, bei denen die in den jeweiligen Länderverordnungen genannten Grenzwerte bei oberirdischer Lagerung überschritten werden, müssen vor ihrer Inbetriebnahme und dann wieder alle 5 Jahre, in Wasserschutzgebieten alle 2 1⁄2 Jahre, durch einen zugelassenen Sachverständigen auf ihren einwandfreien Zustand geprüft werden.
Außerdem müssen diese Anlagen nach einer wesentlichen Änderung, nachdem sie länger als ein Jahr außer Betrieb waren - Prüfung dann vor der Wiederinbetriebnahme -, wenn die Anlage stillgelegt wird oder wenn die Aufsichtsbehörde eine außerordentliche Prüfung anordnet, einer Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen unterzogen werden.
Alle diese Prüfungen hat der Betreiber fristgerecht und ohne besondere Aufforderung zu veranlassen.
Der Ersteller der Ölfeuerungsanlage muss alle ölführenden Leitungen, einschließlich der Absperrorgane, einer Druckprüfung unterziehen. Die Leitungen müssen mit Luft bzw. inertem Gas mit dem 1,1fachen Betriebsüberdruck oder bei einer Flüssigkeitsdruckprüfung mit dem 1,3fachen Betriebsüberdruck, jedoch mindestens mit 5 bar, geprüft werden. Die Anlagen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 10 Minuten (für den Temperaturausgleich) der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von einer Stunde nicht fällt.
Darüber hinaus ist nach Fertigstellung der Ölfeuerungsanlage eine Funktionsprüfung unter Einbeziehen aller Bauelemente und des angeschlossenen Ölbrenners durchzuführen. Die Funktionsprüfung umfasst auch die Steuer- und Sicherheitseinrichtung sowie die Prüfung der Rücklauf- und Überlaufleitungen bei höchstem Betriebsdruck und größtem Öldurchfluss. Die Funktionsprüfung gilt als bestanden, wenn die Ölversorgungsanlage dicht ist und in allen ihren Teilen einwandfrei und betriebssicher arbeitet.
Für die
Auslegung der Saugleitung sind neben dem Öldurchsatz (Düsenleistung bei Einstranganlagen bzw. Förderleistung der
Ölpumpe bei Zweistranganlagen) folgende Daten wichtig:
- der Höhenunterschied zwischen dem niedrigsten Ölspiegel im Tank und der Brennerpumpe
- die gesamte Länge der Saugleitung
- die Einzelwiderstände der Armaturen, sie können für die einzelnen Armaturen
- die Anzahl und der Widerstand der Rohrbögen
- die Viskosität des Heizöles; sie ist stark abhängig von der Öltemperatur (bei 10 bis 15 °C beträgt sie durchschnittlich ca. 6 mm2/s für Heizöl EL)
- die Dichte des Heizöles
Nach der
DIN 4755 darf der
Unterdruck der Saugleitung - 0,4 bar (bei Neuinstallationen) nicht überschreiten. In der Praxis geht man von einem Wert von
höchstens - 0,3 bar aus.
Auch die
Höhenlage des Ortes der Anlage hat einen Einfluss auf die Auslegung der Leitung. Die Saugfähigkeit der Brennerpumpe reduziert sich infolge des geringen
Luftdrucks und der
Unterdruck muss entsprechend beachtet werden. Die Gefahr des Ausgasens des Heizöles vergrößert sich.
Die
Fließgeschwindigkeit in der Saugleitung sollte
zwischen 0,2 und 0,5 m/s liegen, da im Heizöl Luftanteile gelöst sein können. Durch das Ansaugen des Heizöls aus dem Tank entsteht je nach der vorhandenen Saughöhe, des Durchmessers der Leitung und den Bauteilen in der Ölleitung ein
Unterdruck.
Luftanteile können austreten und leichtflüchtige Ölbestandteile ausgasen. Diese kleinen
Luft- und Gasbläschen müssen
gleichmäßig mitgefördert werden. Bei einer zu geringen Strömungsgeschwindigkeit werden die Bläschen nicht sicher mitgefördert. So können sich
Luftansammlungen in hoch liegenden Leitungsabschnitten bilden. Eine große
Luftblase kann zum Brenner gelangen und dort zu Störungen führen (Kleinstanlagen ohne Heizölentlüfter) oder eine
Luftansammlung kann den Durchfluss blockieren.
Normalerweise werden in Einstrangsystemen Heizölentlüfter vor dem
Ölbrenner eingebaut. In Zweistrangsystemen wird die
Luft über den Rücklauf in den Heizölbehälter gefördert.
Damit es nicht zu den aufgeführten Störungen kommt, müssen grundsätzlich die Unterlagen der Hersteller für die Auslegung verwendet werden.
Die
Isolierverschraubung trennt
Kupferleitungen in Heizölleitungen elektrisch auf. Sie unterbindet Ströme und daraus resultierende
Magnetfelder. Sie wird bei
Tankanschlüssen für Heizöl eingesetzt und trennt Spannungen bis 1500 Volt (VSM) respektive 3000 Volt (VDS).
Bei einem Unterdruck (Vakuum) unter - 0,3 bar beginnt extraleichtes Heizöl (Heizöl EL) in der Saugleitung auszugasen. In den meisten Fällen wird das Ergebnis dieser Ausgasung erst im Ölfilter oder anhand einer Brennerstörung (Ölbrenner) bemerkt. Und hier werden die Blasen oftmals als Luftblasen angesehen. Erst nach der Messung mit einem Vakuummeter kann genau festgestellt werden, ob es sich um Luft oder Gas handelt. In beiden Fällen führen die Luft- bzw. Gasblasen zu einer Verminderung der Ölmenge, wodurch es zu einer Brennerstörung führen kann.
Auch eine Heizölfilter-Entlüfter-Kombination kann nicht verhindern, dass die Ölmenge, die zum Filter kommt, durch die Ausgasung in der Saugleitung geringer wird. Hier können nur die Gase automatisch entlüftet werden, also wird nur eine Blockierung durch eine Luft-/Gasblase verhindert.
Damit der Unterdruck in der Saugleitung nicht zu niedrig ist bzw. wird, muss die Leitung richtig ausgelegt werden und die Ölfeuerungsanlage regelmäßig gewartet (Fußventil, Saugarmatur, Antihebereinrichtung, Leitung, Filter) werden.