Die Inbetriebnahme einer Wasserheizung besteht aus verschiedenen Arbeiten. Wer diese Arbeitsabläufe richtig verknüpfen kann, darf sich Fachmann nennen. Nur wenn alle notwendigen Arbeiten in einem Block erledigt werden, spart man unnötige Nacharbeiten und somit Kosten.
Nur eine Anlage, die richtig inbetriebgenommen wurde, arbeitet von Anfang an einwandfrei.
Gegebenheiten:
Die Anlage (Einfamilienhaus – Kessel im Keller, Anlagenhöhe – EG und OG [je nach Raumhöhen und Heizflächen ca. 6 m]) ist fertig montiert, die Verbindungsstellen sind auf Fertigstellung kontrolliert. Der Brenner ist montiert und nach den Installationsunterlagen eingestellt. Die Anlage wird gespült, gereinigt und mit dem richtigen Heizungswasser nach VDI 6035 befüllt. Alle elektrischen Verdrahtungen sind erfolgt und durchgemessen. Die Wand- und Deckendurchbrüche sind noch nicht geschlossen und die Verbindungsstellen und Bauteile sind noch nicht gedämmt.
Der Kunde ist zur Abnahme der Anlage eingeladen.
Folgende
Arbeiten sind schon erledigt und müssen bei der
Inbetriebnahme nicht mehr berücksichtigt werden:
- Der Vordruck im MAG ist eingestellt (Vordruck = hydrostatischer Druck)
- Das Kappenventil bzw. die Schnellkupplung ist abgesperrt (Schutz der Membrane des MAG´s vor der Kaltwasserdruckprüfung)
- Der Mindestdruck der Anlage (roter Zeiger) ist am Manometer eingestellt (Mindestdruck [im kalten Zustand] = hydrostatischer Druck plus 0,2 bis 0,5 bar)
- Sicherheitsventil, Mano/Thermometer und autom. Entlüftung sind auf einem Kleinverteiler montiert
- Die Ausblasleitung am SV ist wieder abmontiert und das SV ist lose abgestopft (bei Prüfdrücken über dem Ansprechdruck das SV demontieren und auf das Gewinde eine Kappe schrauben) (Vorbereitung zur Dichtheitsprüfung)
- Alle Absperreinrichtungen und der Mischer sind geöffnet
- Der E-Hahn am Kessel ist geschlossen
- Der Hahn an der Fülleinrichtung bzw. am Spülstutzen ist geöffnet
- Die Voreinstellungen der HK-Ventile sind voll aufgedreht
- Die HK-Ventile (die Thermostatköpfe sind noch nicht montiert und die Baukappen sind voll geöffnet) und die absperrbaren Verschraubungen sind geöffnet
- Alle automatischen Entlüftungseinrichtungen und die Entlüftungsventile an den Heizkörpern sind aufgedreht (an den Heizkörpern nur im Neubau möglich. Im Altbau muss von unten nach oben von Hand entlüftet werden)
Arbeitsschritte:
- Füllschlauch (in richtiger Länge) zwischen dem FE-Hahn an der Fülleinrichtung und der Zapfstelle mit Belüfter (Einzelsicherung) montieren (zur langsamen Befüllung eine Füllarmatur/Füllhelfer* verwenden und den hydrostatischen Druck einstellen – *sie besteht aus einem Druckminderventil mit Manometer und einem Rückflussverhinderer, [heutezutage ist eine automatische Füllarmatur nach DIN EN 1717 vorgeschrieben: – bei fester Montage mit Wasserzähler]) Durch den Einsatz einer Füllarmatur ist zum Befüllen der Anlage nur eine Person notwendig bzw. die zweite Person kann zur gleichen Zeit die Anlage von unten nach oben entlüften.
- Zapfstelle aufdrehen und die Anlage langsam füllen (das eine Anlage langsam gefüllt wird, erkennt man daran, dass die Luft aus den Entlüftungsventilen ["Luftschrauben"] kaum hörbar austritt. Nur so ist ein gleichmäßiges Füllen aller Heizkörper möglich. Das Wasser darf in den Strängen nicht höher steigen, damit die HK nicht über den Vorlauf gefüllt werden)
- Heizkörper etagenweise entlüften (von unten nach oben)
- An der Füllarmatur den Prüfdruck einstellen und die Anlage abdrücken (nach der VOB – DIN 18380 muss eine Wasserheizung mit dem 1,3fachen Maximaldruck [SV], mindestens aber mit 1 bar Überdruck* geprüft werden; also 3 bar plus 1bar = 4 bar) * nach VOB 2002 nur noch Ansprechdruck des SV's
- Bei ca. 3 bar muss Wasser aus dem SV austreten – Stopfen fest aufdichten
- Umwälzpumpe anschalten und auf höchster Stufe laufen lassen (jetzt werden die Luftbläschen, die an den Rohrwandungen anhaften, gelöst und zu den Entlüftungsstellen geschwemmt. Evtl. noch einmal entlüften – durch die Füllarmatur wird der Prüfdruck konstant gehalten). Fußboden- und Wandflächenheizungen durch intensives Spülen entlüftet.
- Alle Verbindungsstellen und Anlagenteile auf Dichtheit prüfen (Undichtigkeiten beseitigen und in der Bauzeichnung festhalten)
- Umwälzpumpe wieder abschalten
An dieser Stelle kommen die Arbeitsschritte, die zur Aufbereitung der Anlage bzw. Behandlung des Heizungswassers notwendig sind.
Wenn keine Wasserbehandlung vereinbahrt wurde, dann geht es folgendermaßen weiter:
Jedes Wassersystem (Heizungs- und Solaranlage oder Kühlsystem) muss vor der endgültigen Füllung mit behandeltem Wasser gereinigt werden. Hierbei werden Fremdstoffe (z. B. Ziehfette, Korrosionsrückstände), Löt-, Fluss- und Schweißmittel aus dem System entfernt. Diese lassen sich aber durch eine physikalische Spülung nach DIN 1988 (Spülen mit Geschwindigkeit, Stoßspülung, Umkehrspülung, Spülen mit festen Körpern) nicht entfernen. Nur der Einsatz von geeigneten Reinigungsmitteln (z. B. Fruchtsäure) erreicht eine vollständige Entfernung dieser Stoffe.
Die DIN EN 14336 (immer noch vielen Fachleuten unbekannt) gibt dem SHK-Betrieb vor, dass Wassersysteme gespült werden müssen. Leider beschreibt die Norm nicht, wie das gemacht werden soll. Die meisten Spülungen sind sinnlos, verschwendete Zeit und sogar kontraproduktiv, weil die richtige Nennweiten und Anordnungen der Spülstutzen eine fachgerechte Spülung nicht zulassen.
Außerdem muss das Reinigungsmittel wieder vollständig entfernt werden, weil es sonst verheerende Wirkungen mit dem behandeltem Füllwasser hervorrufen kann.
Grundsätzlich muss über diese Arbeiten ein Spül-Bericht erstellt und übergeben werden.
- Zweiten Wasserschlauch an den FE-Hahn am Kessel anschließen und in einen Abfluss stecken
- FE-Hahn möglichst weit öffnen und Wasser laufen lassen (jetzt werden Schmutzteilchen herausgespült. Durch die automatische Füllarmatur wird der Druck aufrecht erhalten.)
- Den Druck an der Füllarmatur auf den Mindestanlagendruck absenken (hydrostatischer Druck bzw. Vordruck + 0,3 bar im kalten Zustand)
- Wenn der Mindestdruck erreicht ist, den FE-Hahn am Kessel schließen und den Stopfen am SV herausdrehen (nun muss das SV geschlossen sein)
- Die Ausblaseleitung wieder montieren
- Kappenventil öffnen (Entwässerung vorher schließen bzw. das MAG wieder festschrauben)
- Voreinstellung der HK-Ventile nach Vorgabe vornehmen (hydraulischer Abgleich)
- Umwälzpumpe einschalten (bei Stufenschaltung - die berechnete Stufe einstellen)
- Brenner einschalten und Anlage auf die maximale Anlagentemperatur aufheizen (dabei müssen die automatischen Entlüftungsventile geöffnet sein. Beim Aufheizen wird die im Wasser gelöste Luft frei und muss aus der Anlage entfernt werden. Der Einbau eines Zentrifugalluftabscheiders oder eines anderen Luftabscheiders im Kesselvorlauf wäre ideal, weil hier die ausgelöste Luft sofort ausgeschieden wird und luftfreies Wasser in die Anlage gefördert wird.)
- Abgasmessungen durchführen (der Brenner muss jetzt wenigstens rußfrei arbeiten)
- Beim Aufheizen den Temperaturregler (TR) stufenweise auf Funktion prüfen (danach auf die Stellung "Automatik" oder "max" einstellen)
- Gleichmäßige Erwärmung aller Heizkörper überprüfen
- Anlage im erwärmten Zustand auf Dichtheit prüfen (durch die Ausdehnung können Undichtigkeiten auftreten)
- Anlagendruck feststellen (der Druck darf bei vollständiger Erwärmung nicht über 0,5 bar angestiegen sein [Funktionsprüfung des MAG´s].)
- Mischer oder Vorlauf zudrehen
- FE-Hahn an der Fülleinrichtung und Zapfstelle schließen (die Füllarmatur ausbauen – besser, dem Kunden empfehlen, damit er beim evtl. Nachfüllen keine Fehler macht. Die automatische Füllarmatur nach DIN EN 1717 muss in der Anlage bleiben)
- TÜV-Taste oder Schornsteinfegertaste einschalten (Überbrücken des TR´s)
- Kessel aufheizen (der Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) muss bei 95° C – bei älteren Ausführungen bei 108° C – abschalten und verriegeln)
- Kessel abkühlen lassen (bei Temperaturen über 100° C darf der Mischer oder die Vorlaufabsperrung nicht geöffnet werden. Es könnte in der Anlage zu Dampfschlägen kommen [kurzfrister Druckanstieg auf 70 bis 90 bar])
- Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung ausfüllen
- STB entriegeln
- Den Kunden in seine Anlage einweisen und die für den Endverbraucher bestimmten Unterlagen übergeben
- Kunden über Wartungsverträge informieren. Damit die Garantie auf bestimmte Produkte nicht verfällt.
- Abnahmeprotokoll ausfüllen und unterschreiben - dem Kunden übergeben und unterschreiben lassen (in dem Protokoll werden alle Arbeiten eingetragen, die noch ausgeführt werden müssen – bei dieser Anlage: Nachdämmen der Verbindungsstellen und Bauteile, Einstellen der Regelung bei niedrigerer Außentemperatur, Anbringen einer Bedienungsanweisung, Hinweis auf Nachjustierung der Regelung nach ca. 1 bis 2 Jahren wenn die Baufeuchte rausgelüftet bzw. rausgeheizt wurde).
Eine
Dichtheitsprüfung und das
"Probeheizen" wird bei
kleineren Anlagen sinnvollerweise im Rahmen der
Inbetriebnahme durchgeführt. Nur in großen Anlagen kann die Dichtheitsprüfung und das
Probeheizen abschnittsweise beauftragt werden. Wenn die Dichtheitsprüfung und das
Probeheizen in einer
Frostperiode durchgeführt werden, dann muss auf jedem Fall ein sog.
"Frostbrief" - (
Gefahrenübergang bei teilfertigen Heizungsanlagen) erstellt werden, damit die Verantwortung auf den
Auftraggeber übergeht.
Das Probeheizen, wie auch die Dichtheitsprüfung, ist in der VOB Teil C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - DIN 18380 - "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen" - vorgegeben. Der Arbeitsgang ist vor dem Schließen der Mauerschlitze und Wand- und Deckendurchbrüche, sowie vor dem Aufbringen des Estrichs und dem Anbringen von Verkleidungen durchzuführen.
Mit dem Probeheizen wird festgestellt, ob die Anlage auch im maxiamal erwärmeten Zustand dicht ist und keine Dehnungsschäden bzw. Dehnungsgeräusche auftreten. Problematisch kann das Probeheizen bei Fußbodenheizungen aus Kunststoffrohren sein. Hier muss von Fall zu Fall die Notwendigkeit geklärt werden. Aber auch hier sind die Kesselanlage und die Verteilleitungen im erwärmtem Zustand zu prüfen.
Bei dem
Probeheizen wird die
richtige Funktion der Anlage bewiesen und es ist auch gleichzeitig die
richtig Inbetriebnahme (z. B. Voreinstellen der Ventile, Ausgasen des
Heizungswassers [auch Entgasen des
Wassers bzw. Entlüften genannt]). Wenn danach
Fehler (z. B.
Geräusche) auftreten, liegt die
Schuld bei den
Folgegewerken (z. B.
Estrichleger, Maurer, Zimmerleute), denn nach dem
Probeheizen wird ein
Abnahmeprotokoll erstellt, in dem die
einwandfreie Funktion und noch
ausstehende Arbeiten (z. B. Nachjustierung der
Regelung, Dämmen der Rohrleitungen) aufgeführt und von beiden Seiten unterschrieben werden. Außerdem wird bei diesen Arbeiten dem Betreiber die
Anlage erklärt.
Bei
größeren Anlagen ist das
Probeheizen auch ein sog.
Heizfest (gleichzusetzen mit dem Richtfest der Zimmerleute). Bei kleineren Anlagen ist das Heizfest aus der Mode gekommen.